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Logbücher und Zeugnisse

Der Weg zum Facharzt

Redaktion (MEDI-LEARN)

Das Wichtigste: Weiterbildungsbefugnis des Chefs

Du kannst die Facharztweiterbildung nicht in einem beliebigen Haus durchlaufen. Es muss jemand (meist der Chefarzt) eine Weiterbildungsbefugnis für dein angestrebtes Fach haben. Beachte dabei, dass eine Person auch nur eine Teil-Befugnis haben kann und dass die Weiterbildungsermächtigung auch vom Spektrum der Klinik abhängt. Trotzdem gehört die Befugnis der Person, nicht dem Krankenhaus. Es ist also schlau, auf einen baldigen Ruhestand oder Wechsel der Person zu achten und dir zeitnah die notwendigen Unterschriften zu besorgen.   

Dokumentation der Weiterbildung 

Es ist wichtig, dass du nicht nur alle Abschnitte der Weiterbildung (WB) durcharbeitest, sondern dass du auch alles, was du gemacht hast, dokumentierst. Eine wichtige Rolle dabei spielt der Chefarzt. Erstens muss er regelmäßig deine Dokumentation abzeichnen. Zweitens führt er nach Abschluss jeden Abschnittes ein Gespräch mit dir, mindestens jedoch einmal jährlich. Dabei sollte er dir Feedback zu deiner Arbeit geben, deinen aktuellen Stand beurteilen und gemeinsam mit dir weitere Ziele formulieren. Den Inhalt des Gespräches müsst ihr dokumentieren. Manche Arbeitgeber stellen Tools, zum Beispiel Logbücher, zur Verfügung, mit denen du deine Arbeitsschritte und die Gespräche mit dem Chef dokumentieren kannst, sonst musst du dich selber zeitnah um die Dokumentation kümmern.   


Zeugnis für jeden Abschnitt 

Für jeden Weiterbildungsabschnitt bekommst du ein Zeugnis. Es enthält die Unterschrift des WB-Befugten; bei Team- oder Verbundbefugnissen müssen alle beteiligten Ärzte unterschreiben. Auf dem Zeugnis steht, ob du in Voll- oder Teilzeit gearbeitet hast und ob es Unterbrechungen gab. Wenn du in verschiedenen Bereichen warst – ITS, Notaufnahme, Ambulanz oder Ähnlichem – werden genaue Angaben zum zeitlichen Umfang gemacht. Auf dem Zeugnis stehen auch die von dir erworbenen Kenntnisse und eine ausführliche Stellungnahme des WB-Ermächtigten zu deiner fachlichen Eignung.   

Das muss in den Prüfungsantrag 

Wenn du nach einigen Jahren als Assistenzarzt alle zeitlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllt hast, kannst du den Antrag auf die Facharztprüfung stellen. Je nach Landesärztekammer ist das erst nach Ablauf der Mindestweiterbildungszeit möglich oder wenige Wochen davor. Die obligatorische Bearbeitungsgebühr gehört dazu, eine einfache Kopie deiner Approbation und gegebenenfalls deiner Promotionsurkunde, dein beruflicher Werdegang seit der Approbation und das Antragformular der Landesärztekammer. Jetzt musst du auch die gesamte Dokumentation deiner Weiterbildung einsenden: Das Logbuch im Original, inklusive der Gesprächsdokumentationen, beglaubigte Kopien aller Zeugnisse des Arbeitgebers und sämtliche Nachweise wie über einen Strahlenschutzkurs oder erstellte Gutachten.

Ablauf der Prüfung

Zwischen deinem Antrag und dem Prüfungstermin vergehen zwei bis vier Monate. Mit dem Zulassungsschreiben erhältst du auch den vorläufigen Prüfungstermin. Spätestens zwei Wochen vorher werden dir in einem Brief das genaue Datum, so wie Zeit, Ort und Dauer mitgeteilt. Die Prüfung dauert mindestens 30 Minuten, ist mündlich, immer einzeln und nicht öffentlich. Der Prüfungsausschuss besteht aus mindestens drei Ärzten, die von der Landes-ärztekammer ausgewählt werden. Zwei davon besitzen die zu prüfende Facharztanerkennung. Auch ein in Weiterbildung befindlicher Arzt sitzt im Ausschuss.   Wenn du einverstanden bist, kann die Prüfung für eventuelle Widerspruchsverfahren aufgenommen werden. Inhalt der Prüfung können alle Themen des Fachgebietes sein – trotzdem wird die Atmosphäre von vielen ehemaligen Prüflingen als angenehm beschrieben. Prüflinge verschiedenster Fachrichtungen sagen, dass kein extremes Lernen nötig gewesen wäre und sie das Gespräch als sehr nett empfunden haben. Hilfreich bei der Vorbereitung sind aktuelle Leitlinien, Reviews aus Fachzeitschriften, Prüfungsprotokolle und „frische“ Fachärzte als Hinweisgeber. Direkt nach der Prüfung bekommst du das Ergebnis mitgeteilt. Es gibt keine Noten – nur „bestanden“ oder „nicht bestanden.“ Eine Wiederholungsprüfung ist nach frühestens drei Monaten möglich, bis dahin sind alle eventuellen Auflagen des Prüfungsausschusses zu erfüllen. Die Anzahl der Wiederholungen ist nicht begrenzt.

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