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Vorbereitung

Das Examen

Redaktion (MEDI-LEARN)

Mündlicher Teil

Die mündlichen Prüfungen finden in Gruppen von bis zu 4 Studenten statt. Auch die Prüfer treten in Gruppen an. Die mündlichen Prüfungstermine liegen in der Regel nach der schriftlichen Prüfung. An einigen Universitäten werden die mündlichen Prüfungen auch vorgezogen und finden vor den schriftlichen Terminen statt.  Die mündliche Prüfung ist nur bestanden, wenn alle Mitglieder der Prüfungskommission eine mindestens ausreichende Leistung attestieren. Eine mangelhafte Teilleistung kann also nicht durch eine sehr gute andere mündliche Teilleistung ausgleichen werden.  Nur wenn kein Prüfer eine mangelhafte Teilnote vergibt, ist die Prüfung bestanden. In diesem Fall werden die einzelnen Teilleistungen zu einer Gesamtnote gemittelt.

Mündlicher Teil Physikum

Gegenstand der mündlichen Physikumsprüfung sind die Fächer Physiologie, Anatomie (inkl. Histologie) und Biochemie. Pro Termin werden maximal vier Prüflinge von einer mehrköpfigen Kommission geprüft. Die Prüfungskommission besteht aus einem Vorsitzenden und zwei, höchstens drei weiteren Mitgliedern. Die Prüfung dauert mindestens 45 und höchstens 60 Minuten je Prüfling.

Anmeldung zur Prüfung 

Sobald man die erforderlichen Scheine und sonstige Nachweise ergattert hat, kann man sich beim zuständigen Prüfungsamt anmelden.  Für Physikum und Hammerexamen gelten dieselben Fristen:
• am 10.1. ist Anmeldeschluss für das Frühjahrsexamen,
• am 10.6. ist Anmeldeschluss für das Herbstexamen.
Anmeldungen, die nach dem offiziellen Meldeschluss eingehen, werden nicht mehr akzeptiert. 

Rücktritt von der Prüfung

Wer bis zum Ende der Nachreichfrist entweder seine Anmeldung (schriftlich!) zurückzieht oder nicht alle erforderlichen Scheine vorlegt, kann nicht zur Prüfung antreten. Eine zurückgezogene Anmeldung oder die Nichtzulassung zur Prüfung haben keine weiteren Folgen, d.h. sie werden nicht als Prüfungsversuch gewertet. Dies ist kein unwichtiges Detail, denn immerhin hat man insgesamt nur 3 Versuche!  Wer innerhalb der Nachreichfrist seine Anmeldung zur Prüfung nicht zurückgenommen und alle erforderlichen Zulassungsbedingungen erfüllt hat, wird nach Ablauf der Nachreichfrist zugelassen.
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