Anmelden

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Diskussion der Bestehensgrenze



Seiten : 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 [13] 14 15 16 17 18

Merle0711
07.04.2014, 13:11
Du hast 7 Fragen die du begründen kannst? Das ist ja der Hammer

ehem-user-25-04-2022-1131
07.04.2014, 13:18
Und wie würde sich das dann verhalten ? Würde das für alle gelten oder nur die Kläger ?

resa17
07.04.2014, 13:18
Ich würde mich auch an einer Sammelklage beteiligen. Habe 191 Punkte :( kann mir jemand erklären wie das funktioniert?

Merle0711
07.04.2014, 13:20
Lustigerweise nur für die Kläger. Das ist so weil du ja Einspruch erheben müsst. Egal wie falsch ein Ergebnis ist, in Deutschland ist es dennoch wirksam wenn die Frist abgelaufen ist.

Kutik
07.04.2014, 13:22
Die Frage gilt als nicht gestellt. Somit kriegt keiner den Punkt.

Natürlich wird die gezählt "Für Prüfungsteilnehmer, die bei der eliminierten Aufgabe eine der anerkannten Lösungen (s. Tabelle "Berücksichtigung von Lösungen") gewählt haben, werden diese zutreffenden Antworten im Rahmen der Vergleichsberechnung zum Nachteilsausgleich in die Bewertung einbezogen. Somit entsteht keinem/r Prüfungsteilnehmer/in ein Nachteil durch die Eliminierung von Aufgaben."

Kutik
07.04.2014, 13:27
Alle die 191 Punkte gezählt haben, dabei den Punkt von Aufgabe 42 (Auflage A) oder Aufgabe 80 (Auflage B) nicht dazu gezählt haben, müssten bestanden haben. Weil eben diese Aufgaben als Richtig bewertet werden, egal welche Antwort man angekreuzt hat.

ptf65
07.04.2014, 13:29
also die in klammer sind nicht sicher können wir diskutieren aber die anderen fünf müssen raus!
jeder der klagen will schreibt mir doch ne mail dann schick ich euch meine Begründungen dann könnrn wir zusammen sie verbessern und klagen!!

noodles111
07.04.2014, 13:38
Hallo ptf65, mir fehlt auch nur ein Punkt! Würde gern auch klagen. Wir können auch gern telefonieren, da lässt es sich auch besser diskutieren. Hier meine Email-Adresse: [email protected] ! Bitte melde dich doch bei mir schnell!

mb255
07.04.2014, 13:53
Hey noodles111 und ptf65... Ich möchte mich an die Personen anschließen, die sich für Anklagen entschieden haben... Wäre gerne bei euren Diskussionen dabei. Könnt ihr mir bitte auch ein Mail schicken? Meine Adresse ist: [email protected] vielen Dank!

nyv46
07.04.2014, 13:55
Hallo, müssen wir sofort aktiv werden, oder müssen wir die Bescheide abwarten?

Suzi1103
07.04.2014, 14:00
habe dir auch schon eine Email geschrieben! Wäre dabei

mb255
07.04.2014, 14:06
Auf der Imp.-Seite steht "Korrekturen werden vorbehalten"... Vielleicht sollten wir es abwarten...

flopun
07.04.2014, 14:07
wem muss man jetzt eine mail schreiben? ab dem zeitpunkt wo de brief bei dir zuhause eingegangen ist hast du ein monat zum einspruch..

mb255
07.04.2014, 14:12
Ja dann am besten mal abwarten...

nyv46
07.04.2014, 14:13
Ok, danke! Würde gerne mit kämpfen...

flopun
07.04.2014, 14:14
die briefe werden wohl morgen/übermorgen dann da sein...

nyv46
07.04.2014, 14:16
Weiss jemand, wie wir dann genau am besten vorgehen?

Shakespeareslady
07.04.2014, 14:30
Ich habe mich gerade schon gefreut, dass ich damit den EINEN fehlenden Punkt doch habe, aber bei mir ist auch die Dozentenlösung bei der "Wasser-Frage" C und nicht B...schade.

avicenna2012
07.04.2014, 14:46
Auf der Imp.-Seite steht "Korrekturen werden vorbehalten"... Vielleicht sollten wir es abwarten...

Meinst du, dass es nicht die endgültigen Ergebnisse sind?

kartoffelbrei
07.04.2014, 14:48
Leute, seid ihr euch sicher, dass ihr hier einfach eure regulären E-Mail-Adressen reinstellen wollt? Euer Postfach läuft doch dann bald vor lauter Spam über...