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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Reform Medizinstudium - keine Vergabe mehr über Wartezeit?



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Matzexc1
09.10.2016, 11:08
Ich hake jetzt mal bei meinen BVMD Kontakten nach.

Die Losverfahren wären, soweit ich das sehe, aber auch rechtlich problematisch. Einschränkung der freien Berufswahl,Diskriminierung, etc.

davo
09.10.2016, 11:10
Auswahl nach Qualifikation ist keine Diskriminierung. Und auch die freie Berufswahl - spätestens seit Start der Privatunis fällt auch dieses schon immer schwache Argument weg.

Matzexc1
09.10.2016, 11:14
Meines Erachtens ist es doch eine Ungleichbehandlung da auch alle anderen Qutoen nicht über Los vergeben werden.

Shizr
09.10.2016, 12:23
Der Medizinische Fakultätentag setzt sich seit vielen Jahren dafür ein: http://www.mft-online.de/presse-standpunkte/pressemitteilungen/2011/medizinischer-fakultaetentag-empfiehlt-losverfahren-statt-wartezeit

Das wurde auch Ende 2015 noch öfters eingebracht, siehe z.B. http://news.doccheck.com/de/107589/medizinstudium-neue-runde-im-reform-roulette/ oder http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/forschung-und-lehre/reform-des-medizinstudiums-angehende-aerzte-13916320.html Im aktuellen Kalenderjahr hat man bis dato aber nichts mehr davon gehört - vermutlich hat sich die Forderung also nicht durchgesetzt.
Jein.

Wenn's nach dem MFT ginge, wäre die Wartezeit sofort weg.


Bezüglich der Wartezeit läuft allerdings derzeit ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, wo die Frage geklärt werden soll, ob und inwieweit die aktuellen Regelungen zur Wartezeit verfassungskonform sind.
Eine Änderung der Wartezeitregelungen vor einer Entscheidung des BVerfG wäre ziemlicher Unfug.


Insofern... abwarten, solange das BVerfG sich nicht geäußert hat, wird's keine grundlegenden Änderungen geben.

Das Prinzip des "Wer sich nicht bewirbt, sammelt keine Wartesemester" halte ich persönlich aber für eine nicht unvernünftige Sache. Ob die Spontanbewerber mit vielen Wartesemestern allerdings einen relevanten Anteil der Quote einnehmen, wage ich zu bezweifeln...



Und auch die freie Berufswahl - spätestens seit Start der Privatunis fällt auch dieses schon immer schwache Argument weg.
Dieses "schwache Argument" hat Verfassungsrang, und die Existenz von privat getragenen Universitäten ändert nichts daran, dass der Staat sich an seine eigenen Zulassungsregelungen halten muss.

Voraussetzung für das Studium der Humanmedizin ist das Abitur.
Nicht ein Abitur besser als 1,2.

Es gibt eine massive Diskrepanz zwischen Anzahl der Studienplätze und Anzahl der Bewerber.
Insofern darf der Staat hier "priorisieren".
Ob er das mit den aktuellen Regelungen noch in verfassungskonformer Weise tut, entscheidet bald das BVerfG.

Dass ein Losverfahren (noch dazu mit einem "three-strikes-out"-Modell) verfassungskonform wäre, wage ich zu bezweifeln. Der Staat kann mit Grundrechten nicht Lotto spielen.

noturncast
09.10.2016, 15:14
Auswahl nach Qualifikation ist keine Diskriminierung. Und auch die freie Berufswahl - spätestens seit Start der Privatunis fällt auch dieses schon immer schwache Argument weg.

Diskriminierung wäre aber ein Zusammenwerfen von Wärtern vor 20 und nach 20. Weiterhin ist die Wartezeit eine schöne Möglichkeit die Ungleichheiten der Länder auszugleichen.
Ich habe auch ein Abitur besser als 1'3 , bin aber auf die Wartezeit angewiesen ,da ich sonst nicht mehr studieren könnte und schwer erkrankt war. Ich bin auch " älter".

Vor März 16 habe ich mal einen Politiker angeschrieben, der meinte ( damals noch vor Veröffentlichung) ,dass die Bewerbungssmester in Planung seien.
Am 17 . 3 kam dann der Entwurf dann genau so mit Absegnung aller Regierungen.

Ich sehe das auch so,dass die Wartezeitregelung des Verfassungsgerichtes schon vorgenommen worden ist ( teilweise erledigt durch Beschlussvorlage), sonst müssten ja gleich wieder 16 Länder eine Einigung finden.

Oben schrieb ja jemand,dass die meisten lieber ein Semester länger warten als gar nicht zu studieren.

Und ein Los hat mit Qualifikation auch eher wenig zu tun.

noturncast
09.10.2016, 15:24
Ich hake jetzt mal bei meinen BVMD Kontakten nach.

Die Losverfahren wären, soweit ich das sehe, aber auch rechtlich problematisch. Einschränkung der freien Berufswahl,Diskriminierung, etc.
Das wäre interessant, was die sagen.
Der Verbund will aber , wenn ich mich richtig erinnere, das gleiche wie der Fakultätentag. Die haben nämlich auch vor einem Ausschuss vorgesprochen. Im letzten Jahr.
Ganz so einfach,dass jede Interessengruppe ihren Willen durchsetzt ist es aber dann auch nicht.

Man denke an den Kläger aus Gelsenkirchen mit seiner Vorlage. Sollte daraus eine Abschaffung resultieren, können alle Wärter ihm und seinem Aktionismus danke sagen ��

davo
09.10.2016, 15:42
Dieses "schwache Argument" hat Verfassungsrang, und die Existenz von privat getragenen Universitäten ändert nichts daran, dass der Staat sich an seine eigenen Zulassungsregelungen halten muss.

Voraussetzung für das Studium der Humanmedizin ist das Abitur.
Nicht ein Abitur besser als 1,2.

Es gibt eine massive Diskrepanz zwischen Anzahl der Studienplätze und Anzahl der Bewerber.
Insofern darf der Staat hier "priorisieren".
Ob er das mit den aktuellen Regelungen noch in verfassungskonformer Weise tut, entscheidet bald das BVerfG.

Dass ein Losverfahren (noch dazu mit einem "three-strikes-out"-Modell) verfassungskonform wäre, wage ich zu bezweifeln. Der Staat kann mit Grundrechten nicht Lotto spielen.

Kann ich dann mit meinen zwei linken Händen auch darauf bestehen, an der HMTM einen Studienplatz für Klavier zu bekommen? Von wegen Grundrechte und so? :-p

Diese Argumentation hab ich schon immer hochgradig absurd gefunden, und wird auch in keinem anderen Land der Welt so interpretiert wie in Deutschland...

noturncast
09.10.2016, 15:50
Kann ich dann mit meinen zwei linken Händen auch darauf bestehen, an der HMTM einen Studienplatz für Klavier zu bekommen? Von wegen Grundrechte und so? :-p

Diese Argumentation hab ich schon immer hochgradig absurd gefunden, und wird auch in keinem anderen Land der Welt so interpretiert wie in Deutschland...
Gibt ja auch in anderen Fächern Wartezeit ( in Psych sind das auch 16 Semester, glaube ich) .Scheint also wichtig zu sein.
In dem Text aus der Ärztezeitung hat der MFT sogar 11 den Vorschlag dahingehend gemacht.

Ironisch würde es, wenn der Kläger mit seiner Bemühung um die freie Berufswahl diese für 20 Prozent der Bewerber unmöglich machen würde.
Auf jeden Fall ergibt sich gute Ressourcenlage für eine organisierte Gegenklage.

Manche Vorschläge,wie Auswahlgespräche, in denen es um die Pronation im Golfschwung geht sind irgendwie auch unsicher.

WackenDoc
09.10.2016, 16:33
Gibt´s eigentlich noch dieses Pseudoassessmentcenter der einen Uni noch? So von wegen "Deutschland sucht den Supermedizinstudenten"

Matzexc1
09.10.2016, 19:32
Laut BVMD:

Der Losvorschlag ist vom Tisch alles weitere klärt sich nach dem BVerfG. Wahrscheinlich gibt es kleinere Änderungen, aber da ist noch nichts fest.

Ein Wegfall der Wartezeitquote ist NICHT vorgesehen. Es wird sehr wahrscheinlich zur Umwandlung in Bewerbungssemester kommen

Im Masterplan 2020 wird es um die Lehre gehen. Die Landarztquote ist nicht im 2020 Plan, die Zulassung läuft über den Staatsvertrag.

Zanza
09.10.2016, 19:48
Wacken, ich weiß zwar nicht, welche "eine Uni" du meinst (Münster?), aber ja, so Assessment-Center-artige Sachen werden tatsächlich mehr. Beliebte Instrumente sind dabei Multiple Mini Interview und Situational Judgement Test. Bin grade zu faul, mit dem Handy Paper dazu rauszusuchen, aber bei PubMed findet man da einiges, falls es jemanden interessiert.

Shizr
09.10.2016, 20:12
Kann ich dann mit meinen zwei linken Händen auch darauf bestehen, an der HMTM einen Studienplatz für Klavier zu bekommen? Von wegen Grundrechte und so? :-p
Nur weil etwas hinkt, ist es noch kein Vergleich.


An Kunsthochschulen gelten - ganz bewusst - ganz andere Regeln, und da ist die entscheidende Studienvoraussetzung eine künstlerische Begabung. (Mit einer wirklich überragenden Begabung braucht man da schließlich nicht mal Abitur.)
Das ist ja auch sachlich ohne Weiteres gerechtfertigt, künstlerische Begabung kann man nicht lernen.


Ein zwingendes, sachliches Argument dafür, nur Abiturienten mit 1,1 oder besser zuzulassen, gibt es eben nicht.

Aber ohne zwingendes sachliches Argument darf der Staat nicht einfach in Grundrechte eingreifen. Schon gar nicht aus bloßen Kapazitätsgründen.
Kann man absurd finden, wenn man Spaß dran hat. Ändert aber nichts daran, dass das geltendes Verfassungsrecht in Deutschland ist, und ehrlich gesagt bezweifle ich, dass das BVerfG signifikant hinter das Numerus-clausus-Urteil zurückweichen wird.


Was das Thema "in anderen Ländern der Welt ist das aber anders" angeht... das ist zwar inhaltlich richtig, aber kein Argument.

noturncast
09.10.2016, 20:20
Laut BVMD:

Der Losvorschlag ist vom Tisch alles weitere klärt sich nach dem BVerfG. Wahrscheinlich gibt es kleinere Änderungen, aber da ist noch nichts fest.

Ein Wegfall der Wartezeitquote ist NICHT vorgesehen. Es wird sehr wahrscheinlich zur Umwandlung in Bewerbungssemester kommen

Im Masterplan 2020 wird es um die Lehre gehen. Die Landarztquote ist nicht im 2020 Plan, die Zulassung läuft über den Staatsvertrag.

Danke . Gibt es zu den kleineren " Änderungen" irgendwelche Vorschläge,die der Organisiation oder dir bekannt sind?
Das mit dem Staatsvertrag vom März und den Bewerbungssemstern ist dann wohl fix.

Der Kläger aus Gelsenkirchen beabsichtigte wohl auch eher eine Spontanzulassung nach Überschreiten der Regelstudienzeit im Warten denn eine neue Verknappung über Auswahl.