teaser bild

Benutzername:

Passwort:

Jetzt registrieren

Passwort futsch!?

;-)

Ich bin Arzt

Der Arztausweis wird in Zukunft weitere Funktionen haben

Redaktion (MEDI-LEARN)

Hausdurchsuchung: Der Polizist hält dem verdutzten Bewohner seinen Ausweis vor die Nase, um zu beweisen, dass er wirklich Polizist ist. Fahrkartenkontrolle: Der Kontrolleur zeigt seinen Ausweis, um zu beweisen, dass er wirklich Kontrolleur ist. Doch in welcher Situation brauchen Ärzte ihren Arztausweis? Es gibt Ärzte, die kommen völlig ohne das Papier aus. Doch der Ausweis hat seine Funktionen und zahlreiche Neuerungen sind in der Testphase.

Antrag an die Landesärztekammer

Der Arztausweis wird weder automatisch an jeden Arzt verschickt, noch ist es Pflicht, ihn zu besitzen. Wer ihn braucht, muss ihn bei der Landesärztekammer beantragen. Jeder, der ein Medizinstudium abgeschlossen hat und approbierter Arzt ist, darf den Antrag stellen. Das macht kaum Aufwand und ist mit folgendem Vorteil verbunden: Er dient überall als Nachweis, dass der Inhaber wirklich Arzt ist. Das macht sich gut im Ausland, am Unfallort und vor allem in der Apotheke. Der Arztausweis berechtigt dazu, fast alle rezeptpflichtigen Medikamente (mit Ausnahme von Betäubungsmitteln) zu erwerben.

Antragsformular und zwei Passbilder - mehr nicht

Die Antragsformulare kannst du bei der zuständigen Landesärztekammer downloaden, ausfüllen und abschicken. Dazu gehören zwei Passfotos. Mehr ist in der Regel nicht erforderlich, maximal eine Kopie des Personalausweises. Irgendwann flattert eine Rechnung über 5 bis 15 Euro Bearbeitungsgebühr ins Haus und der Ausweis kann abgeholt werden. Er ist nur befristet gültig, zum Beispiel für drei oder fünf Jahre. Dann muss er verlängert werden. In den kommenden Jahren wird sich einiges ändern. Die elektronische Gesundheitskarte wird die Krankenkarte ablösen. Analog dazu wird der elektronische Arztausweis den Jetzigen ablösen, der noch aus Pappe besteht.


Telematik

In der Region Nordrhein mit über neun Millionen Einwohnern läuft aktuell die Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Sie wird begleitet von der Diskussion über Datensicherheit, Kosten und den Zeitplan. Geplant ist, alle Versicherten, Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken zu vernetzen. Dazu gehört neben der elektronischen Gesundheitskarte für Versicherte der elektronische Arztausweis für Ärzte. In diesem Zusammenhang wird öfter der Begriff Telematik erwähnt. Telematik verbindet Telekommunikation und Informatik. Das heißt, dass Informationssysteme verknüpft werden. Internet und Handynetze sind Beispiele dafür. Jetzt soll das Gesundheitssystem verknüpft werden.

Nur die abgespeckte Version der eGK

Zur Zeit hat die elektronische Gesundheitskarte als einzige Neuerung ein aufgedrucktes Foto. Alle weiteren Funktionen werden nach und nach eingeführt. Schon seit Jahren laufen Vorbereitungen im „Testlabor“ und stufenweise Tests mit immer mehr Versicherten und Ärzten. Wann genau welche Funktion wo eingeführt wird, ist unklar. Immer wieder werden Zeitpläne aufgestellt und doch nicht eingehalten. Irgendwann soll die eGK den Papierkrieg schlichten, Informationen bündeln und die Effizienz erhöhen. Auf der Karte sind die Daten gespeichert, die auch auf einer heutigen Krankenkarte gespeichert sind. Sollen weitere Daten gespeichert werden, muss der Versicherte persönlich zustimmen. Alle Daten sind stark verschlüsselt und durch eine PIN geschützt. Nur jemand mit einem elektronischen Arztausweis – im besten Fall ein Arzt - kann auf fremde Daten zugreifen oder sie aktualisieren.

Zusätzliche Funktionen

Der elektronische Arztausweis ist im Scheckkarten-Format und hat schon einige Teststufen durchlaufen. Zu den bisherigen Funktionen kommt die Datenver- und Entschlüsselung. Zweitens können elektronische Dokumente signiert werden, was einer handschriftlichen Unterschrift entspricht. Die dritte neue Funktion ist die elektronische Identitätsprüfung: Der Ausweis weist überall nach, dass der Inhaber wirklich Arzt ist. Das ermöglicht die Ausstellung elektronischer Rezepte und den Zugriff auf die Patientendaten. Je nachdem, was der Patient erlaubt hat, können das Röntgenbilder, Arztbriefe, der Impfausweis, Testergebnisse oder Medikamente sein. Dafür reicht der Speicherchip der eGK natürlich nicht aus. Die Daten liegen auf externen Speichern, nicht auf der Karte. Hundertprozentige Sicherheit gibt es nicht. Aber der Zugriff soll nur möglich sein, wenn sowohl Arzt als auch Patient ihre Karten einführen und die dazugehörige PIN eintippen.

Im Moment sind diese elektronischen Funktionen noch in der Testphase und der Arztausweis sieht mehr aus wie ein Schülerausweis als wie eine Chipkarte.  
Weiter
auf Seite