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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Reform Medizinstudium - keine Vergabe mehr über Wartezeit?



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KirstenP
12.04.2016, 11:44
Psychosoziale Kompetenzen... klar. Soziales Engagement zum CV-Pimpen, macht alles gleich viel besser.

epidrom
12.04.2016, 18:40
Wenn dann halte ich es für gut Berufserfahrungen geltend machen zu können.
Und wenn man schon von sozialem Engangement anfängt... Man müsste meiner Meinung nach sicherstellen, dass keine Scheinmitgliedschaft bestand oder nach relativ kurzer Zeit wieder alles beendet wurde.

Das mit dem CV-Pimpem ist in den USA und in Britannien aber mittlerweile schon gängige Praxis um an einen Mediplatz zu kommen, soweit ich weiß.

Gruß

davo
12.04.2016, 18:47
Das ist richtig, allerdings hat in den USA (fast) niemand mit einem GPA <3.0 eine Chance, egal wie toll MCAT, research oder extracurriculars sind. Analog in Großbritannien. Das mit der Berufserfahrung ist auch dumm, da man so viel Zeit und Geld vergeudet, und viele Ausbildungsplätze mit Leuten besetzt sind, die diesen Beruf nie Vollzeit ausüben wollen. Volkswirtschaftlich extrem ineffizient. Da fände ich eine große Zweitstudienquote für Leute mit sehr gutem Bachelor deutlich sinnvoller, analog zu graduate entry medicine in Großbritannien.

epidrom
13.04.2016, 10:37
Man hat aber analog zur Ausbildung auch einen Studienplatz besetzt und Geld gekostet. Ganz zu schweigen, dass man anschließend keine Arbeitsstelle antritt. Ökonomisch ebenfalls ineffizient. Am besten wäre dann demnach eine Auswahlverfahren wie in Österreich.

Gruß

KirstenP
13.04.2016, 20:51
"Am besten" wird es wohl nie geben, da immer Leute durchs Raster fallen werden, denen man bei einer Einzelfallprüfung sofort einen Studienplatz gegeben hätte. Dass ein Zweitstudium (also um genau zu sein, dann das Erststudium) ähnlich verschwendet wäre wie eine Ausbildung, sehe ich nicht so streng. Ich glaube, dass man durch Biochemie oder was weiß ich mehr sinnige Grundlagen mitbekommt, die man zumindest für den theoretischen Unterbau und das Forschungs- und Studienverständnis besser einsetzen könnte als dass eine Pflegeausbildung einen so gravierend weiterbringt. Und wenn es nur das Konstrukt Studium als solches ist, das man dadurch kennenlernt. Auch das ist nicht zu verachten, denn meist vergehen ja zwei Semester bis man sich da reingefunden ist.

Dergenthiner
30.04.2016, 14:47
Jetzt komme ich mir noch mehr wie ein Looser vor..Wer sein ABI bis 2009 hatte, hat bloß vier bis fünf Jahre gewartet, wer sein ABI nach 2013 gemacht hat, wird auch nicht länger als fünf Jahre warten.Nur unsere Gruppe 2009-2012 wartet so lange.

davo
30.04.2016, 15:04
Wie kommst du auf die Idee? Der Anteil der Spontanbewerber ist glaube ich nicht sehr hoch. Wird sich also nicht viel ändern. Außer dass man sich jedes Semester bewerben muss :-))

Dergenthiner
30.04.2016, 15:20
2008-2013 gab es doppelte ABI-Jahrgänge, durch aktuelle wirtschaftliche Situation haben sich viele spontan für medizinstudium beworben ( ich kenne persönlich drei, die 32-35 Jahre alt sind und in kaufmännischen Breichen gearbeitet hatten und im Ham-Nat hat man auch viele Gesichter ü 30 gesehen. Auch die Zahl der Absolventen bis 2013 war viel höher ( 2009 waren wir 80, letztes Jahr stand in der Zeitung was von 30 Absolventen). Also würde ich vermuten, dass in zwei Jahren es auch ohne Bewerbersemesterregelung die Wartezeit zurück gehen würde.

EVT
30.04.2016, 15:37
Jetzt komme ich mir noch mehr wie ein Looser vor..Wer sein ABI bis 2009 hatte, hat bloß vier bis fünf Jahre gewartet, wer sein ABI nach 2013 gemacht hat, wird auch nicht länger als fünf Jahre warten.Nur unsere Gruppe 2009-2012 wartet so lange.

Wer 2008 oder 2009 Abi gemacht hat, musste bzw. muss auch sieben Jahre warten.

Kiddo
30.04.2016, 15:47
Kann ich bestätigen. Ich hab in 2007 Abi gemacht und auch 14 Wartesemester gebraucht.

Dergenthiner
30.04.2016, 15:52
Ja stimmt... ok, dann sind wir die ersten ab 2009 , die mit 1,9 sieben Jahre warten...Mich würde auch Statistik interessieren, wieviele Bewerber mehr als 15WS letztes Jahr hatten... Ich glaube, sie gehören dann zu "Spontanbewerbern".

EVT
30.04.2016, 15:58
Naja, mit 1.9 war man ja nicht zum Warten verdammt...

froschbaum
01.05.2016, 11:50
2008-2013 gab es doppelte ABI-Jahrgänge, durch aktuelle wirtschaftliche Situation haben sich viele spontan für medizinstudium beworben ( ich kenne persönlich drei, die 32-35 Jahre alt sind und in kaufmännischen Breichen gearbeitet hatten und im Ham-Nat hat man auch viele Gesichter ü 30 gesehen. Auch die Zahl der Absolventen bis 2013 war viel höher ( 2009 waren wir 80, letztes Jahr stand in der Zeitung was von 30 Absolventen). Also würde ich vermuten, dass in zwei Jahren es auch ohne Bewerbersemesterregelung die Wartezeit zurück gehen würde.

Die Wartezeit wird nicht zurückgehen, solange es mehr Bewerber als Plätze gibt.
Was eine Reform daran ändern soll erschließt sich mir noch nicht so ganz..

blumenscheid
18.08.2016, 19:17
Jup, die früheste Änderung bzgl. WZ wird es im WS 18/19 geben; bestätigte mir ein Mitarbeiter von hochschulstart. Wie das aussehen wird, hat er nicht gesagt, aber ich tippe auf das, was bereits auf der Homepage der Uni Hamburg steht. Dass man sich nämlich jedes Semester beworben haben muss.

Ist dies noch der derzeitige Stand der Dinge?
Offiziell gibt es ja keine Informationen :)

pillango
06.10.2016, 14:33
Interessante Zahlen und Aussagen aus dem 38. Ärzteblatt 2016 :

https://www.aerzteblatt.de/archiv/182341/Warten-aufs-Medizinstudium-Sieben-lange-Jahre

LG

pillango
07.10.2016, 10:34
Für alle jetzigen und künftigen "Warter":

Wenn ihr unter o.g. Artikel auf LITERATUR geht, findet ihr unter 1. den

"ENTWURF eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung sowie zur Änderung des Hochschulzulassungsgesetzes" .

Unterzeichnet von allen Bundesländern im Frühjahr 2016.

Wer nicht alles lesen möchte:

Artikel 10 - Die 20/60/20 Quoten ( Was sind künftig Wartesemester )
Artikel 18 - Übergangsvorschrift ( Regelung Wartesemester )
Artikel 19 - Inkrafttreten

Lesenswert auch die Erklärungen zu den jeweiligen Artikeln auf den hinteren Seiten des Dokuments.

LG

Haematopoesie
07.10.2016, 10:51
...also dann wird es wohl so sein, wie wir es alle schon vermutet haben:
30141

Matzexc1
07.10.2016, 11:21
Ich lese Artikel 10 so das man sich für Wartezeit ab 2018 jedes Semester bewerben muss, ansonsten verfallen die
Wartesemester.

https://www.landtag-mv.de/fileadmin/media/Dokumente/Parlamentsdokumente/Drucksachen/6_Wahlperiode/D06-5000/Drs06-5293n.pdf

noturncast
07.10.2016, 17:17
Seht ihr das so, dass die Wartezeit nach 2020 dann weiter besteht? Mit zB mit von davor durch Übergang existierenden Wartesemestern /Bewerbungssemestern?

In dem Staatsvertrag steht ja auch nix von einem Losverfahren etc.
Das schöne an der Wartezeit war und ist ja, dass sie einfach Ungleichheiten in Schulssystem etc. ausgleicht.
Wenn man nach 2020 zB qualifiziert losen würde, dann ergibt sich ja das Problem, wie man Wartende ab 2014 (2013 wären drin) mit den Neubewerbern ab 2020 rechtssicher zusammen wirft, die dann a priori einen Nachteil hätten.

Matzexc1
07.10.2016, 17:23
Seht ihr das so, dass die Wartezeit nach 2020 dann weiter besteht? Mit zB mit von davor durch Übergang existierenden Wartesemestern /Bewerbungssemestern?


Ab 2018 jedes Semester bewerben, die Wartesemester bleiben dann erhalten.

Ich finde die Idee nicht schlecht