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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umgang mit den Schwestern - das heikle Thema



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Erdbeermond
16.02.2013, 08:29
Nur weil du es nicht erlebt hast, heisst es nicht, dass es nicht oft genug vorkommt. Bei uns gibt es eigentlich überall so alle ein bis zwei Wochen Kuchen (allein schon durch die Pflegeschüler, die einen backen, wenn sie die Station wechseln). Da bedienen die Ärzte sich gerne daran und die, die man mäh werden sogar direkt dazu aufgefordert.

Ausserdem - muss es denn immer erst eine Vorleistung oder Gegenleistung geben, damit man selbst aktiv wird?

maggi90w
16.02.2013, 09:48
Dann ist ja gut.

WackenDoc
16.02.2013, 10:02
Allgemein mal nen Kuchen backen oder was mitbringen ist ja ok- gibt ja genug Gelegenheiten zu.

Aber in dem Beispiel mit der duzenden Schwester finde ich das als Maßnahme auch nicht passend.
Wenn jemand darauf besteht, gesiezt zu werden, ist das erstmal ok. Aber dass derjenige einen dann konsequent duzt, finde ich ein Zeichen von Respektlosigkeit. Ich denke, dass in dem speziellen Fall ein Gespräch unter 4 Augen am sinnvollsten ist.

Zünder
16.02.2013, 11:24
Ich hätte doch a la epeline die ^^ beim Kuchen anführen sollen...:-))

][truba][
16.02.2013, 19:23
Also ich finde auch das, wenn die Schwester gesiezt werden will, sie gefälligst den Gegenüber ebenso siezen soll.
Wer mich duzt, wird ebenso geduzt und wer siezt, wird gesiezt.

Mit dem Kuchen ist generell immer eine gute Sache ;)
Habe schon etliche Kuchen gebacken aber nie "für die Schwestern" oder "die Ärzte" sondern immer für "die Kollegen".
Da kann sich jeder von der Station was nehmen. Ob OA, Pflegeschüler, Reinemachefrau oder Physiotherapeut. Er muss nur SCHNELL sein ;)

LG

Reflex
17.02.2013, 07:06
Ich sehr oft (und wie oft wurde ich in Nachtdiensten mit durchgefüttert;-) )....und ich wurde z.B. zu meinem 30sten von der gesamten ITS-Pflege mit einem tollen Essen im Restaurant überrascht, war sehr toll, werd ich nie vergessen. Es lohnt sich, an der Beziehung zu arbeiten....aber nochmals: ohne genügend Berufserfahrung kann man das noch nicht beurteilen.

Warum hab ich bei diesem Tread immer im Hinterkopf: "Geht erst mal arbeiten und lasst Euch auf das zwischenmenschliche Miteinander ein!"? Dieses Ärzte und Schwestern Frontlinien ziehen ist sowas von mittelalterlich. Kollegialität beschränkt sich nicht auf Ärzte allein, sondern auf das komplette Team und die einzelnen Schnittstellen, die für eine gute Zusammenarbeit gut in einander greifen müssen. Zur Professionalität im Arbeitsleben gehört es daher auch sich mit den schwierigen Individuen auseinander zu setzen und zu arrangieren. Manchmal braucht es auch einfach eine gewisse Zeit miteinander warm zu werden. Und es reicht nicht nur Respekt einzu forden sondern auch mal seine Wertschätzung den anderen gegenüber spüren zu lassen.

Absolute Arrhythmie
18.02.2013, 10:17
[truba][;1604780']
Mit dem Kuchen ist generell immer eine gute Sache ;)
Habe schon etliche Kuchen gebacken aber nie "für die Schwestern" oder "die Ärzte" sondern immer für "die Kollegen".
Da kann sich jeder von der Station was nehmen. Ob OA, Pflegeschüler, Reinemachefrau oder Physiotherapeut. Er muss nur SCHNELL sein ;)

LG


:-meinung

Fr.Pelz
18.02.2013, 19:00
Ich bin dieses Wochenende und heute 3mal an die eine Schwester geraten, mit der ich mich nicht verstehe. Zweimal hat sie meine Anordnungen nicht ausgeführt (nur das eine Mal kann man ein Versehen annehmen, das andere Mal war bewusst) und das dritte Mal hat sie sich einen echten Coup geleistet, muss das morgen mit meinem OA besprechen.
Ist natürlich auch heikel, wie diskutiert man sowas ohne den anderen anzuschwärzen? Blöderweise ist sie selbst jetzt krank und kann nicht dazu befragt werden, die Sache muss aber aus organisatorischen Gründen jetzt besprochen werden.
Ich hoffe ich kann das einigermaßen unemotional besprechen.

Zünder
18.02.2013, 21:45
Deine Anordnungen...wow.:-wow

epeline
18.02.2013, 22:29
Deine Anordnungen...wow.:-wow

was ist denn an dem wort "anordnungen" jetzt falsch? oder witzig?
heißt so, steht sogar vorgedruckt so in der akte :-nix

//stefan
19.02.2013, 14:16
Um was ging´s denn? Banalitäten oder wirklich therapeutische Maßnahmen?

alex1
19.02.2013, 14:30
Pflegedienstleitungen sind auch toll...

Diskussion mit Pflegedienstleitung bezüglich i.v. spritzen von Morphin-Boli:

"Wir (Pflege) dürfen keine Opiate i.v. spritzen. Daher können wir die Anordnung: Bei Bedarf Morphin 5 mg i.v. als Bolus bis maximal alle 2 Stunden nicht ausführen!"

"Na schön, ich kann ja auch schreiben: Bei Bedarf Morphin 5 mg i.v. als Kurzinfusion in 50 ml NaCl 0,9% schnell freilaufend bis maximal alle 2 Stunden schreiben. Dann kann ja die Schwerkraft das erledigen, was ihr nicht tun dürft. Ihr seid dann toll beschäftigt damit, Kurzinfusionen und Infusionsbestecke vorzubereiten..."

Das hat erstmal für gute Stimmung gesorgt...

Absolute Arrhythmie
19.02.2013, 14:54
Pflegedienstleitungen sind auch toll...

Diskussion mit Pflegedienstleitung bezüglich i.v. spritzen von Morphin-Boli:

"Wir (Pflege) dürfen keine Opiate i.v. spritzen. Daher können wir die Anordnung: Bei Bedarf Morphin 5 mg i.v. als Bolus bis maximal alle 2 Stunden nicht ausführen!"

"Na schön, ich kann ja auch schreiben: Bei Bedarf Morphin 5 mg i.v. als Kurzinfusion in 50 ml NaCl 0,9% schnell freilaufend bis maximal alle 2 Stunden schreiben. Dann kann ja die Schwerkraft das erledigen, was ihr nicht tun dürft. Ihr seid dann toll beschäftigt damit, Kurzinfusionen und Infusionsbestecke vorzubereiten..."

Das hat erstmal für gute Stimmung gesorgt...

Da kann aber die PDL nix für, das ist gesetzlich so vorgeschrieben. Pflegepersonal auf peripheren Stationen darf keine Medis i.v. verabreichen. Für ITS und ANÄ gibts da Sonderregelungen, weil man da von anderen Qualifikationen ausgeht. Von daher kann die PDL da nix dran machen und es führt kein Weg an der Kurzinfusion vorbei (außer der weg des Schmerzperfusors natürlich).

Evil
19.02.2013, 15:06
Da kann aber die PDL nix für, das ist gesetzlich so vorgeschrieben.
Sicher, daß es da wirklich ein Gesetz gibt? Ich kenne es auch anders von peripheren Stationen (offizielle Regelung), und einen entsprechenden Gesetzestext habe ich bislang noch nicht gefunden.
Daher wäre ich Dir für eine Quelle sehr dankbar :-)

alex1
19.02.2013, 15:22
Rettunssanitäter dürfen i.v. Medis spritzen und Krankenpfleger/-innen nicht?
Bitte Quellenangabe!
Das kann ich nicht glauben...

Absolute Arrhythmie
19.02.2013, 15:28
Sicher, daß es da wirklich ein Gesetz gibt? Ich kenne es auch anders von peripheren Stationen (offizielle Regelung), und einen entsprechenden Gesetzestext habe ich bislang noch nicht gefunden.
Daher wäre ich Dir für eine Quelle sehr dankbar :-)

Hab ich:


Für die Durchführung von intramuskulären und intravenösen Injektionen, Infusionen und Blutentnahmen muß die Qualifikation der Krankenpflegepersonen durch einen Arzt festgestellt und durch den leitenden Abteilungsarzt schriftlich bestätigt worden sein


Intravenöse Injektionen und Infusionen dürfen nur unter unmittelbarer Aufsicht und Anleitung eines Arztes erlernt werden. Die Durchführungsverantwortung trägt der anleitende Arzt.

Quelle: http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=0.7.47.3210.3211

Die Empfehlung ist von 1980, ich glaub aber nicht, dass sich daran etwas geändert hat.

Heißt de facto, dass ich die oben genannten Tätigkeiten per se als Pflegekraft erstmal nicht darf. Nur dann, wenn ich sie erlernt habe und ein Arzt das bestätigen kann, und das auch durch den leitenden Abteilungsarzt gestattet wird, dann darf ich als Pflegekraft diese Tätigkeiten ausführen.
Daher wahrscheinlich auch in vielen Häusern diese ITS-Sonderregel.
Bei mir auf Station dürfen Pflegekräfte zB von Seiten des Chefarztes aus kein Blut abnehmen, auch wenn sie nen "Spritzen-Schein" haben.

still-waiting?
19.02.2013, 15:34
Rettungssanitäter dürfen das auch nicht. Im Rahmen der Notkompetenz kann man sich rechtlich nur etwas weiter aus dem Fenster lehnen und hat mehr Grundlagen für einen Rechtsstreit, falls es dazu kommen sollte

SuperSonic
19.02.2013, 16:07
Rettunssanitäter dürfen i.v. Medis spritzen
Das dürfen sie mitnichten, da sie keinerlei Qualifikation dafür besitzen! Bei Rettungsassistenten greift hingegen ggf. die bereits erwähnte "Notkompetenz".

//stefan
19.02.2013, 16:11
Ausserdem beschränken sich da die intravenösen Medikamente auf Infusionslösungen (Kristalloidäquivalent, also keine kolloide Lösungen) und das Adrenalin im anaphylaktischen Schock (und da u.U. auch eher erstmal i.m.) bzw. bei der Reanimation sowie Glucose. Alles Medikamente deren Nebenwirkung und Wirkungsweise durchaus vermittelt werden und vom einsetzenden Rettungsdienstmitarbeiter beherrscht werden (ist er sich dort unsicher, macht er sich strafbar wenn er sie trotzdem appliziert).

Ich denke nicht, dass es sinnvoll ist pauschal starkwirksame Opiate intravenös von Pflegekräften ausserhalb eines OP/AWR/ICU applizieren zu lassen...

Hat ein Patient opiatpflichtige Schmerzen, so sollte er (meiner Meinung nach) auch einen Arztkontakt erhalten, bei dem dann ohne weiteres medikamentös interveniert werden kann, ohne das es zu irgendwelchen Kompetnezstreitigkeiten kommt. Das das natürlich je nach Station zu einem Mehraufwand für den Arzt führt, ist klar. Aber das ist nunmal der Job...

Absolute Arrhythmie
19.02.2013, 16:15
Hat ein Patient opiatpflichtige Schmerzen, so sollte er (meiner Meinung nach) auch einen Arztkontakt erhalten, bei dem dann ohne weiteres medikamentös interveniert werden kann, ohne das es zu irgendwelchen Kompetnezstreitigkeiten kommt. Das das natürlich je nach Station zu einem Mehraufwand für den Arzt führt, ist klar. Aber das ist nunmal der Job...

Bin da deiner Meinung. Außerdem gibt es ja auch anderen Lösungen, einen Patienten mit stärksten chronischen Schmerzen oder gar präfinal zu versorgen, als mit Morphin-Bolusgabe auf Peripherstation.