Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Im PJ: Saft in Vene gespritzt - Kind tot
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SteveMcQueen
16.08.2013, 18:37
Gerade WEIL sowas passieren kann, mache ich Dinge im Stationsalltag nicht ohne Rückfrage. Hektik hin oder her.
By the way...gerade wenn Hektik ist passiert sowas, weswegen ich mich nicht der Hektik anschließe, sondern weiter MEINEN Job mache.
Das ist ja alles schön und gut, wenn man sich als Altassistent/Facharzt über solche Dinge auslässt und jetzt ein wenig auf dicke Hose macht. Ich bin trotzdem der Ansicht, dass es sich um eine wirklich ganz unglückliche Verkettung von Umständen handelt, die auch diversen Threadteilnehmern, welche (jetzt!) erfahren im Stationsalltag sind hätte passieren können.
Es gehört auch ein wenig Glück dazu, dass einem sowas bis jetzt noch nicht passiert ist.
ehem-user-19-08-2021-1408
17.08.2013, 12:04
Spiegel schreibt doch auch nur mist:
"Die nicht delegierbaren, höchstpersönlichen Leistungen sind zum Beispiel das Gespräch über die medizinische Vorgeschichte des Patienten, die Anamnese, das Stellen der Diagnose und die Entscheidung über die Behandlung."
Gerade in meiner Famulatur auf der Derma erlebt:
Schwestern zeigen mir (komplett) neue Patientin, ich mache Anamnese + Hautbefund. Ich gehe zum Arzt und erzähle im von meiner Verdachtsdiagnose Psoriasis vulgaris. Der Arzt sagt mir Methotrexat und ich solle es in den Kadex eintragen. Pat bekam das Medikament von der Spätschicht.
Erst am nächsten Morgen wurde die Diagnose bei der OA Visite bestätigt.
Hier war es "nur" eine Hauterkrankung und ich war mir 99% sicher, aber bei anderen Erkrankungen könnte so ein Ablauf ins Auge gehen.
Ich verstehe deine Kritik am Spiegel gerade nicht. Ja auch die Anamnese ist ärztliche Aufgabe, auch wenn es häufig anders gemacht wird.
MissGarfield83
17.08.2013, 12:17
MissH - ich glaube, dass er meinte, dass die Anamnese doch eine deligierbare ärztliche Aufgabe darstellt ( meines Wissens nach) und der Spiegel behauptet es sei nicht so.
ehem-user-19-08-2021-1408
17.08.2013, 12:17
Was ich sagen will, dass dort viele Fehler enthalten sind, zB dass die Anamnese nicht delegierbar sei
@MissGarfield: zu langsam :-)
Ist sie das denn?
Ich dachte nein (aber das ist nur irgendwo ganz hinten in meinem Gedächtnis und überlagert von Anatomie und BC. Ich bin mir damit nämlich nicht ganz sicher. Ich glaube ich habe es in meinem Untersuchungskurs gehört.)
Ja, ich bin eigentlich auch der Meinung, daß eine Anamnese nur teilweise delegierbar ist.
Nun sieht die Sache aber im PJ meist so aus, daß die PJler die Anamnese und Eigangsuntersuchung bei elektiv einbestellten Patienten durchführen, die vorher im Rahmen einer Sprechstunde schon von einem Fach- oder Oberarzt gesehen wurden.
Die entscheidende Untersuchung und Anamnese ist da also schon vorher geschehen und der geplante Eingriff indiziert, insofern ist das Vorgehen der Kliniken da lege artis.
Es geht halt nicht bei Patienten, die notfallmäßig aufgenommen werden, die MÜSSEN von einem Arzt gesehen und untersucht werden.
Feuerblick
17.08.2013, 14:51
Kommt schon auf Fach und Situation an, wer den Patienten als erster sehen darf/sollte. Gibt ja auch Fächer, in denen Patienten notfallmässig aufschlagen, aber nicht vital oder sonstwie ernsthaft bedroht sind (meins zum Beispiel :-)) ). Da kann man sehr gut einen PJ die Anamnese und Erstuntersuchung machen lassen. ABER (ich mach das aber mal lieber sehr deutlich sichtbar, sonst heisst es wieder, ich hätte das nie geschrieben und man könne das nicht rauslesen) natürlich sollte ein Patient, der bisher nur vom PJ gesehen wurde, IMMER nachfolgend vom Arzt angeschaut werden. Sonst haben weder Patient noch PJ was davon...
So, der Kammerpräsident von WL hat sich zum Urteil geäußert:
http://www.aekwl.de/index.php?id=123&tx_ttnews[tt_news]=1012&tx_ttnews[backPid]=117&cHash=a505974c9668f4e30b084b38a595b252
oder als pdf: http://www.aekwl.de/uploads/media/26_13_PJler-Urteil2.pdf
Wenn man das wortwörtlich so übernehmen wollte, dann sollten / dürften PJler eigentlich gar nix mehr machen...
SkYSkYSkY
19.08.2013, 19:00
Ich war der Meinung die Anamnese und körperl. Untersuchung sind nicht delegierbare ärztliche Tätigkeiten...., dass das grundsätzlich anders gehabt wird, wissen aber eigentlich auch die Meisten.
Was mich jetzt nur interessiert.... was wäre wenn der Fall genau so ein paar Monate später, also nach Erhalt der Approbation, passiert wäre? Wäre es hier auch zu einer Verurteilung gekommen, oder hätte die Haftpflicht ein paar Euro bezahlt und dann wäre gut gewesen?
(also nicht "gut"..... aber ihr wisst schon was ich meine...)
Gute Frage! Keine Ahnung. Aber gut möglich, dass die Versicherung da eingesprungen wäre. Bzw. das Haus, um weiteren Schaden abzuwenden... Aber hier ging es ja "nur" um einen Studenten... :-nix
Stephan0815
20.08.2013, 04:50
Ihr redet gerade von zivilrechtlichen Ansprüchen, während es hier um einen Strafprozeß geht. :-oopss
Jetzt ist gerade mal der Strafprozeß rechtskräftig, zivilrechtlich stehen noch nicht mal die Beschuldigten fest und Tante Edith meint, daß die Staatsanwaltschaft nochmals Ermittlungen gegenüber der Klinik anstrebt.
Jetzt ist gerade mal der Strafprozeß rechtskräftig, zivilrechtlich stehen noch nicht mal die Beschuldigten fest, nur daß die Staatsanwaltschaft ermittelt.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft haben nichts mit dem zivilrechtlichen Verfahren zu tun, das auf den Arzt jetzt sicher auch noch zu kommt. Im Urteil des Gerichts finden sich wohl Hinweise darauf, dass es auch eine Mitschuld weiterer Ärzte bzw der Klinik geben könnte und dahingehend ermittelt nun die Staatsanwaltschaft. Falls sich dort etwas ergibt kommt es aber zu einem weiteren Strafprozess, nicht zu einem Zivilprozess.
Stephan0815
20.08.2013, 05:04
Du bist leider schneller, als ich editieren kann :heul:
FirebirdUSA
27.08.2013, 13:42
Was mich jetzt nur interessiert.... was wäre wenn der Fall genau so ein paar Monate später, also nach Erhalt der Approbation, passiert wäre? Wäre es hier auch zu einer Verurteilung gekommen, oder hätte die Haftpflicht ein paar Euro bezahlt und dann wäre gut gewesen?
Das hätte nichts geändert, wahrscheinlich wäre die Strafe sogar noch höher.
Zivilrechtlich wird auch in diesem Fall die Haftpflicht wahrscheinlich zahlen, zumindestens bei uns sind alle PJ-Studenten über die Uni abgesichert. Strafrecht ist davon natürlich immer unabhängig.
Die Ermittlungen gegen die Klinik sind neulich tatsächlich eingestellt (http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/58118/Tod-eines-Babys-Ermittlungen-gegen-Klinik-eingestellt) worden. Fehlende Sicherheitsmaßnahmen sind also keine Verletzung der Sorgfaltspflicht... muss man vermutlich nicht verstehen...
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