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pillango
13.05.2018, 07:31
... zum Zeitrahmen:

http://www.kingsmidwife.com/wartezeit-soll-ersatzlos-abgeschafft-werden/

davo
13.05.2018, 07:45
Die Blog-Überschrift ist ja mal wieder super reißerisch. Im Blog-Beitrag selbst hört sich das alles schon wieder ganz anders an: "soll", "könnte", "müssen hier noch festgelegt werden". Wenn man z.B. "berufliche Vorerfahrungen" berücksichtigen will, würde sich am aktuellen System nur wenig ändern - man würde einfach nur dafür sorgen, dass statt der großen Mehrheit aller Warter alle Warter eine medizinnahe Ausbildung machen und danach ein paar Jahre in diesem Bereich arbeiten würden, und man hätte einen Teil der Spontanbewerber eliminiert. Aber so der wahnsinnig große Unterschied wäre das, trotz des neuen Namens, für die große Mehrheit der Bewerber (und für die letztliche Reihung der Bewerber untereinander) dann gar nicht.

Was wirklich extrem unsinnig wäre, und sowohl gesamtgesellschaftlich als auch budgetpolitisch ein Riesenfehler, ist, diese "Talentquote" als einen Teil des AdH auszugestalten. So würde man die verfügbare durchschnittliche Arbeitsdauer als Arzt weiter verkürzen, und noch mehr Ausbildungsplätze mit Leuten verschwenden, die in diesen Berufen gar nicht dauerhaft arbeiten wollen. Das wäre wirklich beispiellos dumm. Da könnte man das Geld gleich mit dem Hubschrauber abwerfen - davon würde wenigstens irgendwer profitieren.

Amüsant finde ich, dass es anscheinend 3-4 Jahre (!!!) dauern soll, eine simple Software entwickeln zu lassen :-)) WTF?! In England gibt es für die Bachelor-Bewerbungen, in den USA und in Kanada für die Facharztweiterbildungsbewerbungen, eine viel, viel anspruchsvollere Software als alles, was Hochschulstart je zusammengebracht hat. Ob die dafür auch 3-4 Jahre warten mussten? Ich bezweifle es :-))

P.S.: Warum machst du eigentlich so oft mehrere Beiträge im selben Thread innerhalb kurzer Zeit, statt deine alten Beiträge zu ergänzen?! :-p

Luffy123
13.05.2018, 10:54
Ich bin der Meinung, dass das eigentliche Problem eher daran liegt, dass zu viele Schüler auf das Gymnasium gehen und es dementsprechend viel mehr Abiturienten gibt. Zudem gibt es schon eine seit Jahren zunehmende Notenflut. So wurden die Zulassungsvoraussetzungen, dass man mit einem bestimmten Notenschnitt auf das Gymnasium gehen konnte abgeschafft. Bei manchen Abiturienten heutzutage fragt man sich - und das durchaus zurecht - ob sie nicht mit einem Realschulabschluss und einem Handwerksberuf besser aufgehoben wären.
Man müsste doch ganz woanders ansetzen: Weniger Abiturienten, Zentralabitur zur besseren Vergleichbarkeit. Aber mit dem heutigen Akademisierungswahn undenkbar (P.S. für was braucht man so viele Pflegestudiengänge - aber das ist ein anderes Thema :D ).

Was die Reform der Zulassungsvoraussetzungen anbelangt:
Ich bin mir nicht sicher, ob das schonmal erwähnt wurde, aber eine Einführung eines Studierfähigkeitstests nach österreichischen Vorbild mit theoretisch unendlich vielen Versuchen ist meiner Ansicht nach ein guter Ansatz. Denn es schafft gleiche Bedingungen für alle. Ein Nachteil wäre, dass es eine "Testvorbereitungs-Mafia" fördern würde und unzählige private Anbieter (die ohnehin bereits existieren und überteuert sind) viel viel Geld verdienen würden (P.S. vielleicht ein guter Nebenverdienst :D )
Die Abschaffung der Wartezeitquote macht dann auch Sinn, wenn man diese unendlich vielen Versuche hätte (wie in Ö) und noch zusätzlich eine einschlägige Berufsausbildung (medizinnah) berücksichtigen würde.

davo
13.05.2018, 11:31
Naja, das ist ja im Prinzip egal. Ob jetzt 10.000 von 370.000 oder 10.000 von 200.000 einen Medizin-Studienplatz bekommen, ist ja letztlich egal - auch wenn man das untere Ende der Leistungsverteilung beliebig vergrößert, bekommen ja trotzdem vorher und nachher genau dieselben Leute die Studienplätze. Nur die DN ist anders, aber das eigentliche Resultat der Studienplatzvergabe nicht ;-)

Ich finde den alleinigen Test nicht sinnvoll, da er das Abitur völlig entwerten würde. Ein einmaliger Test ist ein viel unzuverlässigeres Maß als eine gewichtete Durchschnittsbildung über zwei Jahre. Das war in Österreich ja auch nur eine Notlösung, da es damals in Österreich noch keine Zentralmatura gab. Heute, mit Zentralmatura, würde man die Zulassungsregeln wahrscheinlich anders entwerfen.

pillango
15.05.2018, 10:34
http://www.studium-blog.com/posts/medizinstudierendenauswahl-in-deutschland

Wer es genauer haben möchte, siehe Link im Link.

pillango
24.05.2018, 08:44
https://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/junge-aerzte/article/964323/massnahmenpaket-bayern-stellt-plan-zwoelf-punkten.html

pillango
01.06.2018, 13:49
Zitat:

" 29.05.2018
Eckpunkte für das neue Hochschulstart-Vergabeverfahren stehen fest
Die Länder einigen sich auf das ab SoSe 2020 anzuwendende Auswahlverfahren.

Es bleibt zunächst bei drei Vergabe- Quoten:

20 % der Studienplätze werden an die Abiturbesten vergeben, hier fallen nur die Ortspräferenzen weg, eine Bewerbung an allen Hochschulen muss wieder möglich werden;
das Auswahlverfahren der Hochschulen (60 % der Studienplätze) wird es weiterhin geben, allerdings ist mit einer Aussetzung des Verfahrens zu rechnen, da das Ausgleichsverfahren für die Anpassung der Abiturnoten noch völlig ungeregelt ist;
20 % Wartezeitquote fällt weg und wird durch eine Talentquote ersetzt. Hier kann "Talent" möglicherweise durch Erfahrung im medizinischen Bereich oder ein gutes Abschließen in einem standardisierten Test nachgewiesen werden.

Wie die Bewerber, die bisher auf eine Zulassung über die Wartezeitquote gehofft haben, in Zukunft berücksichtigt werden ist bisher unklar. Die Entscheidungsträger warten auf das Ergebnis eines Rechtsgutachtens, dass zu dieser Frage erstellt wird und wohl Anfang Juni vorgelegt werden soll. Allerdings ist auch für diesen Bewerberkreis eine Übergangsregelung denkbar, da eine Umsetzung des neuen Verfahrens in eine Online-Bewerbungsplattform bis September 2019 nicht gewährleistet ist."

von: https://studienplatz-klage.de

-------------------------------

HSS :

https://www.jmwiarda.de/2018/05/31/l%C3%A4nder-und-hochschulen-beschlie%C3%9Fen-neuausrichtung-der-stiftung-f%C3%BCr-hochschulzulassung/

davo
01.06.2018, 14:42
Eigentlich erstaunlich, dass die Umrechnung der Abiturnoten so schwer fällt. Dabei wäre das ganz simpel, indem man den Prozentrang in Bezug auf die Jahrgangsgröße berechnet.

Dass die Wartezeitquote zur Gänze abgeschafft werden soll überrascht mich. Und "Talentquote" ist halt ein völliger misnomer, wenn man dann erst wieder, genau wie im AdH, Berufserfahrung und Test bonieren will. Im Endeffekt gibts dann also nur noch zwei Quoten :-p

Der korrekte Link deiner Quelle lautet übrigens https://studienplatz-klage.de/nachrichten/show/news/eckpunkte-fuer-das-neue-hochschulstart-vergabeverfahren-stehen-fest/ ;-)

Und bzgl. der Software-Lösung sollte man sich echt mal an internationale Profis wenden, wie die Entwickler von UCAS, ERAS, CaRMS und Oriel, statt schnell irgendeinen homebrew-Mist zu entwickeln...

Migole
01.06.2018, 17:59
Irgendwie sehe ich es auch schon kommen, dass das Verfahren noch undurchsichtiger wird da man sich dann bei jeder Uni sowohl durch AdH wie auch Talentquote wurschteln darf. Wird vor allem interessant wie sich TMS, HamNat und co. verändern.

EVT
04.06.2018, 16:58
Ich bin gar nicht überrascht, dass die Wartezeitquote abgeschafft wird. MFT etc. standen ihr ja schon lange ablehnend gegenüber.

pillango
06.06.2018, 09:56
https://www.welt.de/newsticker/news2/article177026242/Hochschulen-NRW-stellt-als-erstes-Land-gesetzliche-Weichen-fuer-Umsetzung-von-Landarztquote.html

Konkreter:
https://m.aerzteblatt.de/news/95638.htm


Zitat aus: https://kommunal.de/artikel/landarztquote-beschlossen/ :

"Vergleichbare Quoten gibt es bereits für die Zahl ausländischer Studenten und für Sanitätsoffiziere der Bundeswehr. Nach einem Gerichtsurteil dürfen die Bundesländer insgesamt maximal 20 Prozent der Stuienplätze in der Medizin auf diese Weise vergeben. NRW würde zusammen mit der Landarztquote unter diesem Wert bleiben, verfassungsrechtlich drohen somit keine Gefahren für das Gesetz."

"Die noch junge „Jamaika-Koalition“ in Schleswig-Holstein hatte bereits im vergangenen Jahr angekündigt, eine solche Landarztquote im Norden einführen zu wollen. Dort ist die Rede von bis zu 10 Prozent der Medizinstudienplätze, die an Bewerber vergeben werden sollen, die aufs Dorf möchten. Das Bundesland dürfte sich nun den Gesetzesentwurf in NRW genau ansehen. Ähnlich wie in NRW ist in Schleswig-Holstein geplant, dass ein Teil der Plätze im Fach Medizin nicht mehr an Bewerber mit guten Abiturnoten oder langen Wartezeiten vergeben wird, sondern eben an Menschen, die sich vertraglich zur Arbeit in unterversorgten Regionen verpflichten.

Und auch in Bayern ist eine Landarztquote schon seit einem Jahr in Vorbereitung. Ursprünglich wollte der Süden sogar das erste Bundesland sein, in dem sie eingeführt wird. Aber auch dort gibt es viele Widerstände, wie ein KOMMUNAL-Beitrag aus dem vergangenen Jahr zeigte. "

Zitate aus: https://www.ruhrnachrichten.de/Nachrichten/NRW-startet-mit-Landarztquote-im-Medizinstudium-1292164.html :

" Vertragsstrafe

„Studierende, die einen Platz über die Landarzt-Quote erhalten, schließen einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Land Nordrhein-Westfalen ab“, erklärte Laumann. „Das ist kein Spaß-Papier.“ Wer die Eintrittskarte nutze, am Ende aber nicht auf dem Land arbeiten wolle, müsse mit einer empfindlichen Strafe rechnen. Immerhin koste ein Medizinstudium in NRW eine Viertel Million Euro. Die konkreten Sanktionen seien noch zu erarbeiten. Klar sei aber: „Für 150.000 Euro tun wir
es nicht.“ "

"Anreize

Da Laumann „unhaltbare Zustände“ kommen sieht, möchte er auch für ältere Klinikärzte Anreize setzen, sich zum Allgemeinmediziner weiterzubilden und aufs Land zu gehen. Dafür will er mit den Krankenkassen eine Vereinbarung schließen, damit gut verdienende Krankenhausmediziner nicht in ein Honorierungsloch fallen.

Während der Fortbildung sollen sie statt der üblichen 5700 Euro für Ärzte in Ausbildung 9000 Euro monatlich verdienen - je zur Hälfte finanziert von den Krankenkassen und einem Strukturfonds der kassenärztlichen Vereinigungen. Noch sei die Vereinbarung aber nicht unterzeichnet, erläuterte Laumann. Dafür habe NRW schon sein Förderprogramm für Niederlassungen in kleinen Kommunen verbessert. "

pillango
15.06.2018, 10:11
Vorabmeldung:
https://www.jmwiarda.de/2018/06/15/nc-reform-und-einrichtung-einer-eigenen-kulturministerkonferenz-beschlossen/

etwas genauer:
https://www.tagesspiegel.de/wissen/zulassung-zum-medizinstudium-medizin-ohne-wartezeit-aber-mit-chancen-fuer-versteckte-talente/22695820.html

Gemeinsame Stellungnahme von MFT und bvmd:
https://www.bvmd.de/fileadmin/user_upload/2018-03_Verfassungskonformes_Modell_de...
oder hier:
http://medizinische-fakultaeten.de/wp-content/uploads/2018/03/neues-Zulassungsve...

Hinweise zu Prozentrangverfahren, Behandlung aktueller Warter und Übergangslösung gibt es hier:
https://www.forschung-und-lehre.de/politik/keine-konkreten-beschluesse-zum-bildungsrat-721/

Und hier noch die Analyse von Herrn Wiarda:
(siehe letzter Abschnitt)
https://www.jmwiarda.de/2018/06/15/nc-reform-und-einrichtung-einer-eigenen-kulturministerkonferenz-beschlossen/

pillango
16.06.2018, 11:49
https://www.kmk.org/aktuelles/artikelansicht/richtungsentscheidung-der-kultusministerkonferenz-zur-vergabe-von-studienplaetzen-im-fach-humanmedizi.html

davo
16.06.2018, 12:16
Danke für den KMK-Link.

"Da die Programmierung dieses neuen, verfassungsgemäßen Verfahrens in der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist (31.12.2019) nicht vollständig zu leisten ist, wird es auf dem Weg zur Vollversion eine Übergangslösung geben, die wesentliche Elemente des neuen Verfahrens enthält, jedoch Prozesse nicht unterstützen kann, die eine Dateninteraktion mit den Hochschulen erfordern."

Herrlich, dieses Bürokratendeutsch :-)) Ohne "Dateninteraktion" könnte die Einschreibung eher schwer werden :-p

pillango
07.09.2018, 10:21
Eine nette Zusammenfassung:

http://www.berufsreport.com/medizinzulassung-die-unendliche-geschichte/

Und nächste Woche gibt es dann die Amtschefkonferenz ...

pillango
10.09.2018, 13:04
Der erste Preis für einen Allgemeinmedizinstudienplatz:

https://www.kvno.de/60neues/2018/18_09_landarztquote/index.html

Migole
11.09.2018, 17:42
Der erste Preis für einen Allgemeinmedizinstudienplatz:

https://www.kvno.de/60neues/2018/18_09_landarztquote/index.html

"...drohen Strafzahlungen in Höhe von 250.000 Euro. Diese müssen bei familiären, gesundheitlichen oder besonderen sozialen Gründe nicht gezahlt werden." Na, da haben wir ja wahrscheinlich schon das erste Schlupfloch um aus dem ganzen heraus zu kommen :-nix und es wird ja sicherlich auch einige geben, die das Verfahren als bezahlten Studienplatz ansehen und die Strafe halt zahlen. Ebenso der Absatz am Ende des Artikels zu den ungeklärten Fragen. Selten so eine saublöde Idee gelesen...

davo
11.09.2018, 17:47
Naja, wer soll 250.000 Euro zahlen wenn man selbst in Budapest nur 89.000 Euro zahlt? Ist doch völlige Geldverschwendung.

Das mit den "familiären, gesundheitlichen oder besonderen sozialen Gründen" ist da schon eher bedenklich und schreit geradezu danach, missbraucht zu werden.

Viel effektiver wären Abrechnungsboni. Unbeliebte Region? Man bekommt 25% mehr für jede Ziffer. Sehr unbeliebte Region? Man bekommt 50% mehr für jede Ziffer. Intelligente Ärztevertreter hätten sich schon längst dafür stark gemacht.

pillango
12.09.2018, 19:03
Herr Wiarda:

https://www.jmwiarda.de/2018/09/12/jetzt-mal-im-detail/

Wie immer eine sehr schöne Übersicht des aktuellsten Standes.

Gro?mutter
18.09.2018, 21:34
Nach dem Relaunch der IMPP-Webseite findet sich dort ein Artikel aus der Marburger Bund Zeitung über ein Gespräch mit Frau Prof. Jünger mit dem Titel "Nicht mehr nur kreuzen – wie Examensprüfungen bald aussehen könnten" (https://www.impp.de/files/PDF/Presseartikel/12_MBZ_2018_Nicht%20mehr%20kreuzen.pdf). Klingt nach noch mehr Stoff :-lesen