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Bundesärztekammer stellt Behandlungsfehler-Statistik 2009 vor

Rechte der Patienten umsetzen – ohne wenn und aber

Pressemeldung bundesärztekammer

 

„Wir Ärztinnen und Ärzte reden nicht nur über Patientenrechte, wir verwirklichen sie auch. Wenn Patienten meinen, sie wären falsch behandelt worden, dann haben sie das Recht, das überprüfen zu lassen – ohne wenn und aber“, sagte Dr. Andreas Crusius, Vorsitzender der Ständigen Konferenz der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen, bei der Vorstellung der Behandlungsfehler-Statistik 2009 in Berlin. Die Zahlen belegten eindrucksvoll, dass die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bei der außergerichtlichen Streitschlichtung eine anerkannte Anlaufstelle für Patienten seien.
Wie aus der Statistik hervorgeht, haben die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern im Jahr 2009 insgesamt 7.424 Anträge zu mutmaßlichen Behandlungsfehlern bearbeitet. Dabei lag in 2184 Fällen ein Behandlungsfehler oder Risikoaufklärungsmangel vor. In 1771 Fällen wurde ein Behandlungsfehler als Ursache für einen Gesundheitsschaden ermittelt, der einen Anspruch des Patienten auf Entschädigung begründete. Im Vergleich zu 2008 ist die Zahl der bei den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen eingegangenen Begutachtungsanträge mit 10972 (+0,05 Prozent) weitgehend konstant geblieben. Die häufigsten Diagnosen, die zu Behandlungsfehlervorwürfen führten, waren wie in den Vorjahren Hüft- und Kniegelenkarthrosen sowie Unterarm-, Unterschenkel- und Sprunggelenkfrakturen. Bei der Präsentation der Behandlungsfehler-Statistik wurde in diesem Jahr aber auch ein Hauptaugenmerk auf Fehlerhäufigkeiten in der Pharmakotherapie gelegt.

Die seit 1975 bei den Ärztekammern eingerichteten Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen für Arzthaftungsstreitigkeiten bieten eine Begutachtung durch unabhängige Experten und außergerichtliche Streitschlichtung bei Behandlungsfehlervorwürfen an. Der Patient kann durch ein effizientes und gebührenfreies Verfahren überprüfen lassen, ob sein Behandlungsfehlervorwurf gerechtfertigt ist. In ca. 90 Prozent der Fälle werden die Entscheidungen der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen von beiden Parteien akzeptiert und die Streitigkeiten beigelegt. Wird nach Begutachtung durch die Gütestellen doch noch der Rechtsweg beschritten, werden die Gutachten der Kommissionen überwiegend bestätigt.

Gut ein Viertel aller vermuteten Arzthaftungsfälle wird durch die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bewertet. Seit 2006 werden die Daten mit Hilfe des Medical Error Reporting Systems (MERS) EDV-gestützt einheitlich erfasst und in einer Bundesstatistik zusammengeführt. Die Statistik gibt u. a. Aufschluss darüber, bei welchen Diagnosen und therapeutischen Maßnahmen Behandlungsfehler vermutet wurden und welche Fachgebiete betroffen waren. Ziel der Statistik ist es, Fehlerhäufigkeiten zu erkennen und Fehlerursachen auszuwerten, um sie für die Fortbildung und Qualitätssicherung zu nutzen. Dies trägt zur künftigen Fehlervermeidung bei.

Quelle: www.bundesaerztekammer.de/

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