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Eltern bekommen viele Vergünstigungen und Zuschüsse

Geld, Rente, Krankenversicherung

Redaktion (MEDI-LEARN)

Surftipp

Bestimmt hast du dich während deines Studiums mit dem Kindergeld beschäftigt – nämlich mit dem, das deine Eltern für dich bekommen und das wegfällt, wenn du zu viel verdienst oder zu alt wirst. Wenn du ein Kind bekommst, wird es wieder Zeit, sich mit dem Kindergeld zu beschäftigen. Und es gibt noch mehr zu beachten: Das Kind braucht eine Krankenversicherung, deine eigene Krankenversicherung könnte sich ändern und du darfst das Formular V800 nicht vergessen.

Jedes Kind bringt dir 36 Monate für die Rentenversicherung

Deine Rente liegt wahrscheinlich in weiter Ferne. Trotzdem fließen bei Arbeitnehmern ab dem ersten Monat im Job Beiträge in die Rentenversicherung. Wenn du in Elternzeit bist, arbeitest du nicht und würdest theoretisch keine weiteren Rentenansprüche erwerben. Zum Glück wird nicht nur Arbeits-, sondern auch Kinderbetreuungszeit angerechnet. Früher waren Ärzte von dieser Regelung ausgenommen, denn sie sind nicht Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern in einem berufsständischen Versorgungswerk.

Seit einer erfolgreichen Klage 2005 gilt aber auch für sie: 36 Monate werden pro Kind angerechnet (nur 12 Monate, wenn das Kind vor 1992 geboren ist). Der Haken: Diese Sache läuft über die gesetzliche Rentenversicherung, in die du ja normalerweise als Arzt nicht einzahlst. Einen Rentenanspruch gewährt sie aber erst ab 60 Monaten – also erst, wenn du mehrere Kinder bekommst oder freiwillig nachzahlst, um auf die 60 Monate zu kommen. Nutze das Formular V800 für den Antrag.

Kindergeld gleich nach der Geburt beantragen

Kindergeld gleich nach der Geburt beantragen Kindergeld bekommst du, sobald du den Antrag eingereicht hast. Fülle ihn also möglichst bald nach der Geburt aus und reiche ihn bei der Familienkasse der Arbeitsagentur ein. Für die ersten beiden Kinder hast du Anspruch auf 184€ pro Monat, für das dritte Kind 190€ und ab dem vierten Kind 215€. Das Geld wird bis zum 18. Geburtstag des Kindes gezahlt. Solange das Kind eine Ausbildung macht oder studiert, fließt auch darüber hinaus Kindergeld – maximal bis zum 25. Geburtstag. Dabei darf das Kind aber nicht mehr als 7680€ im Jahr verdienen. [Mehr Info zum Kindergeld]

Auch das Kind braucht eine Krankenversicherung

Wie du das Kind krankenversicherst, hängt davon ab, wer der „Haupternährer“ der Familie ist. Ist er in einer Privaten Krankenversicherung (PKV), so fallen auch PKV-Beiträge für das Kind an. Ist der Haupternährer in einer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert, so ist das Kind beitragsfrei mitversichert, also „familienversichert!“ Beachte, dass sich auch die Krankenversicherung der Mutter ändern kann. Bei der PKV würde sich nichts ändern, bei der GKV gibt es dagegen verschiedene Szenarien: 
- Die Mutter ist gesetzlich pflichtversichert: Versicherungsschutz wird beitragsfrei fortgeführt.
- Die Mutter ist freiwillig gesetzlich versichert
  und ihr Ehepartner in der GKV pflichtversichert: Beitragsfreie Familienversicherung.
  und ledig bzw. der Ehepartner ist in der PKV oder ebenfalls freiwillig in der GKV:
  Beitragspflicht in der GKV.

Reduzierter Beitrag für die LÄK

Der jährliche Beitrag für die Landesärztekammer errechnet sich normalerweise anhand des Einkommens des Vor-Vorjahres. So errechnet sich beispielsweise der LÄK-Beitrag für 2012 aus dem Einkommen des Jahres 2010. Du kannst einen Antrag auf Reduziereung sowohl bei Teilzeittätigkeit als auch bei Elternzeit stellen, da du in beiden Fällen weniger verdienst. Wie stark die Reduktion genau ist, kannst dir deine LÄK erklären – meist reicht ein einfacher Anruf.