Rechtsanwalt Reinhard Karasek beantwortet die Frage wie folgt: Es gibt zunächst die rein informelle Möglichkeit, dem IMPP vor offizieller Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse mitzuteilen, welche Prüfungsfragen im einzelnen fehlerhaft sein könnten. Hierfür gibt es eine vom IMPP gesetzte informelle Frist von sieben Tagen. Dieses Verfahren darf nicht mit dem üblichen Widerspruchsverfahren verwechselt werden.
Es dient lediglich der Information des IMPP über möglicherweise fehlerhafte Prüfungsfragen, die dann nach dem Ermessen des IMPP aus der Wertung genommen werden, bevor die Ergebnisse den Kandidaten offiziell mitgeteilt werden. Das eigentliche Widerspruchsverfahren erfolgt erst danach, wenn die Prüfungsergebnisse schriftlich mitgeteilt wurden.
Dann besteht die Möglichkeit, bei nicht bestandener Prüfung innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids Widerspruch zu erheben. In einigen wenigen Bundesländern muß sofort Klage erhoben werden. Wenn man die Prüfung bestanden hat, hat man für diesen Widerspruch hingegen ein Jahr lang Zeit. Wenn man jetzt das IMPP informieren will, kann dies formlos geschehen, Quellenangaben sollten allerdings auf jeden Fall beigefügt werden.
Adresse des IMPP:
IMPP
Postfach 25 28
55015 Mainz
Tel. 06131-28130
www.impp.de
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