Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : FAQ - Berufseinstieg als Assistenzarzt
king kola
18.12.2013, 11:08
Also zum Thema DRV: Abmeldung ist auf jeden Fall wichtig, aber zumindest bei meiner Arbeitsstelle (Uni) kann das Geld fürs Versorgungswerk bis zu 3 Monate im Nachhinein von der DRV zurückgeholt und dann zum Versorgungswerk überwiesen werden. Weiß nicht, ob das zwingend überall geht, aber daher keine Panik, falls man kurzfristig ne Stelle bekommt und das noch fehlt.
Ich würde auch beim Stellenanfang gucken, dass ich aus eventuellen Zusatzversorgungskassen (kirchlich und so, zB von nem Studentenjob) die Unterlagen mit den Personalern durchgehe um die dort gesammelte Zeit gutschreiben zu lassen. Dann kriegt man die 60 Monate Mindestzeit schneller zusammen und hat dann als Rentner bisschen mehr Anspruch. Zwar nicht die Welt,aber warum verschenken?
Also zum Thema DRV: Abmeldung ist auf jeden Fall wichtig, aber zumindest bei meiner Arbeitsstelle (Uni) kann das Geld fürs Versorgungswerk bis zu 3 Monate im Nachhinein von der DRV zurückgeholt und dann zum Versorgungswerk überwiesen werden. Weiß nicht, ob das zwingend überall geht, aber daher keine Panik, falls man kurzfristig ne Stelle bekommt und das noch fehlt.
Vorsicht! Du meinst wohl das Richtige, kommt aber falsch rüber!
Der Antrag zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht muss innerhalb von drei Monaten ab Tätigkeitsaufnahme bei der ÄVWL gestellt werden. Wird die Drei-Monats-Frist versäumt, spricht die gesetzliche Rentenversicherung die Befreiung erst mit dem Datum des Antragseinganges bei der ÄVWL aus. Somit würde für den Zeitraum ab Tätigkeitsaufnahme bis zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht eine doppelte Mitgliedschaft entstehen. Zusätzlich zum Beitrag an die gesetzliche Rentenversicherung wären 14 % der Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit an die ÄVWL zu entrichten.
Eine Befreiung bei der DRV kann bis zu 3 Monaten nach Antritt der Stelle gestellt werden, ohne das Beiträge zur DRV anfallen. Verpasst man diese Frist, dann wird die DRV die Befreiung erst ab dem Datum des Befreiungsantrages bewilligen. Dann musst Du für die entsprechende Zeit von Antritt bis zur Befreiung auch DRV bezahlen (19%). Da Du trotzdem noch 14% an die ÄV bezahlst, verlierst Du einiges vom Lohn. Daher sollte man die Befreiung nicht vergessen.
Ich würde auch beim Stellenanfang gucken, dass ich aus eventuellen Zusatzversorgungskassen (kirchlich und so, zB von nem Studentenjob) die Unterlagen mit den Personalern durchgehe um die dort gesammelte Zeit gutschreiben zu lassen. Dann kriegt man die 60 Monate Mindestzeit schneller zusammen und hat dann als Rentner bisschen mehr Anspruch. Zwar nicht die Welt,aber warum verschenken?
Jo! Wichtiger Tipp. Der AG zahlt schließlich für einen den Beitrag. Warum sollte man den nicht mitnehmen. :-)
king kola
18.12.2013, 12:37
Danke Brutus! Allerdings meinte der Personaler zu mir, dass die die an die DRV gezahle Kohle für bis zu 3 Monate nach Zahlungsbeginn zurückholen und ans Versorgungswerk weiterleiten. Alles darüber geht dann erst wieder nach 2 Jahren (?!), sodass man ab da dann doppelt zahlt- sein selbst erlebter Höchstsatz eines "Verpeilers" lag bei 20 Mille, auf die man dann schön warten durfte. Fazit für mich war auf jeden Fall: nicht verpeilen. :D
ich habe mal nach dem abi 6 monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet. danach "nur" noch auf 400 euro basis. für die 6 monate kann ich mir ja auf jeden fall ein paar cent holen aber wie ist das mit den 4 jahren mini-job? die gelten wahrscheinlich nicht, oder? obwohl der arbeitgeber da ja auch einen obulus für mich gezahlt hat?
Du kannst bei der DRV nachfragen. Wenn Du weniger als 5 Jahre eingezahlt hast, kannst Du Dir das wiederholen. In dem Schrieb sind dann alle Einzahlungen aufgelistet.
BTW: Wenn man die Befreiung abschickt, macht es Sinn, die Angaben zum AG so oberflächlich wie es geht zu belassen. Wenn man zum Beispiel bei Helios Düsseldorf arbeitet, dann sollte man als AG Helios angeben. Wenn man nämlich Konzernintern wechselt, also z.B. nach Wuppertal geht, müsste man sonst eine neue Befreiung beantragen, auch, wenn es nur für ein oder 2 Jahre ist. Stand auch m.W.n. in einem der letzten Ärzteblätter. :-nix
Aber es bleibt dabei: die DRV spinnt und baut sich selbst einen Riesenberg an überflüssiger Dokumentation auf. Aber da musste anscheinend auch ein neuer Besen eingekehrt werden... :-kotz
Eine Anmerkung für die Frauen in diesem Thema: wenn Ihr schon mal in die DRV eingezahlt habt und wann auch immer Kinderwunsch bei Euch ansteht, dann solltet Ihr Euch überlegen, die Beiträge ggf nicht überführen zu lassen. Man bekommt Kindererziehungszeiten bei der Rente in der DRV, jedoch nicht im Versorgungswerk. Versorgungswerkmitglieder hatten bis vor einigen Jahren trotz Finanzierung über Steuergelder und nicht über DRV-Beiträge keinen Anspruch darauf, seit erfolgreicher Klage 2005 (?) jedoch schon. Doch auch hier gelten die 60 Pflichtmonate.
Moorhühnchen
23.12.2013, 21:34
Muri, irgendwie hab ich Deinen Text jetzt dreimal gelesen und trotzdem nicht verstanden... :-oopss
Wo krieg ich Kindererziehungszeiten anerkannt? Bei der DRV? Und wohin soll man was dann überführen lassen?
Kindererziehungszeiten bringen Beitragsmonate in der DRV. Pro Kind 36. Um später Zahlungen zu erhalten, braucht man aber die vollen 60 Beitragsmonate. Wenn also der Plan nur ein Kind vorsieht, man aber schon ein paar Jahre beitragspflichtig wo auch immer gearbeitet hat, wäre es sinnvoll, die DRV-Beiträge eben nicht überführen zu lassen.
Moorhühnchen
23.12.2013, 21:58
Und wenn ich 2 Kinder kriege, dann ist es doch genauso wenig sinnvoll?
Und beim Versorgungswerk kriegt man gar nix für Kinder anerkannt? Sorry, ich steh aufm Schlauch... :-blush
Wenn Du zwei Kinder bekommst, bist Du mit 72 "geschenkten" Beitragsmonaten über der magischen Grenze. Dann ist es egal, wenn Du z.B. aus zwei Jahren Prästudentenjob oder was weiß ich die Beiträge aus der DRV ins Versorgungswerk überführen lässt.
Moorhühnchen
23.12.2013, 22:15
Ah, die "Kindermonate" verfallen also nur, solange es weniger als 60 Monate sind?
Alles in allem zumindest mal gut zu wissen... :-top
Ich überlege gerade, ob ich jemals was in die DRV eingezahlt hab. Ich glaube nur bei den Franzosen..... und selbst da bin ich mir net sicher. :-))
Nur mal so, weil ich wahrscheinlich immer noch nicht so ganz den Durchblick habe:
Wäre es denn schlau, sich für eine gewisse Zeit mal NICHT von der DRV befreien zu lassen, wenn man vorhat 2 Kinder zu kriegen? Wenn man vom Versorgungswerk eh nix für die Kinder bekommt?
Ich weiß, ich spinn mir da grad was zurecht, aber das sind Sachen, mit denen ich mich noch nie auseinandergesetzt habe.
Wenn Du Lust hast, 60 Monate lang doppelt in die Rente einzuzahlen... ;-) Du bist Pflichtmitglied im Versorgungswerk, vergiss das nicht. Und zusätzlich zu diesen Abgaben noch mal fast ein Fünftel Deines Gehaltes in die DRV zahlen? Puh... das dürfte sich kaum rechnen.
Moorhühnchen
23.12.2013, 22:24
Keine Ahnung, müßte man mal durchrechnen, wenn man dafür x mal 36 Monate für jedes Kind "geschenkt" bekommt, während es vom Versorgungswerk nix dafür gibt. Also nur unter der Prämisse, ich hätte das jetzt richtig verstanden - wo ich mir noch net sicher bin. :-))
Aber wahrscheinlich hab ich's immer noch net verstanden. Is außerdem schon spät. ;-) :-sleppy
Man kann, das hatte ich vergessen eben, freiwillige Zahlungen entrichten, Minimum 85€ im Monat, um die fehlenden Monate zu füllen. Es gibt ein Merkblatt der DRV dazu. Google mal DRV Kindererziehungszeiten, dann findest Du das.
Moorhühnchen
23.12.2013, 23:13
Soso, da muß man sich ja glatt mal mit jemandem auseinandersetzen, der zu dem Thema beraten könnte.
Fakt ist aber (wenn ich das jetzt richtig verstanden habe): im Versorgungswerk zählt die Kindererziehung nix. Richtig?
(Sagt's mir nochmal für mein armes, krankes Hirn... :-)))
Ausbildungszeiten ab dem 17. Lebensjahr werden auch von der DRV anerkannt (bis zu einer gewissen Grenze). Oberstufe und Studium natürlich auch.
Schulische Ausbildungszeiten anch dem siebzehnten Lebensjahr nach Real-, Gesamt- oder Gymnasialabschluss aber nicht, Strodti.
Äh, Muri, wenn man nur ein Jahr Elternzeit nimmt, kann man auch nur 12 Monate Kindererziehungszeit anrechnen lassen. Wurde mir zumindest von der netten Dame der ÄKWL am Telefon erzählt, als ich dort deswegen nach dem ersten Kind angerufen habe. 36 Monate nur bei drei Jahren Elternzeit.
Bist Du Dir sicher?
LG
Ally
Japp, bin ich mir. Selbst wenn man sozialversicherungspflichtig arbeitet nach einem Jahr, wird das mit den Punkten irgendwie verrechnet. Steht auch in dieser Broschüre und auch in einem Schrieb, den ich bekommen habe.
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