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alles weitere wäre jetzt zu schwer zu erklären... ;-)
Ja, würde ich auch eh nicht verstehen...dazu fehlt mir einfach der Interpretationssinn, und zwischen den Zeilen lesen kann ich auch net. Zum Lachen gehe ich übrigens auch in den Keller. Frage mich aber, wieso du nicht zu deinen Beiträgen stehen kannst...dachte, das passiert nur, wenn du ordentlich :prost: hast
Na dann mal noch viel Spaß weiterhin :-dance
Willen_braucht_man..
27.01.2012, 23:34
soviel selbstreflektion verdient applaus. sogar deinem blinden fleck scheinst du sehend zu begegnen.:-winky
SuperSonic
28.01.2012, 00:03
hm... vertue ich mich da grade? ich dachte, ab einem gehalt von 401 euro bezahlt der AG bzw. ich auch die KV. ist das nicht so? dachte halt, wenn ich 20 h die woche mache, wäre das SVP und ich müsste mir keinen kopf um die KV machen...
Solange Studenten mehr Zeit fürs Studium als fürs Arbeiten aufwenden ("magische Grenze" von 20 h/Woche in der Vorlesungszeit), zahlen sie an SV-Abgaben nur 9,95 % in die RV ein. Die studentische KV+PV für derzeit 77,90 € bleibt erhalten. Nur wenn die "magische Grenze" überschritten wird, werden die Studenten als Arbeitnehmer angesehen und in vollem Umfang SV-pflichtig. Eine studentische KV zum fixen Beitrag ist dann nicht mehr möglich.
aber klar... die restlichen beiträge kommen auch hinzu... also was empfiehlst du? für ein einigermaßen würdiges leben bräuchte ich 700 euro monatlich für alles (miete, essen, studienbeitrag, KV, material etc.).
Ich hab's doch schon vorgerechnet. :-nix
grundsätzlich fände ich es jedoch nicht schlecht, auch währned des studiums in die aloV und RV einzuzahlen. Vor allem RV!
Um die RV kommst du ja auch nicht einfach rum bei den Studentenjobs.
EDIT:
Ich habe nachgeschaut und du hast (natürlich :) ) Recht SuperSonic: Für Studenten mit Studium im Mittelpunkt entfallen die KV und PV Abgaben des Arbeitnehmers bei einem Midijob. Frage mich nur gerade: dann muss man aber die 75 Euro bzw. 140 an die KV noch so zahlen, oder?
Ja, um die KV+PV kommt man auch nicht rum. ;-)
Willen_braucht_man..
28.01.2012, 00:09
Solange Studenten mehr Zeit fürs Studium als fürs Arbeiten aufwenden ("magische Grenze" von 20 h/Woche in der Vorlesungszeit), zahlen sie an SV-Abgaben nur 9,95 % in die RV ein. Die studentische KV+PV für derzeit 77,90 € bleibt erhalten. Nur wenn die "magische Grenze" überschritten wird, werden die Studenten als Arbeitnehmer angesehen und in vollem Umfang SV-pflichtig. Eine studentische KV zum fixen Beitrag ist dann nicht mehr möglich.
Tausend dank für die erläuterung. ich hab nicht verstanden, warum die studienberatung immer auf diesen 20 h hängen blieb. sie sagte, mehr als 20 h die woche dürfte ich als studentin nicht arbeiten. jetzt verstehe ich das. ok.
Ich hab's doch schon vorgerechnet. :-nix
alles klar. ist schon spät. :-) also prinzipiell ist weniger mehr.
Um die RV kommst du ja auch nicht einfach rum bei den Studentenjobs.
KV und RV sind zusammen.... verstehe, ok.
Ja, um die KV+PV kommt man auch nicht rum. ;-)
Danke :-)
Zusatz: ups, geschriebenes von mir ist im zitat drin...
SuperSonic, ich habe das schon editiert, nachdem ich noch eine weitere Seite gelesen hatte. Ich glaube der Rausschmiss ab 400 Euro aus der Familienversicherung hat mich durcheinander gebracht...
Naja immerhin, mit rund 590 Euro Brutto aber dann stud. Versicherungsabgaben würde man wohl noch über 200 Euro Wohngeld bekommen. Da stet man dann trotzdem netto mit fast 700 Euro da und hätte - solange unter 25 sogar noch Anspruch auf Kindergeld.
Edit: Willen, nein RV und KV sind gerade nicht zusammen, sondern PV und KV.
Willen_braucht_man..
28.01.2012, 00:16
stimmt... klar.
SuperSonic
28.01.2012, 00:16
EDIT:
Ich habe nachgeschaut und du hast (natürlich :) ) Recht SuperSonic: Für Studenten mit Studium im Mittelpunkt entfallen die KV und PV Abgaben des Arbeitnehmers bei einem Midijob. Über 350 bzw. 400 Euro fliegt man lediglich aus der Familienkasse und müsste sich dann mit den von dir genannten 75 Euro selbst studentisch versichern. Dies ist dann aber bis 800 Euro möglich.
Falsch, es gibt bei der studentischen KV keine obere Einkommensgrenze.
Die 75 Euro müsste man bei deiner ersten Rechnung noch abziehen oder nicht? Dann wäre die Differenz zwar etwas höher, aber man hätte immer noch einen miesen Stundenlohn für die Mehrarbeit.
Stimmt. :)
Edit2: Die Berechnung oben hinkt trotzdem, da du mit 870 Euro rechnest und die Gleitzone eben nur bis 800 Euro geht. Irgendwie merkt man wieder, dass die Sozialabgaben / Steuerregelungen in Deutschland zu kompliziert aufgebaut sind...
Die Gleitzone ist für Studenten irrelevant, es geht nur um das äußere Erscheinungsbild Student vs. Arbeitnehmer (>20 h/Woche).
Willen_braucht_man..
28.01.2012, 00:22
Edit: frage beantwortet vorab. also ab 30 regelsatz KV.
achso, okay das macht Sinn. Klang bei der einen Midijob Erklärung anders - das bezog sich dann aber gewiss auf RV, da der Beitrag dort ja ab 800 dem normalen Prozentsatz entspricht.
SuperSonic
28.01.2012, 00:39
Edit: frage beantwortet vorab. also ab 30 regelsatz KV.
Bis zum 30. Lebensjahr oder bis zum 14. Fachsemester - was davon als erstes eintritt.
achso, okay das macht Sinn. Klang bei der einen Midijob Erklärung anders - das bezog sich dann aber gewiss auf RV, da der Beitrag dort ja ab 800 dem normalen Prozentsatz entspricht.
Bei Studenten ist auch der RV-Beitragssatz nicht gestaffelt, sondern immer 9,95 %. Ich hab extra in meine Gehaltsabrechnungen geschaut. ;-)
öhm, da sagt das hier:
http://www.dgb-jugend.de/studium/jobben/jobarten/800_euro_jobs
aber was anderes (6. Abs.) oder übersehe ich da gerade wieder was?
SuperSonic
28.01.2012, 00:48
Hmm, ok, dann kann es sein, dass ich irgendwann mal auf die Reduzierung des Rentenbeitrags verzichtet habe. :-nix
hehe, wie vorbildlich - glaubst du, davon wirst du nochmal profitieren? ;P
SuperSonic
28.01.2012, 07:34
Bestimmt - so ein, zwei Cent mehr Rente sollten schon drin sein!
Willen_braucht_man..
28.01.2012, 20:31
es gibt einen wohngeldrechner von der stadt, mit dem man probeweise seinen anspruch ausrechnen kann. ich komme auf 27 euro.... wie kommt ihr auf die genannten 200?!
auch mit diesem Wohngeldrechner...
Willen_braucht_man..
28.01.2012, 21:01
Edit: habs auf den bisherigen seiten nochmal nachgelesen.
Da es ja nicht mehr lange dauert, bis die Zusagen verschickt werden, was denkt ihr wie viele Punkte gebraucht werden?
bei den Schwankungen die letzen Semester? kann von 5-11 alles sein...
Willen_braucht_man..
06.02.2012, 19:05
"Es liegt kein Bescheid vor".
:eek: wie gruselig.
ich tippe auf 7.
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