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So werden die Examina der Zukunft

IMPP lüftet Geheimnisse um die neuen Staatsexamina

Redaktion MEDI-LEARN

Wie werden die Staatsexamina für Medizinstudierende in Zukunft aussehen? Das IMPP lud am 25.10.04 zu einem Info-Tag ein und MEDI-LEARN war dabei.
 

Wer, wann, was?

Seit dem Beginn des Wintersemesters 2003/04 gilt für alle neu eingeschriebenen Medizinstudierenden die neue Approbationsordnung (ÄAppO) – und nicht nur für die, sondern auch für ganze Jahrgänge von Studierenden, die sich zu diesem Zeitpunkt bereits im Studium befanden. Auch wenn es unter den Studenten noch oft zu Verwirrungen kommt, wer denn jetzt wann unter welchen Bedingungen studiert, ist den meisten klar, ob sie noch nach den alten Bedingungen zu Ende studieren oder ob sie ihre Examina schon nach den neuen Bedingungen schreiben müssen.
Die Zahl der staatlichen Prüfungen reduziert sich nach der neuen ÄAppO von vier (Ärztliche Vorprüfung, erstes, zweites und drittes Staatsexamen) auf nur noch zwei (1. und 2. Staatsexamen).
Das neue 1. Staatsexamen (M1) löst die alte ärztliche Vorprüfung (sprich: das Physikum) ab; das neue 2. Staatsexamen (M2) wird – anders als bisher - nach dem PJ geschrieben.
Die Gesamtnote errechnet sich (wenn beide Prüfungen nach der neuen ÄAppO absolviert werden) zu einem Drittel aus dem ersten, zu zwei Dritteln aus dem zweiten Staatsexamen. Dabei bleiben die Methoden zur Berechnung von Bestehens- und Notengrenzen unverändert.

Tschüß, Physikum. Hallo, erstes Staatsexamen.

Beim zukünftigen ersten Staatsexamen, welches erstmals im August 2005 durchgeführt wird, bleiben die Änderungen (im Vergleich zum alten Physikum) insgesamt sehr überschaubar. „Der erste Abschnitt der ärztlichen Prüfung ist weitgehend der bisherigen ärztlichen Prüfung angepasst“ – so das IMPP. Die Anzahl der Fragen insgesamt und pro Fach hat sich in der neuen ÄAppO nicht geändert, und so gilt auch der bisherige Gegenstandskatalog GK1 in der Fassung vom Januar 2001 weiterhin für die neue Prüfung. Das zu prüfende Wissen ändert sich damit also nicht; Änderungen gibt es allerdings bei der Art der Fragestellung des neuen 1. Staatsexamens.
Die neue Fassung der ÄAppO sieht hier vor, dass die Prüfungsfragen „problemorientiert, fächerintegrierend und mit einem Bezug zur klinischen Ausbildung“ zu versehen seien. Daher wird man in Zukunft wohl weniger Fragen des Typs „Welche Aussage zu xyz trifft nicht zu?“ in den Examina finden – ersetzt werden diese dann durch Fragen, die an einem Problem orientiert sind und dessen Lösung fächerübergreifendes Wissen erfordert. Beispielsweise kann dies so aussehen, dass eine kurze Patientenanamnese der Frage vorangestellt wird („Eine Patientin stellt sich mit x, y und z vor; die Beschwerden bestehen so und so lange. Was ist am ehesten Ursache?“).

Die Beantwortung der Frage kann dann dabei zum Beispiel Wissen in Anatomie, Physiologie und Biochemie gleichzeitig voraussetzen. Aber auch diese Art der Fragestellung ist nicht neu, und die Tendenz zur Bevorzugung solcher Fragen zeichnete sich bereits im Laufe der letzten ärztlichen Vorprüfungen ab. Die neue ÄAppO fordert in Anlage zehn einen stärkeren Bezug der Fragen zu klinischen Inhalten mit Formulierungen wie „ […]insbesondere sind die naturwissenschaftlichen Fächer auf die medizinisch relevanten Inhalte auszurichten […]“. Wie auch das Physikum wird das neue 1. Staatsexamen schriftlich an zwei Tagen mit je 160 Fragen und vier Stunden Prüfungsdauer pro Tag stattfinden.

Der mündliche Teil der Prüfung heißt in der neuen ÄAppO „mündlich-praktischer Teil“. Es wird gefordert, dass vor der Prüfung praktische Aufgaben zu stellen sind, deren Lösung während der Prüfung mündlich oder schriftlich darzulegen sind. Neu ist auch die von vornherein feststehende Fächerkombination: Alle Prüflinge werden in Anatomie, Physiologie und Biochemie geprüft; Psychologie/Soziologie als mündliches Prüfungsfach ist nicht mehr vorgesehen.  Auch sind die Prüfungsteile (schriftlich und mündlich-praktisch) nun voneinander getrennt. Wird ein Prüfungsteil nicht bestanden, so muss nur dieser wiederholt werden (wer also mündlich durchfällt, braucht die schriftliche Prüfung nicht zu wiederholen). Eine fünf im schriftlichen Teil kann nun allerdings auch nicht mehr durch eine mündliche eins oder zwei ausgeglichen werden – wird ein Teil der Prüfung nicht bestanden, so ist er in jedem Fall zu wiederholen.
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