Anmelden

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zweitstudium SS2012



Seiten : 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 [14] 15 16 17 18 19

Willen_braucht_man..
27.01.2012, 19:36
ich will einen sugardaddy... muhahahaha.

Willen_braucht_man..
27.01.2012, 19:39
es ist übrigens so, das habe ich nun herausgefunden, bei einer beaurlaubung hat man anspruch auf sozialhilfe oder alg II.

LotF
27.01.2012, 19:41
Wohngeld ist ja an den durchschnittlichen Mietpreis gekoppelt. Tübingen ist bspw. in Mietstufe 6, das bedeutet die max. förderbare Miete ist bei jeweiligen Einkommen höher als in günstigeren Städten. Da kommt man schon über die Runden.

EDIT: aber nicht wärend des Studiums. Btw. du spamst ganz schön viel rum zwischendurch und könntest deine Posts auch einfach editieren, anstatt mehrere direkt hintereinander zu verfassen.

EDIT2: was mir noch gerade einfällt: ich finde es schon merkwürdig, wie wenig sich Leute allgemein mit sowas auseinander setzen. Insbesondere, wenn man ein recht langes Studium aufnimmt, sollte man sich doch über die Möglichkeiten und unterschiedlichen Finanzierungsformen Gedanken machen und darüber informiert sein. Denn dies könnte ja, wie man gerade sieht, auch die Studienortswahl beeinflussen. Wie kommt es, dass man dies nicht (früher) tut?

Willen_braucht_man..
27.01.2012, 19:46
bei einer beurlaubung hat man keinen studentenstatus. das studium wird als erwerbstätigkeit definiert. wer krankgeschrieben ist und somit beurlaubt ist vom studium gilt als nicht erwerbsfähig. somit sozialhilfeanspruch gemäß sgb III da mittellos. bei beurlaubung aus anderen gründen ebenfalls kein studentenstatus und somit erwerbsfähiger hilfebedürftiger gemäß sgb II. nimmt man das studium wieder auf, gilt das als erwerbstätigkeit und man verliert den anspruch wieder. so habe ich es zumindest verstanden...

kein bafög-anspruch bei beurlaubung. bafög entfällt für diese zeit. deshalb auch ggf. die o.g. ansprüche. ist häufig aber auch ermessenssache des sahcbearbeiters. ausgeschlossen ist dieser weg aber nicht.


loft, ich denke, du weißt nicht wie intensiv ich mich mit der thematik auseindergesetzt habe. also bitte keine vorurteile. es wird hart und jetzt kommen sicherlich einige ängste zum ausbruch. aber bewusst war ich mir schon bei der bewerbung darüber. und ich habe sämtliche finanzierungsmöglichkeiten durch.

McDübel
27.01.2012, 19:54
im erststudium war ein 400 euro job am we ausreichend. aber das ist nicht mit dem zweitstudium vergleichbar.

Weil?? Ich persönlich merke keinen Unterschied zwischen Erst- und Zweitstudium. Musste meine Ansprüche natürlich auch erst einmal wieder zurück schrauben...hab ich aber kein Problem mit...und du?


aber nicht in tübingen... :-oopss:D

Blödsinn! Höhere Mieten werden ja berücksichtigt beim Wohngeldantrag.


ich will einen sugardaddy... muhahahaha.

Etwas aus eigener Anstrengung heraus zu leisten, ist viel sympathischer.


Btw. du spamst ganz schön viel rum zwischendurch und könntest deine Posts auch einfach editieren, anstatt mehrere direkt hintereinander zu verfassen.

Sehe ich auch so!

Willen_braucht_man..
27.01.2012, 19:58
:-wow ok, ich sag nichts mehr.

SuperSonic
27.01.2012, 20:33
Weil?? Ich persönlich merke keinen Unterschied zwischen Erst- und Zweitstudium.
KV+PV schlagen für kinderlose, nicht mehr familienversicherte Studenten unter 30 Jahren mit 77,90 € zu Buche. Das ist fast ein Fünftel der erwähnten 400 €. Wer die 30-Jahres-Grenze überschreitet, muss für die freiwillige Versicherung sogar ca. 145 € zahlen. Verdienst du neben dem Studium 1000 € monatlich, dass sowas nicht groß ins Gewicht fällt?

LotF
27.01.2012, 20:46
SuperSonic, dafür wird dies aber beim Wohngeld berücksichtig und du erhälst dort ein wenig mehr als Leute, die keine KV+PV zahlen müssten. Es ist aber richtig, dass dies nicht komplett kompensiert wird. Auch Kindergeld fällt ja bspw. weg, sodass man ab 25-26 wirklich blöder da steht.

SuperSonic
27.01.2012, 21:14
Ich hab mir mal die Wohngeldtabelle für ein Haushaltsmitglied angeschaut. Wer nur einen Minijob (400 €) hat, bekommt maximal 280 € Wohngeld. Wer etwas besser verdient - sagen wir 800 € -, bekommt nur noch maximal 56 €. Das reicht für eine Stadt wie München (Monatsbedarf rund 1000 €) hinten und vorne nicht.

Miss_H
27.01.2012, 21:17
SuperSonic, dafür wird dies aber beim Wohngeld berücksichtig und du erhälst dort ein wenig mehr als Leute, die keine KV+PV zahlen müssten. Es ist aber richtig, dass dies nicht komplett kompensiert wird. Auch Kindergeld fällt ja bspw. weg, sodass man ab 25-26 wirklich blöder da steht.

Und zum Teil kommen noch Studiengebühren fürs Zweitstudium oben drauf. (Gibt es in NRW auch Gebühren für das Zweitstudium? In welchen Bundesländern ist nicht gebührenpflichtig?) Erststudium vs. Zweitstudium macht viel aus, wenn man dann auch noch über 25 ist. Kein Kindergeld (minus 184 €) plus Krankenversicherung (78 €). Das sind im Monat schon mal 260 € wenig. Das ist doch eine stolze Summe. Wenn wir schon mal dabei sind. Wie läuft das mit dem Wohngeld? Bekommt man das immer, wenn man nicht zu viel Geld hat oder zu viel verdient? Auch wenn die Eltern einen freiwillig finanziell unterstützen (wobei man das ja ganz schnell "abschaffen" kann)?

Willen_braucht_man..
27.01.2012, 21:17
KV+PV schlagen für kinderlose, nicht mehr familienversicherte Studenten unter 30 Jahren mit 77,90 € zu Buche. Das ist fast ein Fünftel der erwähnten 400 €. Wer die 30-Jahres-Grenze überschreitet, muss für die freiwillige Versicherung sogar ca. 145 € zahlen. Verdienst du neben dem Studium 1000 € monatlich, dass sowas nicht groß ins Gewicht fällt?

genau das meine ich supersonic. ein zweistudium ist von der belastung mit dem erststudium nicht vergleichbar. im erststudium gibt es finanzierungsmodelle, wie z.b. familienversicherung, kindergeld, unterhaltspflicht etc., die im zweitstudium wegfallen. die 700 euro müssen aber trotzdem irgendwo her. ab einem job mit einem verdienst von 401 euro ist der arbeitgeber verpflichtet sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. die herausforderung bzw. kunst hier ist also einen nebenjob zu finden, der sich zeitlich mit dem studium vereinbaren lässt, jedoch trotzdem sozialversicherungspflichtig ist.

Willen_braucht_man..
27.01.2012, 21:22
Und zum Teil kommen noch Studiengebühren fürs Zweitstudium oben drauf. (Gibt es in NRW auch Gebühren für das Zweitstudium? In welchen Bundesländern ist nicht gebührenpflichtig?) Erststudium vs. Zweitstudium macht viel aus, wenn man dann auch noch über 25 ist. Kein Kindergeld (minus 184 €) plus Krankenversicherung (78 €). Das sind im Monat schon mal 260 € wenig. Das ist doch eine stolze Summe. Wenn wir schon mal dabei sind. Wie läuft das mit dem Wohngeld? Bekommt man das immer, wenn man nicht zu viel Geld hat oder zu viel verdient? Auch wenn die Eltern einen freiwillig finanziell unterstützen (wobei man das ja ganz schnell "abschaffen" kann)?

pi mal daumen sagt man, du musst den regelsatz alg II haben, also ca. 360 euro + die miete selbst zahlen können. ob du diesen durch vermögen oder einkommen erreichst ist egal. du darfst nicht weit über diesen regelsatz drüber sein und beim vorhandenen vermögen gibt es auch eine grenze. bist du unter dem regelsatz steht dir auch kein wohngeld zu, da vermutet wird, dass du damit deinen lebensunterhalt bestreiten willst. wohngeld ist ein zuschuss zur miete.

LotF
27.01.2012, 21:22
SuperSonic, du musst aber bedenken, dass die Angabe in der Tabelle netto ist und du mit brutto rechnest. Davon musst du noch Freibeträge (auch prozentual für RV, KV und PV) und Pauschbetrag abziehen. Natürlich bekommst du weniger Wohngeld, wenn du mehr verdienst, in der Summe soll ja netto ungefähr der gleiche Wert rauskommen. Nach dem Anspruch aus der Düsseldorfer Tabelle, könnte sich dann auch kein Erststuden dort in München das Studium leisten.

Miss_H: das bekommst du "immer", allerdings berechnet sich das Gesamteinkommen da nach §19 EStG + viele andere Dinge, die dein Gesamteinkommen erhöhen könnten, unter anderem eben Unterhalt. Eigenes Vermögen macht erst ab einer recht großen Summe (höherer 5 stelliger Betrag) etwas aus. Das mit dem Mindesteinkommen wird immer blöd formuliert - im Endeffekt musst du einfach diese rund 360 Euro verdienen, damit du Wohngeld bekommen kannst. Verdienst du weniger, musst du H4 beantragen.

Generel ist es aber richtig, dass man eine höhere Belastung durch Versicherungen und weniger Zufluss durch Kindergeldwegfall hat, wenn man seine Fördergrenze erreicht hat.

Willen_braucht_man..
27.01.2012, 21:47
Das mit dem Mindesteinkommen wird immer blöd formuliert - im Endeffekt musst du einfach diese rund 360 Euro verdienen, damit du Wohngeld bekommen kannst. Verdienst du weniger, musst du H4 beantragen..

das mindesteinkommen setzt sich zusammen aus:

Sozialhilferegelsatz + Warmbruttomiete + Stromkosten = Mindesteinkommen

Der Regelsatz beläuft sich bei einem Alleinstehenden auf ca. 360 €, bei einem Paar auf jeweils ca. 320 € pro Person. Zu den Nebenkosten gehören auch die Strom- und Heizungskosten, aber auch die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung.

ist dies nicht erwirtschaftet oder durch andere einnahmen abgedeckt, besteht kein anspruch.

nachtrag: solltest du dieses mindesteinkommen durch deine eltern erhalten, ist das zulässig. die behörde differenziert nicht woher das einkommen kommt. es kann also durch geschenke, vermögen, erwerbstätigkeit, erbe etc. monatlich erworben werden.

McDübel
27.01.2012, 22:17
Also ich kann von mir sagen, dass ich keinen Unterschied zum Erststudium feststellen kann (hab da auch kein Bafög bezogen), außer, dass ich im Erststudium mehr Zeit zur Verfügung hatte, da chillig gewesen. Hab auch bereits im Erststudium den studentischen KV-Beitrag zahlen müssen, wie jetzt auch. Zahle keine Studiengebühren. Darauf hatte ich bei meiner Uni-Auswahl geachtet. Und nein, ich habe keine 1000€ im Monat zur Verfügung. Ich besitze aber bspw. auch kein Auto...bei vielen Studenten gehört dieser Luxusartikel ja auch zur Grundausstattung. Rauchen tu ich auch nicht (wenn ich mir die Signatur von Willen da anschaue)...geht natürlich auch ordentlich ins Geld. Bin sonst auch nirgendwo Mitglied, wo ich irgendwelche Beiträge zahlen müsste, sprich Muckibude oder so. Frage mich manchmal aber auch, wie ich es eigentlich so gebacken bekomme...aber irgendwie geht es. :-nix

LotF
27.01.2012, 22:25
Willen,

ich sagte ja, das wird immer missverständlich dargestellt. Das Mindesteinkommen muss einfach nur ungefähr dem Regelsatz entsprechen. Nach deiner übernommenen Darstellung müsste man ja so schon rund 800 Euro Mindesteinkommen haben und würde dadurch schon kaum/gar kein Wohngeld erhalten. Man kann das Mindesteinkommen übrigens auch durch Vermögen sicherstellen, da Unterhaltszahlungen eben als Einkommen zählen und Vermögensentnahmen nicht. Dadurch erhöht sich somit automatisch der Wohngeldsatz. Denn so ist ein Einkommen von 0 Euro und der max. Wohngeldsatz möglich.

Willen_braucht_man..
27.01.2012, 22:55
Rauchen tu ich auch nicht (wenn ich mir die Signatur von Willen da anschaue)...geht natürlich auch ordentlich ins Geld.

das ist ein zitat von helmut schmidt "willen braucht man, und zigaretten!". ich rauche nicht. alles weitere wäre jetzt zu schwer, um es einfach zu erklären... ;-)

Argh, Spam???

SuperSonic
27.01.2012, 23:09
Und zum Teil kommen noch Studiengebühren fürs Zweitstudium oben drauf. (Gibt es in NRW auch Gebühren für das Zweitstudium? In welchen Bundesländern ist nicht gebührenpflichtig?)
In Bayern sind es einheitlich 500 € pro Semester, unabhängig davon, ob Erst- oder Zweitstudium.


ab einem job mit einem verdienst von 401 euro ist der arbeitgeber verpflichtet sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. die herausforderung bzw. kunst hier ist also einen nebenjob zu finden, der sich zeitlich mit dem studium vereinbaren lässt, jedoch trotzdem sozialversicherungspflichtig ist.
Ich weiß nicht genau, was du meinst.
Auch bei Minijobs zahlt der Arbeitgeber SV-Beiträge. Andererseits müssen Studenten auch bei einem Verdienst über 400 € außer der RV keine SV-Abgaben entrichten, sofern sie in der Vorlesungszeit weniger als 20 h/Woche arbeiten. Für Studenten ist ein voll sozialversicherungspflichtiger Teilzeitjob nicht unbedingt erstrebenswert:

20 h/Woche, 10 €/h, Steuerklasse I
870 € brutto
- 86,56 € RV
= 783,44 € netto

25 h/Woche, 10 €/h, Steuerklasse I
1087,50 € brutto
- 25,67 € Lohnsteuer
- 89,18 € KV
- 13,32 € PV
- 108,21 € RV
- 16,31 € AV
= 834,81 € netto

Für die 21,75 h Mehrarbeit verdient man in diesem Beispiel netto nur 51,37 € mehr.

Willen_braucht_man..
27.01.2012, 23:19
hm... vertue ich mich da grade? ich dachte, ab einem gehalt von 401 euro bezahlt der AG bzw. ich auch die KV. ist das nicht so? dachte halt, wenn ich 20 h die woche mache, wäre das SVP und ich müsste mir keinen kopf um die KV machen... aber klar... die restlichen beiträge kommen auch hinzu... also was empfiehlst du? für ein einigermaßen würdiges leben bräuchte ich 700 euro monatlich für alles (miete, essen, studienbeitrag, KV, material etc.).

ich check das grad nicht mehr.

grundsätzlich fände ich es jedoch nicht schlecht, auch währned des studiums in die aloV und RV einzuzahlen. Vor allem RV!

LotF
27.01.2012, 23:21
EDIT:

Ich habe nachgeschaut und du hast (natürlich :) ) Recht SuperSonic: Für Studenten mit Studium im Mittelpunkt entfallen die KV und PV Abgaben des Arbeitnehmers bei einem Midijob. Über 350 bzw. 400 Euro fliegt man lediglich aus der Familienkasse und müsste sich dann mit den von dir genannten 75 Euro selbst studentisch versichern. Dies ist dann aber bis 800 Euro möglich. Die 75 Euro müsste man bei deiner ersten Rechnung noch abziehen oder nicht? Dann wäre die Differenz zwar etwas höher, aber man hätte immer noch einen miesen Stundenlohn für die Mehrarbeit.

Edit2: Die Berechnung oben hinkt trotzdem, da du mit 870 Euro rechnest und die Gleitzone eben nur bis 800 Euro geht. Irgendwie merkt man wieder, dass die Sozialabgaben / Steuerregelungen in Deutschland zu kompliziert aufgebaut sind...

Alter Text:
SuperSonic, deine Rechnung stimmt nicht.
Auch wenn du mehr als 350 Euro verdienst, musst du die KV&RV zahlen. Beim Minijob ist dies nicht der Fall, erhöht sich also auf 400 Euro, da ist man dann aber nicht KV Versichert (auch wenn der AG Beiträge dafür zahlt). Dementsprechen ist man ab 401 Euro Sozialversichert und muss die Abgaben zahlen (rund 75 Euro), auch wenn man auf diese mit weniger als 20h die Woche kommt. Wenn man also sowieso nicht mehr Familienversichert ist, macht es zumindest bei um die 400 Euro nicht viel aus, für den AG ist es aber günstiger keinen Minijob zu machen.