Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Prognose Wartezeit 17/18
dr. doom
15.08.2016, 21:51
Wo steht es das im SS nur 482 Plätze vorhanden sind? Gibt es einen Link dazu?
Wenn im SS nur 482 Plätze gibt und Ich noch 416 Leute vor mir habe, dann wären es noch 66 Plätze frei.. Kommen tatsächlich so viele im SS noch dazu/bzw. wollen einen Platz haben?
Na du musst einfach hoffen, dass die Zahl der Leute, die sich jetzt im Wintersemester gar nicht erst beworben haben, weil sie sich !noch! keine Chancen ausgerechnet haben und jetzt im SS zu den Bewerben hinzukommen, nicht deutlich höher ist, als die Anzahl derer, die sich zum SS nicht bewerben, weil die Wunschuni nicht dabei ist. Aber vermutlich sollte es für dich reichen.
Der Nachteil am Beginn zum Sommersemester ist ja auch, dass man sich später bei einem evtl. Wechsel sehr einschränkt.
Ich hatte jetzt 14WS DN 3,0 +Dienst und hatte
Rang: 2154
Grenzrang: 2091
Also wenn es zum SoSe nicht klappt werde ich auch langsam stinkig, hab da dann wie einige andere hier 15WS...
blumenscheid
18.08.2016, 19:14
Hallo
Ist es gesichert, dass die neue Wartezeitregelung bzw. eine Abschaffung ab WS 18/19 greift?
Diese Information kommt von hochschulstart?
Ist dies durchgesickert, da ja anscheinend "Stillschweigen" über die genaue Ausarbeitung des Masterplanes vereinbart worden ist.
Dieser soll ja ab diesem Herbst umgesetzt werden, wenn ich richtig gelesen habe.
Dergenthiner
21.08.2016, 14:04
Lapideus vllt klappt es ja sogar zum so?
Dergenthiner
21.08.2016, 14:11
El Sienio ich War im Jahre 2014 bei 10 wartesemester und dn 2,0 auf 3900.. kann man also sehen wie die Nachfragegestiegen ist.. es haben sich quasi fast 1000 lLeute mehr beworben als noch in 2014
el suenio
22.08.2016, 18:19
Hallo
Ist es gesichert, dass die neue Wartezeitregelung bzw. eine Abschaffung ab WS 18/19 greift?
Wo gibt es diese Info? Ich werde verrückt, wenn ich 2018 ohne Studienplatz dastehe und davor hab ich mittlerweile jeden Tag Angst. Mann, wenn nur dieser dämliche Masterplan nicht wäre :( Da steht man kurz vor'm Ziel und dann so was, ist doch zum Brechen :-kotz Ich hoffe echt soooo sehr, dass ich in zwei Jahren einen Platz kriege, sonst bin ich absolut untröstlich.
Sicher werden es immer mehr, die warten, wobei ich auch glaube, dass es da noch einen Unterschied zwischen 2,0 und 2,1 bei der DN und dann dem entsprechendem Rang gibt.
Wenn die bisher semi-offiziell veröffentlichten Informationen stimmen, musst du dir keine Sorgen machen. Da geht es "nur" darum, dass du die alten Wartesemester (bis WS 2018/19) automatisch angerechnet bekämst, aber alle weiteren Wartesemester nur dann, wenn du dich auch tatsächlich jedes Semester bewirbst. Man will also sozusagen die Spätberufenen loswerden. Siehe z.B. http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/studienorganisation/formulare-informationsmerkblaetter/informationsmerkblaetter/auswahlverfahren-hochschulstart.pdf oder mit etwas mehr Informationen, aber weniger offiziell, auf http://planz-studienberatung.de/wartesemester-neuregelung - irgendwo gabs das glaube ich auch auf einer Uni-Website in ausführlicher, aber ich weiß leider nicht mehr wo. Siehe außerdem auch http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/081/1808186.pdf
Aber richtige Gewissheit wirds wohl erst im Herbst geben, wenn das alles (angeblich) offiziell fixiert und beschlossen werden soll.
el suenio
22.08.2016, 18:31
Ja, das wäre nicht das Problem, aber ich hab echt sooo Angst, dass denen noch ganz andere Sachen einfallen. Wobei man ja echt sagen muss, dass es überall so was wie Bestandsschutz gibt. Wenn man dann kurz vor'm Ziel ist und kriegt auf einmal keinen Studienplatz, wären das ja vollkommen andere Bedingungen, die man nicht auf sich genommen hätte, wenn man das vorher gewusst hätte. Aber das wird wahrscheinlich auch niemanden interessieren.
Ich kanns vollkommen verstehen, dass du dir Sorgen machst. Würd ich auch. Ich wollte damit nur sagen, dass es rein rational betrachtet vermutlich nicht nötig ist. Vor allem weil der von dir erwähnte Bestandsschutz in D ja wirklich eine heilige Kuh ist.
Ich halte dir die Daumen, dass es bald Gewissheit gibt - und zwar positive Gewissheit :-)) Und allen anderen, die davon betroffen sind, natürlich.
el suenio
22.08.2016, 19:09
Danke, ich hoffe es ja wirklich auch, aber diese Unsicherheit ist echt gar nicht toll...
blumenscheid
14.09.2016, 17:43
Hab ich da gelesen,dass die maximale anrechenbare Wartezeit bei 16 liegt. Das ist bisher nicht so?
Ich überlege gerade,ob dann alle nach 16 WS immer noch zugelassen werden.
So sollte es sein. Grübel
Das war nur erstinstanzlich (VG Gelsenkirchen, 6 L 942/11) und wurde dann wieder aufgehoben: http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/article/673422/sieben-jahre-warten-medizinstudium.html Meines Wissen gibt es derzeit kein Maximum an anrechenbaren Wartesemestern.
Schon allein aus praktischen Gründen ist klar, dass eine solche Obergrenze, wenn sie tief genug wäre um zu greifen, nicht haltbar wäre.
blumenscheid
14.09.2016, 18:22
Das war nur erstinstanzlich (VG Gelsenkirchen, 6 L 942/11) und wurde dann wieder aufgehoben: http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/article/673422/sieben-jahre-warten-medizinstudium.html Meines Wissen gibt es derzeit kein Maximum an anrechenbaren Wartesemestern.
Schon allein aus praktischen Gründen ist klar, dass eine solche Obergrenze, wenn sie tief genug wäre um zu greifen, nicht haltbar wäre.
Das ist aber gar nicht so trivial. Wenn man sie auf 16 setzt, dann könnten bei richtiger Abstimmung aller Bewerber noch alle bedient werden nach Kohorten halt.
Und was wäre dann der Vorteil gegenüber dem Istzustand? :-)) Das würde ja nur zu noch mehr Ungewissheit führen...
blumenscheid
14.09.2016, 19:04
Und was wäre dann der Vorteil gegenüber dem Istzustand? :-)) Das würde ja nur zu noch mehr Ungewissheit führen...
Genau. Nach den Links würde sich ja nicht so viel ändern und die sind ja schon recht umfassend
Die haben ja sogar die Termine der Besprechung genannt
blumenscheid
15.09.2016, 12:09
Komisch ist auch,dass Hss Bewerberdaten nach einem Jahr angeblich vernichtet.
Ab 2018 müsste dann jeder seine Berwerbungssemester ab 2012 oder so per Ablehnungsbescheid nachweisen, was bürokratisch unmöglich wäre.
Gespeichert sind sie ja nirgendwo
Wieso ist das komisch? Sie brauchen sie ja nicht mehr.
Erst ab 2018 muss man die Bewerbungen nachweisen. Die Wartezeit zwischen Abi und 2018 wird einem lt. Entwurf automatisch angerechnet.
blumenscheid
15.09.2016, 12:34
ich dachte , ab 2018 hat jemand der 5 Jahre wartete sich aber 2 mal nicht bewarb,dann. 0 Jahre ,da die neue Regelung ab da gilt, Übergangsfrist lass ich weg.
also die werfen Bewerber vor 2018 und danach in einen Topf. also wer im Jahr 2018 oder 20 nicht 8 Jahre hat fliegt nach 2020 raus und es zählen danach nur noch 4 WS .die nach 2016
Ignorieren wir der Einfachheit halber Übergangsregeln
Hallo ! War heute bei der Studienberatung in MR , leider konnte man mir keine genauen infos geben.. einfach nur so, für mein gewissen... nächstes ws (17/18) habe ich 15 ws und einen schnitt von 2,8.. was meint ihr ??
LG Panda
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