Anmelden

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zweitstudium Thread S2015/ WS15/16



Seiten : 1 2 3 4 [5] 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17

HumBio
12.01.2015, 21:23
Ja hab ich.

moniturusHSSsalutat
12.01.2015, 23:32
Also ich befürchte fast, hier könnte eine interne Unstimmigkeit seitens hss bestehen. Sachbearbeiter A sagt, es muss zwischenzeitlich gearbeitet worden sein, Sacharbeiter B sieht es nicht so. Im Merkblatt steht zwar, dass man nachweisen muss, dass man diese Tätigkeit anstrebt, aber nicht, dass diese Nachweise aus einem Zeitraum nach dem Erststudium stammen müssen. Somit habe ich bis heute gedacht, dass auch Nachweise akzeptiert werden, die aus einer Zeit während des Erststudiums stammen. Solche hätte ich nämlich en masse.... Meine Interpretation der Fallgruppe 3 war immer, dass eine Kombi zweier Studiengänge notwendig ist, um eine berufliche Tätigkeit aufnehmen zu können. Notwendig im Sinne von "zwingend" (wie bei MKG-Chirurgen), nur dass es eben nicht explizit in einem Gesetzestext verankert ist (wie bei MKG), aber objektiv nachvollziebar ist, dass es eben nicht anders geht.

Madness...

moniturusHSSsalutat
12.01.2015, 23:48
Und dass es hierbei eben sein kann, dass man hierfür direkt nacheinander studieren muss

moniturusHSSsalutat
13.01.2015, 00:38
@ BlackBelvet. Da du ja hier als Status Student angegeben hast, gehe ich davon aus dass Du bereits irgendwo eingeschrieben bist. Daher eine sehr delikate Frage: wärest Du netterweise bereit mir einfach nur die Nummer deines damaligen Zulassungsbescheides über einen privaten Kanal zu übermitteln, so dass ich diesen Umstand der offensichtlich doch existierenden Möglichkeit des "direkt ohne Lücke Zweitstudium Antretens" mit eben dieser Nummer untermauern könnte in meiner Begründung? Würde mich freuen über ne Mail an [email protected]. Theoretisch kann Dir dass ja in keiner Weise mehr ein Problem bereiten. Wäre traumhaft und hättest einen gut bei mir :-)

JellyBelly123
13.01.2015, 11:03
Also ich befürchte fast, hier könnte eine interne Unstimmigkeit seitens hss bestehen. Sachbearbeiter A sagt, es muss zwischenzeitlich gearbeitet worden sein, Sacharbeiter B sieht es nicht so.
Madness...

Ich denke dass das öfter der Fall ist da es keine transparenten offiziellen Vorgaben gibt, hat jeder Sachbearbeiter/Gutachter/Whatever einen gewissen Handlungsspielraum bei der Bewertung der Begründung. Es sind eben immer Einzelfall Entscheidungen da jeder Lebenslauf und jede Begründung sehr individuell ist + die Subjektivität der Sachbearbeiter.
Ich hätte auch einige Beispiele zu Uneinstimmigkeiten zu erzählen. Ich denke wir sind eben auch meistens sehr in der Thematik und sollten nicht alles auf die Goldwaage legen was ein HSS Mitarbeiter uns am Telefon sagt.
Ich würde mich jetzt nicht an dem einen Satz des Mitarbeiters hochziehen, wenn deine Begründung und deine Argumentationslinie sinnvoll und schlüssig ist dann ist es sicher egal ob du nun während, vor oder nach deinem Studium diese Berufserfahrung gesammelt hast. Hauptsache ist doch die zwingende Ergänzung der beiden Studiengänge in deinem Fachgebiet oder in dem angestrebten Fachgebiet. Ich denke wenn du schon während des Studiums soviel gemacht hast dass der rote berufliche Faden dick ist und man direkt sieht wo die Reise hingehen soll und du das mit deinen bisherigen Tätigkeiten auch gut belegen kannst dann spielt es wie Black velvet schon gesagt hat wahrs keine große Rolle ob du während oder auch nach dem Erststudium schon in diesem Bereich gearbeitet hast.
Das ist mein Verständnis der Sachlage 😊

moniturusHSSsalutat
13.01.2015, 16:45
Das mag so sein. Mein Bestreben ist es halt nur 'den' wasserdichten Antrag zu stellen, da ich halt nen Platz haben will. Ich stelle mir vor, dass hss-Sachbearbeiter -auch angesichts des riesigen Andranges- einfach danach suchen, wo (zumindest mittelgewichte) Argumentations- oder Nachweislücken bestehen. Es ist ja auch nachvollziehbar, dass diese teuren Studienplätze vorzugsweise denen zugeteilt werden sollen, die die Lebenschance eines für sie kostenlosen Studiums noch nicht hatten. Habe mir also über die Wochen eine sehr juristische Denkweise angeeignet nach dem Motto: wie würde objektiv vor Gericht entschieden? Nicht dass ich tatsächlich klagen würde. Und wenn ich dann Emails von hss lese, die besagen, dass eben ein solcher Nachweis erbracht werden muss, dann macht mich das sehr hellhörig, da ja hier eine ganze Argumentationskette zusammenbrechen kann, wegen eines kleinen Kriteriums, welches nicht einmal explizit (Nachweis nach dem Erststudium) im Merkblatt vermerkt ist.
Time will tell...

VG

moniturusHSSsalutat
13.01.2015, 16:48
Ich kann aber trotzdem noch gut schlafen :-)

Annatomie85
13.01.2015, 19:58
.....

BlackVelvet
13.01.2015, 22:44
Bei mir war es so, dass es nur darauf ankam nachweisen zu können, dass für den angestrebten Beruf beide Studiengänge erforderlich sind. Ich hatte weder Berufserfahrung noch Praktika in diesem Beruf und gleich nach dem Erststudium mit Medizin weitergemacht. Mittlerweile bin ich dort im klinischen Studienabschnitt.
Ich habe HSS Stellenausschreibung mitgeschickt, wo explizit beide Qualifikationen gefordert wurden. Mein Schreiben wurde laut einer Mitarbeiterin zu einem Anwalt von HSS zur Prüfung gegeben, der dann wohl entschieden hat, dass eine Ablehnung einem Verfahren nicht standthalten würde.
Für Fallgruppe 3 muss daher gelten, kann man einen Berufswunsch mit zugrundeliegender Doppelqualifikation nachweisen und hat den einen Teil davon im Erststudium erbracht, wird Fallgruppe 3 anerkannt.

@moniturusHSSsalutat: Gibt morgen ne PN

hoppel228
13.01.2015, 23:14
@black velvet: was war denn dein erststudium - was mit bwl?

ich hab bei meinen bewerbungen alle stellenausschreibungen nach was passendem durchsucht, aber nix finden können (mein erststudium ist aber auch sehr medizinfern :-D )

moniturusHSSsalutat
14.01.2015, 01:14
Bei mir war es so, dass es nur darauf ankam nachweisen zu können, dass für den angestrebten Beruf beide Studiengänge erforderlich sind. Ich hatte weder Berufserfahrung noch Praktika in diesem Beruf und gleich nach dem Erststudium mit Medizin weitergemacht. Mittlerweile bin ich dort im klinischen Studienabschnitt.
Ich habe HSS Stellenausschreibung mitgeschickt, wo explizit beide Qualifikationen gefordert wurden. Mein Schreiben wurde laut einer Mitarbeiterin zu einem Anwalt von HSS zur Prüfung gegeben, der dann wohl entschieden hat, dass eine Ablehnung einem Verfahren nicht standthalten würde.
Für Fallgruppe 3 muss daher gelten, kann man einen Berufswunsch mit zugrundeliegender Doppelqualifikation nachweisen und hat den einen Teil davon im Erststudium erbracht, wird Fallgruppe 3 anerkannt.

@moniturusHSSsalutat: Gibt morgen ne PN

Danke vorab für die PN. Es könnte ganz einfach damit zusammenhängen, dass hss die Kriterien der FG3 vor noch nicht allzu langer Zeit modifiziert hat. Hierzu findet sich was zu Beginn des Threats WS14/15 hier im Forum. Da hat jemsnd diese Änderung bemerkt. Bei Dir hat das seiner Zeit vlt. noch anders ausgesehen. Aber ist nur ne Vermutung.

Ich denke dass Sachbearbeiter bei klaren Unzulänglichkeiten im Antrag (Formalia, Belege, Argumentation) die Leute rauskicken. Wenn der Antrag allerdings potentiell greifen könnte, dann wird es auf höherer Ebene (z.B. bei einem solchen Anwalt) überprüft, ob es einer späteren Klage standhalten könnte, wenn man doch ablehnt. Einfach um hier keinen Prozess zu verlieren und die damit verbundenen Kosten und den Aufwand zu vermeiden. Aber das ist auch nur meine Vermutung...

BlackVelvet
14.01.2015, 14:58
HSS denkt nur in juristischen Dimensionen. Würde man einen möglichen Prozess verlieren, wenn der Bewerber mit der Begründung und den Nachweisen abgelehnt wird, ja oder nein. Wenn die Mitarbeiter sich unsicher sind, wird dazu dann entsprechend ein Anwalt herangezogen, der alles prüft.

BlackVelvet
14.01.2015, 14:59
@hoppel228: Richtig vermutet :)

Katinka0815
14.01.2015, 19:02
Hallo ihr alle,

Ich werde es zum WiSe 2015/16 wahrscheinlich auch mal mit einer Zweitstudienbewerbung versuchen.

Das Problem ist, dass mein Erststudiengang erst einmal absolut medizinfern ist und ich derzeit schaue, wie ich realistische Verbindungen finden kann, um eventuell in FG3 reinzukommen.

JellyBelly123
14.01.2015, 20:40
Das Problem ist, dass mein Erststudiengang erst einmal absolut medizinfern ist

D.h.? BWL? Jura? Geisteswissenschaft? 😊

Katinka0815
14.01.2015, 20:46
D.h.? BWL? Jura? Geisteswissenschaft? ��


Geisteswissenschaft - bäm ;)

Habe gerade einen Thread erstellt, dort beschreibe ich meine Situation ein bisschen genauer

JellyBelly123
15.01.2015, 19:29
Ich hatte heute frei und sobald man wenig zu tun hat und zuhause rumsitzt fängt man das Grübeln an und weil bei mir die Neugierde gesiegt hat habe ich meine Uni kontaktiert und gefragt ob man schon erfahren könnte wie das Gutachten ausgefallen ist. Es kam zwar eine sehr nette Mail zurück aber das war wohl doch etwas zu früh. Ich soll mich ab dem 25.1 nochmal melden, jetzt können sie noch nix dazu sagen. Jetzt schäm ich mich doch..... Geduld war noch nie meine Stärke ☺️☺️

Auxilia
19.01.2015, 20:51
Huhu! Wer hat sich denn sonst noch so fürs SS 15 für das Zweitstudium beworben? Und wird euer Antrag bei Hochschulstart schon bearbeitet?
Grüße aus dem Land der minimalen Hoffnung ;)

moniturusHSSsalutat
19.01.2015, 23:37
Onlineantrag: ja
Begründung: in der Mache :-)

JellyBelly123
19.01.2015, 23:53
Begründung: in der Mache :-)

Häh?? Fürs SS? Dachte Abgabeschluss wäre der 15.1 und Nachreichfrist der 31.1 oder hab ich das falsch im Kopf?
Edit: alles klar hab nachgeschaut und es kapiert. müsst online nur bis 15.1 angemeldet haben und Antrag einreichen bis 31.1! Verstehe, dann hast du ja noch paar Tage zeit.