Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Prognose der Bestehensgrenze (zum Diskutieren)
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ohh manmannnmannnn bin mit 1 punkt duchrgefallen ?hab neu gerechtet und meine bestehende grenze liegt bei 191 punkt????wirglich pechhhhhh gehabtttt:-heul:-heul:-heul:-heul:-heul:-heul
ohh manmannnmannnn bin mit 1 punkt duchrgefallen ?hab neu gerechtet und meine bestehende grenze liegt bei 191 punkt????wirglich pechhhhhh gehabtttt:-heul:-heul:-heul:-heul:-heul:-heul
hey das tut mir leid. das muss man erstmal verdauen, bedenke immer dass in 5 jahren keiner mehr danahc fragt. jetzt ist es hart aber versuche dich damit schnell abzufinden, in der zukunft wirst daran zurueckdenken und denken "ja das war mist, aber das ist schon laengst abgehakt"
ich drueck dir fuers naechste die daumen!!
Hallo,
ich habe eine grundlegende Verständnisfrage: Ich habe laut Medi-Learn 284 Punkte. Muss ich jetzt da noch die rausnehmen, die aus der Wertung genommen wurden? Weil wenn das der Fall ist, rutsch ich doch wieder auf die 2... Oder muss ich jetzt noch diesen Nachteilsausgleichsrechner benutzen? Dann hätte ich wiederrum 3 Punkte zu wenig für die bessere Note...
Ich versteh nicht so ganz, wie ich durch einen Nachteilsausgleich ne schlechtere Note bekommen kann...
Ach, crap. Ich hab's jetzt gesehen, Medi-Learn zählt die aus der Wertung genommenen Fragen mit. Das ist total blödsinnig, liebes Medi-Learn-Team! Bitte korrigiert das mal, das lässt nämlich vermutlich viele Studenten unnötig jubeln.
ohh manmannnmannnn bin mit 1 punkt duchrgefallen ?hab neu gerechtet und meine bestehende grenze liegt bei 191 punkt????wirglich pechhhhhh gehabtttt
Aber ist es nicht so, dass der Nachteilsausgleich nur dann berücksichtigt wird, falls durch die zusätzlich erzielten Punkte eine bessere Note erzielt wird?
Meiner Meinung nach ist es nicht möglich, dass jemand aufgrund des Nachteilsausgleichs und der damit evtl. höheren Bestehensgrenze durchfällt, vorausgesetzt, er liegt OHNE Nachteilsausgleich ÜBER der diesjährigen Bestehensgrenze von 188 Punkten.
Zitat IMPP: Erreicht oder überschreitet die Prüfungsleistung eines Kandidaten durch die zusätzliche Berücksichtigung zutreffender Lösungen für eliminierte Aufgaben die nächste Notengrenze, wird die Prüfungsleistung mit der besseren Note bewertet.
In meinem Fall ist es so, dass ich 1 Punkt über einer neuen Notengrenze liege - sollte ich mich also nicht verkreuzt haben, passiert vermutlich gar nichts und ich bekomme die bessere Note.
Falls ich mich doch verkreuzt habe, würde der Nachteilsausgleich zum Tragen kommen, bei dem ich 6/7 Fragen richtig habe.
Infolgedessen liegt meine neue Notengrenze 3 Punkte höher, ich bekomme aber 6 Punkte angerechnet und habe dadurch einen Vorteil, weil ich jetzt 4 statt 1 Punkt über der neuen Notengrenze liege.
Ist das so richtig? Falls nicht, bitte verbessern!
Aber ist es nicht so, dass der Nachteilsausgleich nur dann berücksichtigt wird, falls durch die zusätzlich erzielten Punkte eine bessere Note erzielt wird?
Meiner Meinung nach ist es nicht möglich, dass jemand aufgrund des Nachteilsausgleichs und der damit evtl. höheren Bestehensgrenze durchfällt, vorausgesetzt, er liegt OHNE Nachteilsausgleich ÜBER der diesjährigen Bestehensgrenze von 188 Punkten.
Zitat IMPP: Erreicht oder überschreitet die Prüfungsleistung eines Kandidaten durch die zusätzliche Berücksichtigung zutreffender Lösungen für eliminierte Aufgaben die nächste Notengrenze, wird die Prüfungsleistung mit der besseren Note bewertet.
In meinem Fall ist es so, dass ich 1 Punkt über einer neuen Notengrenze liege - sollte ich mich also nicht verkreuzt haben, passiert vermutlich gar nichts und ich bekomme die bessere Note.
Falls ich mich doch verkreuzt habe, würde der Nachteilsausgleich zum Tragen kommen, bei dem ich 6/7 Fragen richtig habe.
Infolgedessen liegt meine neue Notengrenze 3 Punkte höher, ich bekomme aber 6 Punkte angerechnet und habe dadurch einen Vorteil, weil ich jetzt 4 statt 1 Punkt über der neuen Notengrenze liege.
Ist das so richtig? Falls nicht, bitte verbessern!
kleiner Denkfehler: Wenn jemand mit Ausgleich unter der Grenze liegt, liegt er ohne Ausgleich auch unter den 188. Wie du ja richtig beschrieben hast, ist es richtig, dass der Ausgleich mehr Punkte bringt als die Grenze steigt.
Das bedeutet : Wenn jemand ohne Ausgleich weniger Punkte hat als 188 kann er mit Ausgleich bestehen.
Wenn jemand mit Ausgleich unter seiner neuen Grenze liegt, wird er ohne Ausgleich auch unter 188 liegen.
Das bedeutet : Wenn jemand ohne Ausgleich weniger Punkte hat als 188 kann er mit Ausgleich bestehen.
Wenn jemand mit Ausgleich unter seiner neuen Grenze liegt, wird er ohne Ausgleich auch unter 188 liegen.
Ja, so meinte ich das aber. Sollte jemand mit Nachteilsausgleich bestehen, wird der ja wohl auch angerechnet werden.
edit: Den umgekehrten Fall - also ohne Ausgleich bestanden, mit Ausgleich nicht - dürfte es eigentlich nicht geben.
Also kann jemand aufgrund des Nachteilsausgleichs bestehen bzw. die bessere Note bekommen, aber nicht aufgrund des Ausgleichs durchfallen bzw. eine schlechtere Note erhalten.
Müsste doch so stimmen, oder nicht?
Hilfe bitte
ich habe laut medilearn 190 punkte .habe 5 von 7 frage aus der wertung richtige beanwortet .laut impp rechnung liegt die bestehendegrenze bei 191 ???und nun wie viel punkte habe ich und bin ich durchgefallen ?was is nachteilausgleichh???ich verstehe garrrr nichttttttt :-???
Hilfe bitte
ich habe laut medilearn 190 punkte .habe 5 von 7 frage aus der wertung richtige beanwortet .laut impp rechnung liegt die bestehendegrenze bei 191 ???und nun wie viel punkte habe ich und bin ich durchgefallen ?was is nachteilausgleichh???ich verstehe garrrr nichttttttt
Wenn du MIT den 5 Punkten aus den rausgenommenen Fragen 190 Punkte hast, bist du leider wirklich durchgefallen :(
Dann hast du ohne Ausgleich 185 Punkte, d.h., dir fehlen 3 Punkte zum Bestehen, mit Ausgleich fehlt dir zwar nur noch 1 Punkt, aber zum Bestehen reichts halt so gerade nicht. :(
Um sicher zu gehen, würde ich an deiner Stelle die Ergebnisse im Heft noch mit den IMPP-Lösungen vergleichen und nochmal gucken, ob in den 190 Punkten wirklich schon die 5 Punkte aus den aus der Wertung genommenen Fragen enthalten sind.
Coxy-Baby
17.09.2011, 17:15
Ach, crap. Ich hab's jetzt gesehen, Medi-Learn zählt die aus der Wertung genommenen Fragen mit. Das ist total blödsinnig, liebes Medi-Learn-Team! Bitte korrigiert das mal, das lässt nämlich vermutlich viele Studenten unnötig jubeln.
Am besten du meldest dich mal beim Team und programmierst schnell ne Abfrage bei der für Jeden dann gleich die individuelle Bestehensgrenze/Notengrenze angezeigt wird.....
warum sollten sie die punkte nicht mitzählen? wenn dann wird es nur besser mit den rausgenommenen fragen. es bringt absolut nichts sich das ergebnis ohne die rausgenomenen fragen anzusehen. (ich habs jetzt auch endlich verstanden :D )
Velvet75
17.09.2011, 18:06
wie jetzt....man muss dann zu dem hier bei Medi learn angezeigten Punktestand noch die zusätzlichen draufrechnen und dann gucken ob das zum erreichen dieser individuellen Grenze die man beim IMPP errechnen kann langt?!
Velvet75
17.09.2011, 18:09
also wenn ich dann hier bei dem Medi learn Ergebnis 186 habe und mir der Rechner des IMPP noch 4 Punkte plus gibt und ich somit meine Grenze von 190 genau hätte dann wäre das doch bestanden? Ich versteh das grad gar nicht.....das kann ja nicht sein....
Velvet75
17.09.2011, 18:19
hach was wäre das schön.....ist es aber ja leider doch nicht....grmpf....
Die Anzahl der richtigen Antworten in der Medi-Learn-Auswertung ist die Gesamtpunktzahl (inklusive der eliminierten Fragen).
Die IMPP-Seite liefert in Abhängigkeit von den jeweils richtig oder falsch beantworteten eliminierten Fragen die jeweils relevanten Bestehens- und Notengrenzen.
Beides zusammengenommen beantwortet - eventuelle Übertragungsfehler vorbehalten - die Frage nach dem Bestehen und der schriftlichen Note.
Am besten du meldest dich mal beim Team und programmierst schnell ne Abfrage bei der für Jeden dann gleich die individuelle Bestehensgrenze/Notengrenze angezeigt wird.....
Nö, ist gar nicht nötig. Am besten wäre es, die aus der Wertung genommenen Fragen nicht mitzuzählen, und dann auf den Nachteilsausgleich zu verweisen.
Schnuffi332
20.09.2011, 20:04
also ich seh das so, Nachteilsausgleich hin oder her:
ich habe 320 Fragen gekreuzt, davon habe ich 189 richtig, d.h. ich bin durchgefallen mit 3 Punkten zu wenig, soweit klar! Nun kommen die im Nachhinein daher und stellen fest, 7 Fragen sind ungültig, die Grenze sinkt auf 188 Punkte. Das mit den 7 Fragen ist nicht mein Problem, die Grenze sank dadurch auf 188, Glück für mich, Pech für die! Im Zweifel für den Angeklagten. Nur das ist Gerechtigkeit und sonst nix!
Pech für die? Ich glaube kaum, dass die etwas davon haben, wenn du durchfallen würdest.
Ist ja richtig was du schreibst, solang du 189 Punkte hast OHNE die 7 rausgenommenen Fragen mitgezaehlt zu haben.
Das mit den 7 Fragen ist nicht mein Problem
Na klar.
Wenn sie die Fragen rausnehmen, die du richtig hattest, sinkt zwangsläufig deine Gesamtpunktzahl, denn du kannst einfach nicht für eine eliminierte Frage Punkte bekommen. Die eliminierte Frage gilt ja als nicht gestellt.
Aber das wäre eben ein Nachteil für dich, weil du damit Punkte verlieren würdest, die du eigentlich gehabt hättest.
Und das wäre selbst für das IMPP zu irrsinnig. Der Nachteilsausgleich besteht nicht darin, dass Fragen eliminiert werden, die man falsch hatte. Das ist so oder so zwingend erforderlich, die Fragen gelten ja als nicht gestellt.
Der Nachteilsausgleich bedeutet, dass eigentlich eliminierte Fragen nicht eliminiert werden, wenn man sie richtig gelöst hätte. Weil man sonst Punkte verlieren würde.
Das aber - und damit muss man leider leben, weil es unzweifelhaft die korrekte Vorgehensweise seitens IMPP und LPA ist - führt individuell zu einer Verschiebung von Noten- und Bestehensgrenzen.
Und so kommt es nun mal leider, dass man mit 189 Punkten durchfallen kann, obwohl eigentlich die Bestehensgrenze bei 188 lag. Und zwar abhängig davon, wie man die eliminierten Fragen beantwortet hat.
Das ist so. Unzweifelhaft extrem ärgerlich und irgendwo auch absurd, aber es ist so.
Sinnvoller wäre es wohl möglicherweise schon so, dass die Bestehensgrenze aufgrund der eliminierten Fragen bestimmt wird, aber dann absolut gilt.
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