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1234556
28.04.2003, 19:21
Original geschrieben von hobbes


Tatsache ist auch, dass es im atheistischen Sinn vollkommen wiedersinnig wäre, sich einer Kampfhandlung mit potentieller Todesfolge hinzugeben - es sei denn man opfere sich für seine Nachkommen (seine Gene).
Auf jeden Fall fällt beim echten Atheisten das gesamte "Märtyrertum" ersatzlos weg.



Ach...gerade die Atehistischen Totalitären Staaten híndert(e) dies nicht den Heldentod ihrer Soldaten zu predigen:
für das grossdeutsche Reich (Nationalsozialismus), für Mütterchen Russland und den Internationalismus (Stalinismus), den Duce (Faschismus), nur Korea und China haben auch eine strikt Atheistische Version...Du kanst aber auch anders argumentieren, dass es sich in wirklichkeit um religöse fanatische sekten handelte die die bibel und den Koran gegen Hitlers "Mein Kampf" und Marxs "das kapital" eingetauscht haben, es sind die fanatiker die gefährich sind unabhängig davon ob religös oder nicht

Froschkönig
28.04.2003, 19:30
Original geschrieben von hobbes
Auf jeden Fall fällt beim echten Atheisten das gesamte "Märtyrertum" ersatzlos weg.

Das stimmt ja nun so nicht. Das Wort "Märtyrer" hat ja per se nichts religiöses an sich. Es kommt vom griechischen Wort "martyreo" was nur bedeutet "Zeugnis ablegen". Als "Märtyrer" wurden in der Geschichte auch schon viele Leute bezeichnet, welche für eine durchaus weltliche Sache standen und gestorben sind. Der Tod als "Märtyrer" ist sozusagen die ultima ratio der Vorbildfunktion ;-)

1234556
28.04.2003, 19:32
Original geschrieben von hobbes


Noch ein Wort zum Gründer des Roten Kreuzes. Dunant wurde in seiner Schulzeit calvinistisch geprägt. Und Calvinisten waren und sind eigentlich mehr intellektuelle Vordenker und Angehörige einer wohl durchdachten und differenzierten Philosophie - denn einer Religion im klassischen Sinne. Die Reformatoren wie Calvin haben ja eben jene Missstände in der Kirche beschrieben, die oben erwähnt sind. Nur haben sie sich nicht dem Atheismus zugewandt, sondern einem modifizierten Glauben. Zudem hat Dunant das Rote Kreuz nach einer eigenen Traumatisierung als Zeuge von Kampfhandlungen (Schlacht bei Solferino) gegründet - mit Kirche hatte dies reichlich wenig zu tun. Das Rote Kreuz ist die einzige Hilfsorganisation welche streng neutral und damit unabhängig (auch von Religion) ist und allermeistens Zugang findet, auch in der Kampfsituation.

Tja jetzt behaupe ich des eine Erschütterung dass durch das meschliche Elend aus seiner tiefen religösen überzeugung herstammt...Und Calvinisten waren und sind eigentlich mehr intellektuelle Vordenker und Angehörige einer wohl durchdachten und differenzierten Philosophie - denn einer Religion im klassischen Sinne. Die Reformatoren wie Calvin haben ja eben jene Missstände in der Kirche beschrieben, die oben erwähnt sind. Nur haben sie sich nicht dem Atheismus zugewandt, sondern einem modifizierten Glauben

Hmm was ist Religion, was Philosophie oder Wissenschaft...denke nur an die arabischen Ärtze des Mittelalters, "Wissen sameln heist Gott anbeten"...Du hast sicher recht dass die kalvinisten nicht mehr den naiven Mittelaterlich-Kindlichen Glauben gelebt haben, doch dies macht sie nicht weniger gläubig...

Die Reformatoren wie Calvin haben ja eben jene Missstände in der Kirche beschrieben, die oben erwähnt sind. Nur haben sie sich nicht dem Atheismus zugewandt, sondern einem modifizierten Glauben

nun was ein ausdruck besonderer frömigkeit für mich ist, wenn mir die kirche egal wäre würde ich mich nicht über die missstände dort aufregen nun ich denke Dumant, Bischoff Tutu, Martin Luther King haben ihre Stärke gerade aus dem Glauben bezogen

airmaria
28.04.2003, 20:11
Original geschrieben von 1234556
... ich denke Dumant, Bischoff Tutu, Martin Luther King haben ihre Stärke gerade aus dem Glauben bezogen

Ich möchte garnicht bezweifeln, daß ein Leben mit Glauben einfacher ist.
Genausogut könnte man aber im Umkehrschluß behaupten, daß der Glauben nur etwas für Schwache ist, was die explosionsartigen Glaubenszunahmen bei Kriegen und Katastrophen belegen würden.

Offensichtlich ist, daß der Mensch die Religionen erfunden hat, meist um zum einen Lebensanleitungen für das Miteinander zu geben und zum anderen um Unerklärliches zu erklären.

"Mary" airmaria

1234556
28.04.2003, 20:23
Original geschrieben von airmaria


Ich möchte garnicht bezweifeln, daß ein Leben mit Glauben einfacher ist.
Genausogut könnte man aber im Umkehrschluß behaupten, daß der Glauben nur etwas für Schwache ist, was die explosionsartigen Glaubenszunahmen bei Kriegen und Katastrophen belegen würden.

Offensichtlich ist, daß der Mensch die Religionen erfunden hat, meist um zum einen Lebensanleitungen für das Miteinander zu geben und zum anderen um Unerklärliches zu erklären.

"Mary" airmaria
Nun der Satz "Religion ist Opium fürs Volk" ist sogar sehr treffend...in meinen Augen...je nach Dosierung und Indikation kann es ein Segen oder ein Fluch sein, es hat ein hohes Missbrauchspotential, aber ohne das körpereigene Opium, die Endorphnine würden uns Menschen vermitlich bereits Bagatelverletzungen Handlungsunfähig machen...persönlich hab ich die eine oder andere lebenskreise mit dem Galuben überstanden, hätte ich vieleicht nie die Volljährigkeit erlebt...genaus wie am in der Medizin ohne Opiumn nicht auskommt, kommt man im Leben ohne Religion niht aus, meine ganz persönliche Meinung.

1234556
28.04.2003, 21:06
Religion kann man auch als zeichen von Schwäche deuten, wobei dann zu fragen ist ob diese Schwächen dann negativ zu deuten ist...Der Gründer des Roten Kreuzes war zu schwach um sich mit mit dem menschlichen Leid abzufinden und aus dieser Schwäche, schöpfte er kraft um dagegen anzukämfen, Martin Luther King war zu schwach um die ungerechtikeiten zu ertragen...ich bin zu schwach um mich damit abzufinden dass ich gegen mein Übergewicht ankämpfe und woanders Menschen verhungern...

Ich finde der den für mich persönlich schönsten Spruch findet man in Deutschland auf den Feuerwehrgerätehäusern wieder:
"Gebrochen wurd des Feuers Macht, dem Nächsten zur Wehr, Gott zur Ehr"
Der Spruch enthält sowohl "des Feuers Macht", also die Stärke der (Natur-)Gewalt gegeüber dem schwachen Menschen, wie auch die Stärke des Menschen dagegen anzukämfen ("Wehr"), aber diese Macht zu "brechen" liegt in Gottes Händen ("Gott zu Ehr"), da der schwache Mensch im Kampf unterliegt, aber gerade darin die eigene Schwäche zu akzeptierein, liegt eine besondere Stärke "Gott zu Ehr" und die Zwiespältigkeit des bedingunglosen Eangemants auf der anderen Seite und dem sicheren Wissen um die Ausweglosigkeit bestimmter Situation auf der anderen Seite wird wohl das ewige Dilema der "Helfer-Berufe" bleiben, "und dennoch selbst wenn ich genau weiss dass Morgen die Welt untergeht, so muss ich heute noch einen Baum als Zeichen der hoffnug pflanzen" M.L.K.

hobbes
29.04.2003, 22:43
Original geschrieben von 1234556
...genaus wie am in der Medizin ohne Opiumn nicht auskommt, kommt man im Leben ohne Religion niht aus, meine ganz persönliche Meinung.


Ich komme sehr wohl ohne Religion aus. Aber ich sehe sehr wohl ein, dass es zwecklos und auch nicht sinnvoll ist darüber zu diskutieren, ob religiöse Inhalte nun wahr oder falsch oder sinnvoll oder nicht sind. Letztlich fällt dies unter die persönlichen Rechte jedes Individuum, welches für sich einen Entschluss finden muss. Nur wäre die Forderung auch an die sog. Gläubigen den Atheismus als vollwertige Alternative zum Glauben anzuerkennen. Diese Forderung indes sehe ich weitgehend unerfüllt.

Es war nun auch nicht meine Intention den Glauben als solchen zu diskretitieren. Fakt bleibt, dass Religion missbraucht werden kann und religiöse immer wieder gefordert wären, diesem Missbrauch einen Riegel zu schieben.

1234556
01.05.2003, 22:01
Original geschrieben von Sani
Hi ihrs...

Ob diese Daten wirklich nach der Ermittlung vernichtet werden, bezweifle ich mal, denn so könnten die Behörden ein Verzeichnis erstellen, und dadurch mit anderen Straftaten vergleichen..und warum sollten sie die erowrbenen Daten wieder verwerfen??....klingt jetzt fast wie bei "Fletcher's Visionen"
aber ich denke, das sie aufbewahrte werden...




Also bei der Durchführung der Rastererfahndung nach dem 11.Sept. ist es zu einigen Unregelmässuigkeiten gekommen, insbesondere in Berlin:
1)
Der Datenschutzbeauftragte ist entgegen der gesetzlichen Bestimmung z.T gar nicht informiert gewesen
2)
Es sind Daten religionszugehörigkeit worden, obwohl dies nicht mal erhoben geschweige denn weitergemweldet werden darf, eine Speicherung darf nur verwendungsgebunden z:B. Kirchensteuer erfolgen
3)
Es sind Daten der Sozialämter erhoben worden, entgegen der Bestimmung des SGB
4)
Die Daten sind nicht geschüzt übermittelt worden
5)
Das BKA führte unbefugt de-facto eine Rasterfahndung durch

hobbes
01.05.2003, 23:12
An dieser Stelle habe ich doch mal ne persönliche Frage an 1234556: Bist du Mediziner oder Jurist oder was sonst?

1234556
03.05.2003, 21:11
Also ich hab auf die Rasterfahndug nach dem 11.Sept. gar nicht auf die schwergendendsten Fehler hingewiesen und vor allem auf den Bezug zum Massengentest aber ich stand unter Zeitdruck.

Also die "Todsünden" der Behörden:
A)
Der versuch auf besonders geschützte Daten zurückzugreifen:
1) Religionszugehörigkeit
2) Krankenhaus/Arzt-Daten
3) "Sozialamtsdaten" nach SGB (Sozialgesetzbuch)

B)
Die Durchforstung des komletten Lebenslaufes der Betroffen anhand der Akten der Ausländerbehörde ohne das ein Anfangsverdacht bestand
C)
Der Datunschutzbeauftrage zumidest in Berlin ist von der Polizei gar nicht sondern erst von den Betroffen informiert worden entgegen den gesetzlichen Bestimmungen, auch ist dieser während der Fahndung nicht auf dem Laufenden gehalten worden, z.B über gerichtlliche Änderungsanträge seitens des LKA
D)
Die Polizei hat einge Institutionen vor allem Universitäten unter unzulässigen Druck gesetzt indem:
1)auf ein Ermittlungverfahren des Generalbundesanwalts verwiesen eurde obwohl dies (noch) nicht stimmte
2)Die Polizei duch Telefonanrufe den Eindruck der "ummitelbaren Gefahr im Verzug" hervorrief also so tat, als ob ein Anschlag in wenigen Stunden/tagen bevorstnad, wofür es überhaupt keinerlei Anzeichen gab. Daraf erhielt sie unzulässigerweise einige Daten, obwohl die richterliche Entscheidung noch ausstand, und sie hätte auch abgewartet werden müssen.
E)
Die Polizei bat einige Stellen (v.A. Banken) Die Daten freiwillig zu übermitteln, owohl wenn "freiwillig", dann hätte zuerst die Einverständniss der Betroffen und nicht die der Institutionen vorliegen müssen.

Nun, da selbst bei einem so erprobten Mittel wie der Rasterfahrndung es immer noch zur Unregelmässigkeiten kommt, so bin ich beim "Massengentest" ebenfalls skeptisch.

Aber insbesondere wollte ich auf die follgenden Passagen hinweisen die einen Bezug zu der Massengentest herstellen:


Sonderbericht von 10 Dez. 2002 des "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit"

Anlage 7
Aufhebungbeschluss des Kammergerichtes Berlin vom 16 April 2002
dazu
Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten in Berlin vom 20.09.01

zum Thema "Dauergefahr"
Seiten 93-94 Datenschutzbeautragtenberichts oder Seiten 13-14 des Amtsgerichtsbeschlusses

Am 19.Dez.: Die Polizei hat versucht einen sudanesischen Staatsangehörigen und Studenten im Studienfach Biologie in seiner Wohnug anzutreffen
Seite 104 Datenschutzbeautragtenberichts oder Seite 24 des Amtsgerichtsbeschlusses Tiergarten

Nun dort wird zwar eine Art Dauergefahr für die Zwecke der Rasterfahndug für zuläsig erklärt, aber die mashinelle Rasterfahndung aleine aus diesem allgemeinen Merkmallen, ist von einer Ermitlungstätigkeit zu trennen (Die Polizei hat versucht einen sudanesischen Staatsangehörigen und Studenten im Studienfach Biologie in seiner Wohnug anzutreffen), konkret ging es um Schadensersatzforderungen an die Polizei und weniger Schtraf/Dispilinarechtliche schrite gegen Polizisten.


Hier die Berichte im Orginal:
http://www.lfd.niedersachsen.de/functions/downloadObject/0,,c1383402_s20,00.pdf
http://www.datenschutz-berlin.de/infomat/sonderbericht

hobbes
03.05.2003, 21:27
Nimm es mir bitte nicht persönlich, aber im Moment möchte ich mich nicht mit deinen Vorwürfen betreffend Rasterfahndung beschäftigen, da ich auf diesem Gebiet nicht bewandert bin. Ehrlich gesagt aber stören mich die von dir beschriebenen Vergehen halt nicht besonders.

Ein Wort aber noch zum Fall Jakob von Metzler. Die Beurteilung der polizeilichen Folterdrohungen ist gar nicht so einfach und eindeutig. Zum Zeitpunkt der Folterdrohungen ging die Polizei davon aus, dass Jakob von Metzler noch am Leben ist und in einem Versteck ausharren muss, bzw. in akuter Lebensgefahr befindlich sei. Der (damals) dringendst Tatverdächtigte liess die Polizei bewusst im Glauben, Jakob sei noch am Leben und in Todesgefahr. Die Erpressung mittels Folterdrohung hätte das Leben von Jakob gerettet, wenn er noch gelebt hätte, was niemand wusste. Auf jeden Fall nannte der Mörder das Versteck nach den Drohungen.
Namhafte Rechtsexperten haben die polizeiliche Taktik als verhältnismässig gewertet (Notstand...u.s.w. ... ich bin nicht in der Lage juristisch zu argumentieren.

Wie aber würde die Öffentlichkeit und wie würde 1234556 die Sache beurteilen, wenn Jakob von Metzler dank der Folterdrohung überlebt hätte???

dr.quinn
04.05.2003, 07:27
@ hobbes

Das, was Du da ansprichst ist eine heikle Sache, sag ich mal.

Ich bin juristisch gesehen auch nicht so bewandert, aber ich weiß, daß es heißt:... Die Würde des Täters ist unbedingt zu schützen...
Die des Opfers aber auch, denke ich.

Natürlich heiligt der Zweck nicht alle Mittel, aber ich denke, daß ich es auch so gemacht hätte. Der Ermittler wollte ja nicht wirklich foltern, sondern Jakob finden. Auch wenn ich es nicht gedurft hätte, jeder macht Fehler.

Ich hatte mich anfangs sehr darüber geärgert, daß dies jetzt angekreidet wird, weil ich befürchtete, daß der Täter wegen eines Ermittlungsfehlers "fein raus" sei.

Ich finde dieses Verbrechen einfach nur widerlich und niederträchtig und wenn Jakob noch gelebt hätte, wäre die Öffentlichkeit natürlich im Nachhinein dafür dewesen. Siehst Du wohl auch so.

Bin sehr gespannt, wie das Urteil ausfallen wird. Was meinst Du?

dr.quinn

hobbes
04.05.2003, 12:50
Ich das genauso wie du.
Ich glaube der Mörder hat nachher noch ein zweites Geständnis abgelegt und wird nun wohl auf dessen Beweislage verurteilt.
Würde er hingegen aufgrund des "Ermittlungsfehlers" freigesprochen - trotz besseren Wissens - weil das Geständnis nicht verwertet werden darf; dann würde ich dies als höchst skandalös und skrupellos gegenüber den Angehörigen von Jakob beurteilen.

1234556
04.05.2003, 13:10
Original geschrieben von Rico
Die Polizei interessiert sich ja nur für die Introns, weil bloß da die gen. Variabilität groß genug ist, um eine bestimmte Sequenz auch einem Individuum zuzuordnen.
Strukturgene mutieren zu selten, bzw. die Mutanten sind nicht lebensfähig.

Natürlich besteht die theoretische Möglichkeit in der DNA-Probe auch nach Erbkrankheiten zu suchen (was natürlich verboten ist), aber das Datenmaterial, das die Polizei standardmäßig erhebt ist völlig ungeeignet für irgendeine Versicherung.

Schön wäre es wenn Rico recht behalten hätte...
Dazu vollständiger Artikel im KStA:
http://www.ksta.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1050658105517

und hier ein Auszug:

"Die Unersättlichkeit der Kriminalisten
VON MARIANNE QUOIRIN, 24.04.03
...Bedenkenträger vor einer großen Koalition, die das Sammeln genetischer Daten bis auf den Ladendieb zu erweitern sucht...Niederlande...Vom 1. Juli an darf dort das DNA-Material eines unbekannten Täters auf Geschlecht und ethnische Zugehörigkeit getestet werden. Gleichzeitig...ermächtigt, diese Analyse auf weitere Merkmale auszudehnen, sobald die Wissenschaft die Erkenntnisse liefert - und sie für die Strafverfolgung nützlich sind. Rote Haare, grüne Augen, slawisch geprägte Wangen?...wenn genetische Defekte als Merkmale hinzukommen...Großbritannien, wo Biologen des ?Forensic Science Service" ohne rechtliche Grundlage schon Fahndungsbilder auf Grund genetischer Daten zu erstellen suchen.
Die Auswertung der anonymisierten Daten beschränkt sich hier und heute - noch? - auf die nichtcodierten Bereiche der DNA, also nicht auf die Erbsubstanz...nur die Identität einer Person und - wie beim klassischen Fingerabdruck - mögliche Verwandtschaftsverhältnisse feststellen. Aber in der Probe aus Speichel, Blut, Sperma, Schweiß oder einem Fetzchen Haut sind alle Erbinformationen eines Individuums enthalten...der Mensch durchsichtig bis auf seinen Zellkern...Gutachten über den Charakter mittels einer DNA-Analyse herzustellen. Die Gefahr des Missbrauchs liegt also nicht wie bei der Blutprobe zur Bestimmung des Alkoholpegels im Eingriff, sondern im Datenmaterial selbst. Denn aus dem, was dem Menschen entnommen worden ist...lassen sich weitere, höchst intime Informationen über ihn gewinnen: über Erbanlagen, Krankheiten und Allergien....Die DNA-Analyse findet bei uns eine breite Akzeptanz, weil die Kontrollen eng und die rechtlichen Hürden hoch sind...Das holländische Experiment droht dieses Vertrauen zu zerstören, denn es offenbart, wohin die Unersättlichkeit der Kriminalisten und die Leichtgläubigkeit der Sicherheitspolitiker führen können."

Misstraut Euch, o edler Lord, damit Euch der Nutzen des Staates nicht als Gerechtigkeit erscheine.(nach Maria Stuart)

luckyblue
05.05.2003, 10:37
Die Folterdrohungen gegen G.


Die Beurteilung der polizeilichen Folterdrohungen ist gar nicht so einfach und eindeutig.

Ich habe jetzt leider keine Zeit, die Problematik erschöpfend zu erörtern. Man könnte hier mit Art. 18 GG hantieren, von wegen Verwirkung der Grundrechte durch Erfüllung des Tatbestandes § 211 StGB (Mord). Tatsache ist aber, dass zum Zeitpunkt der Vernehmung noch kein Urteil vorlag (wer hätte das gedacht ...). Daraus resultiert, dass die Täterschaft noch nicht bewiesen ist. Prinzipiell gilt also noch die Unschuldsvermutung. Das bedeutet, von der Verwirkung der Grundrechte kann keine Rede sein - in diesem Moment.

Wenn eine Person ihre Grundrechte noch nicht verwirkt hat, dann gilt für sie auch und vor allem der Art. 2 unseres Grundgesetzes. Der besagt, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind und ein Recht auf Unversehrtheit des LEbens besteht. Das bedeutet auch, dass jedes menschliche Leben den gleichen Wert hat.

Wenn jedes Leben gleichwertig ist, dann kann man das Leben der einen Person nicht gegen das LEben der anderen Person aufrechnen. Und wenn das nicht funzt, dann gibt es keinen Notstand, der die Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit des einen Menschen zugunsten eines anderen rechtfertigt.

Notwehr zieht in dem speziellen Fall schon gar nicht. Für die Erfüllung des Tatbestands der Notwehr hätte von dem potentiellen Mörder G. eine GEGENWÄRTIGE Gefahr für Gesundheit oder LEben z. B. des Opfers M. ausgehen müssen. Dies war zum Zeitpunkt der Vernehmung nicht gegeben, da G den M nicht mehr in seiner Gewalt hatte. (Die Tatsache, ob M zu dem Zeitpunkt noch lebte oder nicht, spielt in diesem Fall gar keine Rolle.)

Insofern ist das Vorgehen der Polizei im Fall Metzler äußerst bedenklich. Zumal erschwerend noch hinzukommt, dass der Polizeipräsident erstens kritische Bedenkenträger in seiner Einheit mundtot gemacht hat und zweitens eine Verabreichung von Schmerzen ohne Spurenhinterlassung angeordnet hat. Das entspricht einer verfassungswidrigen Aushöhlung von Grundrechten im Sinne von Art. 19 GG (Änderung von Grundrechten auf keinen Fall nur für den Einzelfall), und zwar für die Art 5 und Art. 2).

Überhaupt ist die bloße Erwägung der Folter als Mittel zur Ermittlung einer Straftat in Deutschland ein Unding sondergleichen, zumal die Menschenrechtskonvention jede Art von FOlter untersagt. Wo leben wir denn, wenn hier jeder höhere Beamte kraft seines Amtes mal kurz die Verfassung außer KRaft setzen kann? Wenn wer an seinen Aufgaben scheitert, ist das tragisch. Aber es bleibt sein Problem. Wenn jeder Staatsdiener, der seinen Aufgaben nicht gewachsen ist, zu Lynchjustiz greift, kann der Rechtsstaat einpacken.

Die Androhung der Vergewaltigung gegen G.s Freundin

Ich bezog mich bei meiner Einführung der polizeilichen Ermittlungsarbeit im Fall Metzler gar nicht so sehr auf die Folterandrohung, sondern viel mehr auf die angebliche Androhung der Vergewaltigung von G.s Freundin durch SEK-Kräfte bei der Festnahme. Laut Anwalt sollen die SEK-Kräfte bei der Festnahme der Freundin, die im übrigen tatunbeteiligt und -unwissend war (aber diese Kleinigkeit spielt für die Frankfurter Polizei wohl keine Rolle), sie in einem öffentlichen Parkhaus erstens nackt ausgezogen, sie zweitens nackt über den Asphalt geschleift - und ihr drittens als Krönung des ganzen noch eine Massenvergewaltigung durch SEK-Kräfte angedroht haben.

Das ist so ekelhaft verfassungswidrig und menschenverachtend, dass ich es gar nicht weiter kommentiere.

cu
luckyblue

Rugger
05.05.2003, 12:36
Original geschrieben von luckyblue
Die Folterdrohungen gegen G. Ich finde es schon ziemlich krass, daß so etwas hier auch nur ansatzweise diskutiert wird...

R.

hobbes
05.05.2003, 16:18
1. Von den Vergewaltigungsvorwürfen wusste ich nichts. Da es sich um Angaben von G's Anwalt handelt sind diese jedoch kaum für bare Münze zu nehmen. Wenn das so stimmt, ist es in der Tat verabscheuenswürdig.

2. Die Beschreibung von luckyblue ist die Umkehr der Medaille, die reine Tätersicht ohne Einbezug des Motives zur Rettung von unmittelbar bedrohtem Leben (Jakob). Rechtlich gibt es dafür in der Tat unterschiedliche Auffassungen (ich kann und möchte dies nicht mit Paragraphen unterlegen).

3. Wiedereinmal ist die Frage der Moral hier sehr schwierig zu werten und ich wehre mich dagegen, dass hier wieder einmal mehr nur die Tätersicht vertreten wird. Dies Sache hätte genauso gut andersrum laufen können.

:-meinung

luckyblue
05.05.2003, 19:00
Ich finde es schon ziemlich krass, daß so etwas hier auch nur ansatzweise diskutiert wird...

:-??? Habe ich was verpasst oder habe ich was verpatzt?



Da es sich um Angaben von G's Anwalt handelt sind diese jedoch kaum für bare Münze zu nehmen.

Nachtrag: Sorry, mein Fehler. War nicht der Anwalt, sondern die Eltern der jungen Frau, die diese unfassbaren Vorwürfe publik und ihrem Ärger Luft gemacht haben in einem öffentlichen Brief an den Berliner Tagesspiegel. Erstaunlich ist, dass der Brief erst jetzt verfasst wurde. Inwiefern hier prozessstrategische Faktoren mit hineinspielen, sei mal vernachlässigt. Erwähnenswert ist aber, dass der Anwalt nicht irgendein windiger Winkeladvokat ist, sondern ein renommierter Vertreter seiner Zunft, der sich die Annahme dieses Mandats sehr lange überlegt hat. Insofern halte ich bei ihm eine Strategie auf der Grundlage fragiler Lügengebäude für nicht gegeben.

cu
luckyblue

Rugger
05.05.2003, 19:48
Original geschrieben von luckyblue
:-??? Habe ich was verpasst oder habe ich was verpatzt? Sorry, Lucky, das war nicht speziell auf Dich gemünzt. Ich bin bloß ein wenig geschockt, daß das Thema "Folter" als solches überhaupt zum Diskussionsthema werden konnte.

R.

1234556
05.05.2003, 21:22
Original geschrieben von hobbes

1. Von den Vergewaltigungsvorwürfen wusste ich nichts. Da es sich um Angaben von G's Anwalt handelt sind diese jedoch kaum für bare Münze zu nehmen. Wenn das so stimmt, ist es in der Tat verabscheuenswürdig.

2. Die Beschreibung von luckyblue ist die Umkehr der Medaille, die reine Tätersicht ohne Einbezug des Motives zur Rettung von unmittelbar bedrohtem Leben (Jakob). Rechtlich gibt es dafür in der Tat unterschiedliche Auffassungen (ich kann und möchte dies nicht mit Paragraphen unterlegen).



Zu 1
Du scheinst unter einer selektiven Wahrnehmung zu leiden...

Zu 2
Dazu gibt es keine zwei Rechtsauffassungen bzw. nur die richtige und die falsche, das aber später nun zu punkt 1.:



Original geschrieben von 1234556



...hej da fällt mir ein soweit bin ich wieder nicht von Genua entfernt: War da nicht soetwas: Frauen mussten sich in Räumen wo Hardcore-Pornos an der wand hingen ganz nackt ausziehen wurden dabei am Gesäss, Brust,-warzen berührt und gleichtzeitung als Nutten beschipft, ihnen wurden die beine mit Stöcken auseinandergedrückt, und ihnen das Anale/Vaginale Einführen von Schlagstöcken sowie Vergewaltigung angedroht und zur Haftfähigkeitsprüfung (MldMh-Test) des Polizeiarztes gehörte es nackt Kniebeugen und Liegestütze zu machen (MldMh=Mädel, lass die Möpse Hüpfen!) nun aber ausser Amnesty International (AI) und (HRW) Human Rights Watch ein paar MenschenRechtsbeauftrageten der UNO und Anwälten interessiert das eh niemanden auf der Strasse...formal list sich dann eher unauffällig so:

"...that detainees were slapped, kicked, punched and spat on, subjected to verbal abuse (!), sometimes of an obscene sexual (!!) nature, were deprived of food, water and sleep for lengthy periods, made to line up with their legs apart and faces against the wall and forced to remain in this position for hours, and beaten, in particular on parts of their bodies already injured during arrest if they failed to maintain this position. Some detainees were apparently threatened with death and, in the case of female detainees, rape (!!!): some were subjected to body searches (!!) carried out in a degrading manner..."(AI)


und zurück nach Deutschland: jede 4te Politzistin (=25%) beschwert sich dass sie im Dienst sexuell belästigt wird, und zwar nicht wie man denken könnte währen deiner Razzia durch Bordellbesucher, sodern aussgerechen in der grünen mina von den kollegen (hat sich da nicht eine erst kürzlich ne kugel durch den kopf gejagt?) aber ausser der GdP (Gewerkschaft der Polizei) und dem "Arbeitskreis kritischer Pilitzist-en/-innen" interessiert dass auch niemanden, nur wenn sich eine junge selbsbewusste erwachsene Frau, die es von Berufswegen als Politzistin, doch gelernt haben sollte sich zu wehren, sich hilflos augelifert fühlt, wie mag es dann einer 16Jährigen Schwarzfahrerin gehen?, oder der Studentin in Berlin-Kreuzberg die sich vor beamten des Staatschutzes auch ganz nackt ausgezogen wurde (auch "bis auf die Haut" nur die Textpassage mit der "weiblichen Polizistin" und "Schamgefühl" gilt wohl in Berlin nicht) und dann als "linke Zecke" verbal attackiert wurde (Aussage wohl durch Mutter verifiziert) ach und da wir bei sechzehnhjährigen Mädels in Polizeigewahrsam schon wären, war da nicht noch irgendwas bei den Demos in NRW in Köln oder Düsseldorf wo die eher überwiegen friedlichen Demoteilemer aus Berufschulen und Gewerkschatsjugend eingekeilelt wurden in die Mädels sich da auf dem Polizeipräsidium nun nur noch dis auf die unterhose (String-Tanga?) auszeiehn durfen und in den räumen nur noch Soft-Pornos an der Wand hingen, auch ohne dass eine "weibliche Polizistin" oder die Eltern benachrichtigt wurden, die Staatsanwaltschaftlichen Ermittlung zu Köln/Düsseldorf wie auch zu Kreuzberg verlaufen trotz meherer übereinstmender und unabhängiger Aussagen bis Heute meines Wissens im Sand und da ich schon mal den Fall Jakob Metzler erwähnt hatte ncoh was dazu auch wenn die Aussagen im Moment noch mit Vorischt zu genissen sind, da ich auf der anderen Seite weder die Polizisten zu schnell vorverurteilen möchte und aber auch das Opfer noch mehr duch das anzweifeln der Glaubwürdigkeit seiner Glaubwürdigkeit ncoh tiefer verletzen, die 16-Jährige katharina (Herr im Himmel, das ist ja noch ein richtges Kücken) Freundin des Angeklagten ist von vermumnten politzisten auch gegen ihren Willen (Anwendung ummitelbaren kürperlichen Zwanges doch nur auf richterliche Anordnug)ganz nackt in Abwesenheit einer Poilizistin ausgezogen und danach mit explitzite mit Vergewaltigung gedroht worden. Der Oberstaatsanwaltsucht die job Tilmann sucht im Moment noch die vieleicht gar nicht (oder sogar heute nicht mehr?) exitierende Einsatzatzdokumentation. Nur auch dies wiederum interessiert nur den Vater der Katharina und weder Bild noch Express...