teaser bild

Benutzername:

Passwort:

Jetzt registrieren

Passwort futsch!?

;-)

Vorbereitung

Das Examen

Redaktion (MEDI-LEARN)

Rücktrittsfristen

Ca. 3-4 Wochen vor dem schriftlichen Teil der Prüfung wird die Zulassung offiziell schriftlich bestätigt. Daher sollte man sicherstellen, dass unter der angegebenen Zustelladresse auch wirklich jemand erreichbar ist. 10-14 Tage vor dem mündlichen Physikum werden an den meisten Unis die Ladungen für diesen Prüfungsteil per Einschreiben an die Prüflinge verschickt. Ein folgenloser Rücktritt von der Prüfung ist jetzt ebenfalls nur noch aus wichtigem Grund möglich.

Rücktritt aus Krankheitsgründen

Am häufigsten wird ein Rücktritt von der Prüfung mit Krankheit begründet. Als Allererstes sollte in diesem Fall das Landesprüfungsamt telefonisch informiert werden. Außerhalb der Geschäftszeiten kann eine entsprechende Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen werden. Eine anschließende schriftliche Rücktrittserklärung ist allerdings in jedem Fall erforderlich.  Beim Rücktritt aus Krankheitsgründen ist zu beachten, dass alle Prüfungsämter hierfür ein ärztliches, die meisten Ämter sogar ein amtsärztliches Attest verlangen. Nach neuer AO kann das Attest sogar durch einen vom Landesprüfungsamt benannten beliebigen Arzt gefordert werden.  Betroffene sollten daher zunächst ihren Hausarzt aufsuchen. Stellt dieser fest, dass eine Prüfungsteilnahme aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, sollte man sich umgehend mit dem Prüfungsamt in Verbindung setzen, um das weitere Vorgehen zu klären, da die abschließende Entscheidung über die krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit ALLEIN das Landesprüfungsamt trifft. 

Mitteilung der Prüfungsergebnisse

3-4 Wochen nach der schriftlichen Prüfung werden die Prüfungsergebnisse den Kandidaten per Post zugestellt. Nichts für schwache Nerven, aber dennoch verständlich, wenn man das Procedere kennt:  In der Zeit zwischen der Prüfung und der Bekanntgabe der offiziellen Ergebnisse werden die Fragen vom IMPP anhand der Itemstatistiken (u.a. Trennschärfe und Schwierigkeitsgrad) und aufgrund kritischer Rückmeldungen nochmals überprüft. Wenn dabei auffällt, dass eine Frage fehlerhaft ist, wird sie aus der Wertung genommen, so dass erst relativ spät die mathematische Basis für die Berechnung der Bestehensgrenze gegeben ist.  Wer darauf nicht warten will oder kann, orientiert sich an der MEDI-LEARN-Examensauswertung, die taggleich zur schriftlichen Prüfung online unter der Adresse www.medi-learn.de abrufbar ist.

Bestehensgrenze

Das schriftliche Physikum ist ab der Note 4 bestanden. Die hierfür zu erreichende Punktzahl variiert jedoch von Prüfung zu Prüfung. Eine feste Bestehensgrenze, die für jedes Examen gilt, gibt es nämlich nicht. Sie wird in jedem Examen neu berechnet und steht daher immer erst nach Bekanntgabe der offiziellen Ergebnisse fest.  Ursache hierfür ist die Gleitklausel, die zweierlei besagt: Die schriftliche Prüfung ist dann bestanden,
1. wenn mindestens 60 von Hundert der gestelten Prüfungsfragen richtig beantwortet wurden, also 60% der gestellten Prüfungsfragen korrekt beantwortet sind, oder
2. wenn die Zahl der richtig beantworteten Fragen um nicht mehr als 22 von Hundert die durchschnittlichen Prüfungsleistungen derjenigen Prüflinge unterschreitet, die nach der Mindeststudienzeit erstmals an der Prüfung teilgenommen haben.
Man darf also höchstens 22% unter dem Durchschnitt der Erstschreiber nach dem vierten Semester liegen. Alles klar?  Da sich die durchschnittlichen Prüfungsleistungen dieser pünktlichen Erstschreiber nicht vorhersagen lässt, steht auch die Bestehensgrenze im Vorfeld des Physikums nicht fest.
Weiter
auf Seite