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Approbation, Überbrückung, Arbeitsvertrag

Formalitäten zum Berufsstart

Redaktion (MEDI-LEARN)

Wenn du die letzte Prüfung des Medizinstudiums bestanden hast, hast Du die fachliche Qualifikation des Arztes erlangt, musst also im Notfall ärztliche Hilfe leisten und kannst dich nicht auf die fehlende Approbation berufen. Letztere muss nach dem Studium bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Dabei prüft sie, ob du die Anforderungen des § 3 der Bundesärzteordnung erfüllst. Für den Fall erteilt sie die Approbation und ab da darf man die Berufsbezeichnung „Arzt“ führen.  Formalitäten, die vor dem Berufsstart zu erledigen sind, und was du alles tun musst bis du die Approbationsurkunde aus dem Briefkasten fischen kannst möchten wir dir hier sagen:

Die Approbation muss beantragt werden

Die Approbation wird grundsätzlich von der zuständigen Verwaltungsbehörde ausgestellt. Welche das ist, kannst du in der Regel beim Studiendekanat erfahren. Oft ist es dieselbe Abteilung des Landesverwaltungsamtes, die auch als Landesprüfungsamt (LPA) fungiert. Du musst den Antrag auf Approbation an die Behörde stellen, in deren Bundesland du deinen 2. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (Hammerexamen oder HEX) machst. Das ist meist schon einige Wochen vor der letzten Prüfung möglich. Wenn du Glück hast, bekommst du den Antrag schon mit der Zulassung zum HEX per Post geschickt. Unter anderem musst du Folgendes dem Antrag beilegen: einen Staatsangehörigennachweis (z.B. Kopie des Personalausweises) und je nach Bundesland einen tabellarischen Lebenslauf und eine unterschiedlich hohe Bearbeitungsgebühr bzw. den Überweisungsnachweis. Meist sind es 80 bis 200 Euro. Zusätzlich musst du dich um ein amtliches Führungszeugnis der Belegart 0 kümmern. Dieses beantragst du – natürlich gegen Gebühr - bei der Stadt (Einwohnermeldeamt). Diese verschickt dann das fertige Zeugnis direkt an das LPA – Du bekommst es also nicht zu Gesicht. Weiterhin musst du deine gesundheitliche Eignung nachweisen. Das geschieht mittels eines ärztlichen Attests, das dir jeder approbierte Arzt ausstellen kann. Soweit vorhanden, kommen Promotions-, Namensänderungs- und Heiratsurkunde mit in den Antrag, zum Teil wird eine eidesstattliche Erklärung über deine Straffreiheit von der Behörde verlangt. Wenn die Unterlagen vollständig bei der Behörde angekommen sind, wird sie dir deine Approbationsurkunde nach dem Bestehen der letzten Prüfung ausstellen und kurze Zeit später zuschicken.


Bei der Ärztekammer melden

Doch mit der Erteilung der Approbation ist der „Papierkrieg“ noch nicht beendet: Als Arzt bist du verpflichtet, Mitglied in der Ärztekammer zu sein. Zuständig ist die Ärztekammer des Bundeslandes, in dem du deinen Erstwohnsitz hast. Die Meldepflicht bei der Ärztekammer ist da Landesrecht abhängig von der jeweiligen Kammer. Generell ist man meldepflichtig, wenn man den ärztlichen Beruf ausübt. Ist man arbeitslos bzw. frisch examiniert, tut man dies nicht. Hier besteht die Möglichkeit (NICHT die Pflicht), sich freiwillig in der Kammer zu melden. Vorteil: Es gibt auf Antrag einen Arztausweis, Nachteil: Es kostet Geld. Generell sollte man die individuellen Gegebenheiten im Einzelfall prüfen. Nach einem kurzen Anruf erhältst du die Meldeunterlagen, die du ausfüllen und zurückschicken musst. Die Frist dafür endet meist etwa einen Monat nach Arbeitsbeginn.   

Rententräger ist das Ärztliche Versorgungswerk

Auch wenn es wahrscheinlich und hoffentlich noch eine Weile dauert, bis du in Rente kommst, musst du dich spätestens zum Berufseinstieg mit dem Thema beschäftigen. Für Ärzte gilt dabei eine Besonderheit: Ihr Rententräger ist nicht die Deutsche Rentenversicherung, sondern das Ärztliche Versorgungswerk. Sobald du dich bei der Landesärztekammer gemeldet hast, werden dir automatisch die Anmeldeunterlagen zugeschickt. Die Mitgliedschaft im Ärztlichen Versorgungswerk ist Pflicht. Jeden Monat wird je nach Verdienst ein bestimmter Betrag dem Versorgungswerk zugeführt. Das Geld wird dann angelegt, und hier offenbaren sich die Vorteile dieses Systems:

Wenn du in den Ruhestand gehst, bekommst du dein Geld samt Zinsen zurück - Monat für Monat. So hat man als Arzt eine relativ hohe und sichere Rente. Von der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung bist du übrigens nicht automatisch freigestellt.  Falls man vor oder während des Studiums bereits rentenversicherungspflichtig beschäftigt war, sollte man im Einzelfall prüfen, ob es nicht sinnvoll ist, weiterhin freiwillig Mitglied in der DRV zu bleiben (je länger man bereits eingezahlt hat, umso eher lohnt sich eine freiwillige Weiterversicherung). Eine Befreiung ist dann sinnvoll, wenn man entweder nicht oder nur wenig Beiträge eingezahlt hat. Im letzten Fall besteht die Möglichkeit, den ArbeitNEHMERanteil nach einer Sperrfrist (aktuell 2 Jahre) sich auszahlen zu lassen, ansonsten ist er - sofern man die Mindestversicherungszeiten nicht erfüllt hat - weg bzw. es gibt ne Rente von wenigen Euro. Einen Befreiungsantrag kann man beim zuständigen Versorgungswerk (dem deines Erstwohnsitzes) stellen.  

unser Tipp

Da das Führungszeugnis direkt an das LPA versendet wird ist es wichtig, bei der Zeugnisbeantragung die Adresse und den Namen des Ansprechpartners dabei zu haben, an den das Zeugnis versendet werden soll. Beachte zudem, dass es einige Wochen dauert, bis es beim LPA eingeht, so dass eine frühzeitige Beantragung unter Umständen schon vor der Prüfung je nach Arbeitsbeginn sinnvoll sein kann.

Übrigens:
Du kannst dich auch schon in der Phase zwischen Approbation und Arbeitsbeginn von den Beiträgen für die Gesetzliche Rentenversicherung befreien lassen.
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