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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Jedes 7. bis 10. Kind ist ein Kuckuckskind.



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Rico
12.01.2005, 20:14
soll damit nicht verhindert werden, dass man einfach so genetisches material eines menschen untersuchen lassen kann?

angenommen: ein "vater" schickt genetisches material des kindes seiner freundin ein. er ist aber nicht mit dem kind verwandt... dann hat er von einer rechtlich gesehen wildfremden person material genetisch untersuchen lassen.Aber er findet dabei ja nichts heraus. (Außer, daß es nicht sein Kind ist) - der Schaden ist also ncht allzu groß.
Das Labor macht ja "nur" einen Vaterschaftstest (der übrigens an Hand von Introns und deren Länge gemacht wird, also nicht-codierenden DNA-Abschnitten).
Strukturgene werden gar nicht betrachtet und schon gar nicht befundet oder dem Auftraggeber mitgeteilt.

Dennoch kritisch ist natürlich schon, daß Wildfremde andererleuts Abstammung überprüfen, z.B. die Schwiedermutter, die ihre Schwiegertochter loswerden will.
Oder ich das mal bei den Nachbarn prüfen, weil ich da schon immer das Gefühl hatte, daß die Frau fremd geht.

Deshalb sollten die Tests nur mit einer eidesstattlichen Erklärung des Auftraggebers zu seiner Identität ud der des Kindes durchgeführt werden. :-meinung
Aber sie zu verbieten halte ich nach wie vor für falsch.

Leelaacoo
13.01.2005, 09:07
Also, ich bin auch durcheinander geraten, aber habe gestern nun endlich mal nachgelesen, was das mit dem Urteil wirklich auf sich hat.
Man durfte einen heimlichen (sprich: ohne Zustimmung der Mutter durchgeführten) Vaterschaftstest noch NIE vor Gericht verwenden! Dagegen klagte nun ein Mann vor dem Bundesverfassungsgericht und bekam nicht Recht. Den begründeten Zweifel mußte man schon immer vor dem Gericht anbringen...nicht erst seit gestern. Also ist dieser Test doch eigentlich eh wertlos, egal ob man ihn heimlich machen darf oder ob das in Zukunft verboten werden sollte. Wißt ihr, wie ich das meine? Der Vater hat einen Zweifel an seiner Vaterschaft...also müßte er nun eigentlich vor Gericht die Vaterschaft klären lassen, die dann einen test ANORDNET...dann weiß er es sicher. Oder er denkt, na, vielleicht ists ja meines, dann bleib ich eben bei der Familie und macht den Test nur, um seine echten (oder manchmal auch eingebildeten) Befürchtungen zu bestätigen oder zu widerlegen. Zahlt dann ca. 500€ dafür, daß er es eben weiß. Aber die gesetzliche Vaterschaft ist damit ja überhaupt nicht angerührt...lohnt sich der Streß? Wärs da nicht besser, gleich offen damit umzugehen und sich dat Geld zu sparen?
Und wie steht es mit der Sicherheit? Manche schicken doch tatsächlich alte Briefmarken ein, die das Kind angeblich mal abgeleckt haben soll (weil sie sich vielleicht nicht trauen, einen Mundabstrich zu machen, weil das Kind zu Mama rennt und ihr erzählt, der papa hätte da mit so nem Stäbchen im Mund rumgefummelt und die Mutter sich ihren Teil denkt)...ist das sicher? Wie hoch ist die Fehlerquote? Sollte man auch bedenken...bei einem offenen Test besteht ja immer noch die Möglichkeit, alles bestmöglich zu machen, um Fehler zu verhindern...und so richtig stimmen kann die Beziehung ja auch nict, wenn der Mann überhaupt Zweifel haben muß...man könnte ja eine Informationspflicht der Erziehungsberechtigen einführen. D.h. ein Elternteil darf den test machen, aber nur, wenn der andere (seis Mann oder Frau) informiert ist (NICHT aber zustimmen muß)...es gibt ja auch Frauen, die einen test machen lassen, ohne daß der vater davon weiß, damit sie rausfinden, ob der Kleine vom One-night-stand ist oder nicht...würdet ihr als Väter ja auch wissen wollen???
Aber mal etwas anderes: habe von einem fall gelesen, wo der zkünftige Arbeitgeber eine zur Verbeamtung anstehende Frau auf Chorea major hat testen lassen wollen, weil ihr Vater daran verstorben war und die Übertragung ja bekanntermaßen autosomal-dominant ist. Diese Frau wollte dies aber garnicht wissen mit 24 Jahren, da sich ihre Schwester bereits das leben nahm, als sie erfuhr, daß sie mit spätestens 45 erkranken wird. Die Frau klagte und bekam Recht und wurde verbeamtet. So...das ist natürlich rechtens, denkt ihr doch sicher auch, oder? (Wär ja noch schöner, wenn nur noch "Valids" wie in "gattaca" gute Jobs bekämen), aber ist es dann nicht auch ein Recht des Kindes, zu entscheiden, ob in sein Genom geblickt wird??? (auch, wenns nur Introns sind...die Aussage, du stammst von diesem mann ab oder nicht ist ja trotzdem fest..). Würde es (vermutlich) wissen wollen, wer der wahre Vater ist? Oder würde es sich lieben dafür entscheiden, es nicht zu wissen und weiter an den bestehenden Vater zu glauben? Was ist der vermutliche Wille? Spielt er überhaupt eine Rolle? Ich weiß, der Vergleich hinkt arg, ich versuche nur, die Zypries zu verstehen, ich denke, das meint sie damit...(oder???hmmm... :-oopss )
Und was ist, wenn das Kind schon volljährig ist? Und der vater dann die Briefmarke zum Gentest einschickt? Wenn euer vater das machen würde???
Ich finde, es lohnt sich schon, über all das nachzudenken.
Ohne, daß jetzt jemand denkt, ich will hier einen auf Emanze machen :-peng

Freu mich auf eure Meinung, LG Lee

Rico
13.01.2005, 10:42
Den begründeten Zweifel mußte man schon immer vor dem Gericht anbringen...nicht erst seit gestern. Also ist dieser Test doch eigentlich eh wertlos, egal ob man ihn heimlich machen darf oder ob das in Zukunft verboten werden sollte. Er hat also keine Beweiskraft vor Gericht.
Stellt sich allerdings die Frage, ob ein privat durchgeführter, negativer Test (der also die Vaterschaft nicht bestätigt hat) einen begründeten Anfangsverdacht für einen gerichtlich angeordneten Vaterschaftstest darstellt.
Denn wenn man wirklich nachweisen muß, daß die Frau mit einem anderen Mann zum fraglichen Zeitpunkt im Bett war, dann ist das ein extrem schwieriges Unterfangen.

man könnte ja eine Informationspflicht der Erziehungsberechtigen einführen. D.h. ein Elternteil darf den test machen, aber nur, wenn der andere (seis Mann oder Frau) informiert ist (NICHT aber zustimmen muß)...es gibt ja auch Frauen, die einen test machen lassen, ohne daß der vater davon weiß, damit sie rausfinden, ob der Kleine vom One-night-stand ist oder nicht...Was wohl ein Verstoß gegen das Selbstbestimmungsrecht des Mannes ist.
Wenn der Vater einen Vaterschaftstest machen läßt, dann wird dazu seine DNA (über die er bestimmen darf) und die des Kindes (über die er zu 50% bestimmen darf - die Problematik der mütterlichen Zustimmung in diesem Fall ist ja weiter oben schon angeschnitten worden).
Wenn jetzt die Mutter einen Vaterschaftstest machen läßt, dann gilt bezüglich der kindlichen DNA das gleiche, allerdings verwendet die Mutter ja dann DNA vom Vater... was ich für sehr fragwürdig halte.
aber ist es dann nicht auch ein Recht des Kindes, zu entscheiden, ob in sein Genom geblickt wird???Aber das Kind ist ja u.U. noch ein Säugling - die Entscheidung liegt also bei den Erziehungsberechtigten.
Und bitte nicht vergessen, daß auch der Vater ein durchaus berechtigtes Interesse daran hat zu wissen (und nicht zu ahnen oder zu hoffen), daß es sein Kind ist.
(auch, wenns nur Introns sind...die Aussage, du stammst von diesem mann ab oder nicht ist ja trotzdem fest..)Wobei die Aussage: "X ist (nicht) Dein Vater" ein ganz anderes Kaliber hat als "Du wirst folgende Krankheiten entwickeln."

Und was ist, wenn das Kind schon volljährig ist? Und der vater dann die Briefmarke zum Gentest einschickt? Da ja z.B. Erbschaftsfragen ein Problem sind, daß nicht abhängig von der Volljähigkeit ist, finde ich das nur ein untergeordnetes Argument, nicht noch die Vaterschaft feststellen zu wollen.

Allerdings stellt sich da das Problem, daß der Vater nicht mehr über das (anteilige) Entscheidungsrecht über die DNA des Kindes verfügt.
Schwierige Frage...

Wobei sich natürlich die Frage stellt, wieso ich nach 18 oder mehr Jahren plötzlich die Vaterschaft anzweifeln sollte. Da müßte doch irgendwoher ein begründeter Anfangsverdacht kommen, sonst wär ich doch schon 18 Jahre früher drauf gekommen.
Somit denke ich, daß das 18+Vaterschaftstests ohnehin eher eine Fragestellung für die gerichtlichen Tests sind.

Leelaacoo
13.01.2005, 11:27
Hmm...wobei ich bei der Frage lande: Du sagst, der Vater hat zu 50% das Recht an dem genom des Kindes, das er für seines hält (ok, blöd formuliert, aber meine Kopierfunktion spinnt grad)...aber haben Eltern wirklich die "Verfügungsgewalt" über ein Kind? Oder ist es nicht eher so, daß sie im "wahrscheinlichen" Sinne des Kindes handeln müssen? Sie können ja auch in anderen Lebenssituationen nicht einfach so über alles bestimmen, siehe Schulbefreiungsdebatte um das "Katzenhäusle". Also könnte man ja argumentieren, der wahrscheinlichste Wunsch des Kindes wäre es, den vater, den es als Vater kennt, als solchen zu behalten (auch, wenn es vielleicht eine Fehlannahme ist) und dieses Kind würde diesen Test mit seinen Zellen verweigern (denn die Zellen gehören ja nicht zu 50% dem Vater, sondern zu 100% dem Kind... :-D )...also wäre ein Vaterschaftstest eigentlich erst nach dem 18ten Lebensjahr des Kindes rechtens. So gesehen. Wenn es selbst entscheiden kann...schwierig schwierig.
Und das mit dem test nach dem 18ten Lebensjahr scheint so furchtbar selten ja garnicht zu sein...würde mein Vater aber so etwas machen wollen und mich um eine Probe bitten, ich glaub, ich wäre arg mitgenommen...würde ich nicht (persönlich) nicht gutfinden...

Nun ja, muß mich wieder an HNO machen (wahhh :-lesen )

LG Lee

Rico
13.01.2005, 11:40
Also könnte man ja argumentieren, der wahrscheinlichste Wunsch des Kindes wäre es, den vater, den es als Vater kennt, als solchen zu behaltenUnd auf welcher Grundlage komme ich zu dem Schluß, daß genau DAS der "wahrscheinlichste" Wunsch den Kindes ist?

Ist es nicht mindestens gleich wahrscheinlich, daß das Kind wissen will, wer sein Vater ist - und falls es nicht der Vater ist, mit dem es zusammenlebt, daß es den leiblichen Vater kennenlernen will?

Neujahrsrakete
13.01.2005, 13:21
Diesen (http://www.zeit.de/2005/02/vaterschaft) Text aus der "Zeit" finde ich sehr gut.
Man kann das Thema natürlich auch totreden und Erbkrankheiten u.s.w. u.s.w. mit in die Diskussion bringen. Das führt aber hier zu nichts, weil es nicht zum Thema gehört.
Wie in dem oben verlinkten Artikel schon geschrieben wird:
"Durch das geplante Testverbot wird dem Vater die Möglichkeit genommen, seine Zweifel diskret auszuräumen."
Nach einem Test, der dem Vater bestätigt, daß er der echte Vater ist, gibt er (im Optimalfall) Ruhe und erkennt das Kind einfach als sein Kind an.
Bestätigt der Test, daß er nicht der Vater ist, waren die Zweifel des Mannes ja völlig berechtigt. Was er dann aus der Situation macht, muß man dann sehen (weitere Gedankengänge dazu würden hier zu weit vom Thema abschweifen).
Aber den Vater vor die Wahl zu stellen, entweder im stillen Kämmerlein mit seine Zweifeln alleine zu bleiben, oder die ganze Angelegenheit riesengroß vor Gericht ausbreiten zu müssen, finde ich falsch und fast schon menschenverachtend.

Die SPD sinkt in meinem Ansehen immer mehr.



P.S.
Natürlich ist es am besten, wenn in einer Familie "Friede, Freude, Eierkuchen" herrscht und der Vater nicht im geringsten zweifeln muß. Die Realität sieht aber anders aus.
Und ob ein Vater Zweifel hat, ob er sie überhaupt haben darf, ob die familiären Zustände geändert werden sollten, ob der Vater Klarheit haben will, ob die Mutter fremdgegangen ist, ob sie es vielleicht besser nicht getan hätte.......all das darf Frau Zypries nicht über den Kopf der Väter hinweg entscheiden oder bestimmen.

Froschkönig
13.01.2005, 19:37
Die SPD sinkt in meinem Ansehen immer mehr.
Beeindrucken, daß das bei dir noch geht.
Bei mir klappt das seit langem nur noch, wenn sie sich allesamt ein schäufelchen nehmen würden um sich zum weitersinken ein loch zu graben.....

Neujahrsrakete
13.01.2005, 21:12
Beeindrucken, daß das bei dir noch geht.
Bei mir klappt das seit langem nur noch, wenn sie sich allesamt ein schäufelchen nehmen würden um sich zum weitersinken ein loch zu graben.....

Kommt Dein SPD-Unmut denn aus eigener, echte, guter, durch viel Nachdenken errungenen Überzeugung :-D?
Oder daher, daß Du als Bayer schon aus Prinzip gegen die SPD sein musst?

Rico
13.01.2005, 21:19
Und ich dachte immer, die SPD hätte in Bayern einen ähnlichen Status wie die Zeugen Jehovas:

Man toleriert die Andersgläubigen ohne sie wirklich ernst zu nehmen. :-D

luckyblue
14.01.2005, 12:50
München ist aber schon SPD-Enklave mit langer Tradition.

Leijona
14.01.2005, 17:42
auch wenn ich mich als nicht-bayer natürlich nur mit demut in diese diskussion wagen darf ;-)
ich glaube, dass das mit der csu-liebe total schwankt, regional bezogen. in franken wird leidenschaftlich gern über stoiber et al. gelästert :-))
aber in manchen regionen, da wird halt 98 % csu gewählt...
naja, in neuen bundesländern werden extremrechte gewählt...
insgesamt spiegelt sich in so einem wahlverhalten eine generelle unzufriedenheit.. ich weiss nicht ob die lage in deutschland, hätten wir momentan zufällig eben eine andere regierung, so viel besser wäre..(???)
an der weltmarkt/konjunkturlage würde das nichts ändern (arbeitslosigkeit etc.)
ich vermisse von der cdu konstruktive vorschläge, mit denen sie mal zeigen könnte, dass sie die bessere regierungspartei wäre!

(aber ich will hier nicht politisieren und polemisieren....
falls sich jemand auf den schlips getreten fühlt-ich hab es nicht beabsichtigt!)

Die Niere
14.01.2005, 17:58
Wenn man mal ehrlich ist, spielt es in den heutigen Tage einfach keine Rolle mehr, welche Fraktion gerade am Zug ist - die Weichen für die Probleme von heute wurden schon vor Jahrzehnten gestellt und die Programme um die Probleme zu beseitigen, sind im endeffekt bei beiden grossen Partien sehr ähnlich.

gruesse, die niere

Feuerblick
14.01.2005, 18:30
...oder um es mal mit meinem Lieblingsspruch zusammenzufassen: Die Opposition gleich welcher Farbe hat immer das Motto "Macht was ihr wollt, wir sind dagegen! Aber wartet mal, bis wir am Drücker sind...:"

Leijona
14.01.2005, 18:41
da hab ich dann das gefühl, die machen es im zweifel eben keinen deut besser :-nix
dabei wäre es eine sooo tolle gelegenheit mal zu zeigen, was man für tolle ideen hätte und wie regierungstauglich man wäre!!

luckyblue
14.01.2005, 20:15
Die Presse (Berliner Zeitung) meldet heute, dass jetzt auch die Tse-tse-Fl... äh Frau Minister Zett-Punkt unter Umständen einlenken will, dergestalt, dass a) das Verfahren zur Anfechtung der Vaterschaft verkürzt werden soll und b) über die Verhängung von drakonischen Strafen bei Verstoß gegen das geplante Gendiagnostikgesetz noch einmal in Klausur gegangen werden soll. Na immerhin. Ein bisschen Augenmaß ist also auch bei den Sozen wieder en vogue.
P.S.: Da weiß man doch, warum man diese Supernasen gewählt hat.

Froschkönig
15.01.2005, 12:12
Kommt Dein SPD-Unmut denn aus eigener, echte, guter, durch viel Nachdenken errungenen Überzeugung :-D?
Das und durch den Bockmist den die Verzapfen:-???

1234556
15.01.2005, 15:36
Was du als "Verbrechen" bezeichnet stimmt wahrscheinlich in diesem Terminus nicht,


aber ich erwarte von jemandem, der sich so gerne in juristischen Spitzfindigkeiten verliert, daß er nicht einfach etwas als "Verbrechen" tituliert

Eine juristische Spitzfindigkeit um meine Reputation im Forum weiter zu senken:
Völkerstrafgesetzbuch
Teil 2
Straftaten gegen das Völkerrecht
Abschnitt 1
Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit
VStGB § 7 Verbrechen gegen die Menschlichkeit:

"...6. einen anderen Menschen sexuell nötigt oder vergewaltigt, ihn zur Prostitution nötigt...
7. einen Menschen dadurch zwangsweise verschwinden lässt, dass er in der Absicht, ihn für längere Zeit dem Schutz des Gesetzes zu entziehen...ihn im Auftrag...eines Staates...entführt
9. einen Menschen unter Verstoß gegen eine allgemeine Regel des Völkerrechts in schwerwiegender Weise der körperlichen Freiheit beraubt..."


Abschiebehaft ein verwendetes Mittel unseres Rechtsstaates
da gesetzestreue Bürger im Gefängniss per se mit einem Rechtsstaat nicht zu vereibaren sind, ist dies ein Mittel eines VStGB § 7 (5) "...ein institutionalisiertes Regime der systematischen Unterdrückung..."


die Abläufe und Hintergründe ihrer Regierung nicht im Detail kennt und Fehler oft erst spät bemerkt.

oder vieleicht diese Fehler wg. blindem Obrigkeitsglauben gar nicht bemerken will?...

Nachdem mich alle abgewetret haben können sie nun weiterlesen:





Er hat also keine Beweiskraft vor Gericht.
Stellt sich allerdings die Frage, ob ein privat durchgeführter, negativer Test (der also die Vaterschaft nicht bestätigt hat) einen begründeten Anfangsverdacht für einen gerichtlich angeordneten Vaterschaftstest darstellt.
Denn wenn man wirklich nachweisen muß, daß die Frau mit einem anderen Mann zum fraglichen Zeitpunkt im Bett war, dann ist das ein extrem schwieriges Unterfangen.



Da dieser Test quasi "illegal" darf er AUCH NICHT für den "begründeten Anfangsverdacht" genutzt werden. BGH, Urteile v.12.01.2005-XII ZR60/03 und XII ZR 227/03

hobbes
15.01.2005, 16:10
da gesetzestreue Bürger im Gefängniss per se mit einem Rechtsstaat nicht zu vereibaren sind, ist dies ein Mittel eines VStGB § 7 (5) "...ein institutionalisiertes Regime der systematischen Unterdrückung..."


Nun ist es aber so, dass wer sich ilegal in einem fremden Staat aufhält, kein gesetzestreuer Bürger ist. Sein Aufenthalt an sich ist nicht gesetzestreu. Davon kann man jetzt halten, was man will, aber deine Argumentation fällt somit in sich zusammen.

Auch deine Definitionen des "Verbrechens" treffen auf die Abschiebehaft in keiner Weise zu. Niemand wird in diesem Zusammenhang sexuell misshandelt, mit der Absicht der Beraubung seines Gesetzesschutzes eingesperrt und auch ein Verstoss gegen das Völkerrecht liegt nicht vor.

Eigentlich müsste es auch dir, Nummerischer, langsam dämmern dass die Niederlassungsfreiheit in Deutschland nicht für alle Staatsangehörigen bedingungslos gilt und dass jene juristisch nicht durchzusetzen ist. Dieses Thema könnte allenfalls politisch - mit der Infragestellung von Sinn und Unsinn der Migration und der Asylpolitik - diskutiert werden auf nicht auf juristischer und völkerrechtlicher Ebene.

Die rege Diskussion der Asylfrage und der Migrationsfragen in allen westeuropäischen Staaten müssten dir vor Augen führen, dass solche Themen nicht unbeachtet an der Bevölkerung vorbeigehen. Die Bürger verschliessen ihre Augen nicht und überlassen diese Thema nicht in blinder Obrigkeitsgläubigkeit der Regierung, wie von dir behauptet. Aber die Bürger kennen sowohl Pro und Contras und aus all dem resultiert die jetzt gültige Politik.

1234556
16.01.2005, 14:28
1.)
Nun ist es aber so, dass wer sich ilegal in einem fremden Staat aufhält, kein gesetzestreuer Bürger ist.
2.)
Sein Aufenthalt an sich ist nicht gesetzestreu.
3.)
Niemand wird in diesem Zusammenhang sexuell misshandelt,
4.)
mit der Absicht der Beraubung seines Gesetzesschutzes eingesperrt
5.)
Verstoss gegen das Völkerrecht

1.)
Wo liegt denn die Gesetzesuntreue von den Zigtausenden, die wie Julia Z. pro Jahr die nach D entführt werden?
2.)
Woher kommt eigentlich dieser hartknäckigste Aberglaube, dass die Abschiebehäftlinge illegal in D sind?
(!!!)LEGALE(!!!) gesetzestreue Ausländer (Asylberwerber/Kriegsflüchtlinge), die in ihrem Leben nicht mal über eine Rote Ampel gegangen sind, kommen ins Gefängniss: AuslG§57 (1) Ein Ausländer ist zur Vorbereitung der Ausweisung...in Haft zu nehmen, wenn über die Ausweisung nicht sofort entschieden werden kann...(2) Ein Ausländer ist zur Sicherung der Abschiebung...in Haft zu nehmen...wenn...Verdacht besteht, daß er sich der Abschiebung entziehen will...
3.)
siehe Julia Z. Eigentlich meinte ich, dass die Opfer von Entführung und Vergewaltigungen jeglichen Schutzes beraubt sind, da eine Flucht im Gefängiss endet, (wo sich ggf. die Vergewaltigungen wiederholen), wodurch die Vergewaltigungen durch die Deutschen, die ausländische Frauen zwingen mit ihren Hunden zu schlafen, völlig straffrei sind.
4.)
Frage:
In welcher Absicht steht dann Julia Z. im Gefängniss im Gegensatz zu jedem deutschen KZ-Aufseher keines der folgenden Rechte zu:
Öffentliche Klage und Gerichtsverhandlung, das Recht auf einen Dolmetscher bei "Einem der Gerichtssprache nicht mächtigen" gem. StPO §259(1), das Recht auf einen Anwalt gem. StPO §140
Antwort:
doch nur dem Zweck sie jeglichen Schutzes zu berauben...damit ihr Schicksal unbeachtet von der Bevölkerung bleibt, die in blinder Obrigkeitsgläubigkeit ihre Augen verschliesst, z.B. vor der Kritik des Wiener Sozialdienstes (2001), dass wg. fehlender Vorhänge die Frauen wor den Augen der männlichen Bewacher duschen müsssen?
5.)
"ai-Jahresbericht 2001...Am Frankfurter Flughafen, wo die Hafteinrichtungen für Asylbewerber erst jüngst vom Europäischen Ausschuss gegen Folter kritisiert worden waren, nahm sich...eine Asylsuchende das Leben...Die dortigen Haftbedingungen für Asylsuchende waren erst jüngst vom Europäischen Ausschuss gegen Folter kritisiert worden..."
"ai-Journal Juni 2000 DEUTSCHLAND...Eine Asylbewerberin...hat...Selbstmord begangen. Die 40-jährige Frau, die über Monate hinweg am Flughafen festgehalten worden war, hatte zuvor einen Nervenzusammenbruch erlitten...Insbesondere die Dauer des Aufenthalts, die nicht richterlich überprüft wird, und die haftähnlichen Bedingungen sind problematisch."
Sogar in Kriegszeiten gilt, wenn die Freiheit unbescholtener Bürger (=internees) aus Sicherheitsgründen eingeschränkt werden muss:
Convention (IV)...Art.82...Throughout the duration of their internment, members of the same family, and in particular parents and children, shall be lodged together in the same place of internment...Internees may request that their children who are left at liberty without parental care shall be interned with them. Wherever possible, interned members of the same family shall be housed in the same premises and given separate accommodation from other internees, together with facilities for leading a proper family life.
Art.84. Internees shall be accommodated and administered separately...from persons deprived of liberty for any other reason (=Verbrecher)...


Da jede vierte Politzistin (GdP) von ihren Kollegen sexuell bellästigt wird, ist dies bei Frauen, die völlig rechtlos und nur Nutten sind, eher der Regelfall als die Ausnahme:

"...Julia Z., 20 Jahre alt...Sie wurde im Jahr 2001 bei einer Razzia in einem Berliner Bordell aufgegriffen. Danach kam sie in die Abschiebehaft in die Grünauer Straße nach Köpenick...Julia Z., damals 17 Jahre alt und der deutschen Sprache kaum mächtig...Berliner Zeitung 22.10.2004"
"Berlin (ddp-bln)...Amtsgericht Berlin einen Polizeisanitäter...auf Bewährung verurteilt...der 37-Jährige im November 2001 eine damals 17-jährige Russin (Julia Z.)...im Abschiebegewahrsam Köpenick ... sexuell missbraucht hat...Die junge Frau war nicht freiwillig nach Deutschland gekommen, sondern aus einer Diskothek in Litauen verschleppt worden, um als Prostituierte zu arbeiten...
22.10.2004 Ster"
"Bremen (ddp-nrd)...im Abschiebegefängnis in Bremen-Oslebshausen...verdächtige Beamte der Bremer Bereitschaftspolizei von 1997 bis 1999 in sechs Fällen vier in Abschiebehaft sitzende Frauen aus Ostasien, Osteuropa und Westafrika sexuell missbraucht habe. Zwei Fälle seien schon verjährt...10.03.2004 Ster"
"Bremen (ddp-nrd)...Der Missbrauch flog auf, weil bei dem Beschuldigten Fotos entdeckt wurden, die ihn in eindeutigen Posen mit den Frauen zeigten. Derzeit ermittelt die Staatsanwaltschaft, ob es Mitwisser oder Mittäter in der Affäre gab. Mordhorst sagte, es sei gegen einen weiteren Beamten ermittelt worden...15.11.2003 SR"

hobbes
16.01.2005, 15:42
1) Offenbar ist es beim Fall Julia Z. zu einer strafrechtlichen Untersuchung gekommen. Das Verhalten der Behörden wird also geahndet, sprich die Kontrollmechanismen scheinen zu funktionieren.

2) Ein Ausländer ohne Aufenthaltsgenehmigung ist nicht ein legaler Ausländer.

3) Du drehst dich im Kreis.