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Ich bin Arzt

Der Arztausweis wird in Zukunft weitere Funktionen haben

Redaktion (MEDI-LEARN)

Der Rezepte-Dschungel

Mit der Approbation kommen auf Berufsanfänger Eigenständigkeit, Pflichten und Verantwortung zu. Als Assistenzarzt bist du nun auch befugt, Patienten Medikamente oder Behandlungsmaßnahmen zu verordnen und entsprechende Rezepte auszustellen. Voraussetzung für das Ausstellen von Rezepten ist neben deiner Approbation die Anmeldung bei der Ärztekammer am Erstwohnsitz. Schon bald wirst du feststellen: Rezept ist nicht gleich Rezept. Es gibt verschiedene Arten von Rezepten, für die unterschiedliche Regeln gelten und unterschiedliche Dinge beachtet werden müssen.
Rote Rezepte sind sog. Kassenrezepte. Sie dürfen nur von Ärzten mit Kassenzulassung, also meist niedergelassenen Ärzten, ausgestellt werden. Die Apotheke oder Behandlungseinrichtung, bei der das Rezept eingelöst wird, rechnet dann die Kosten über Abrechnungszentren mit den Krankenkassen ab.

Sich selbst etwas verschreiben

Privatrezepte können ganz unterschiedlich aussehen, oft enthalten sie nur Logo und Namen des ausstellenden Arztes bzw. seiner Praxis. Als Arzt kannst du solche Rezepte - mit Ausnahme von Betäubungsmittelverordnungen - auch für dich selbst, für Bekannte und Verwandte ausstellen, wenn du eine Behandlung für erforderlich hältst. Natürlich solltest du mit deiner Befugnis, Medikamente zu verschreiben, unbedingt verantwortungsvoll und gewissenhaft umgehen. Privat Versicherte können diese Rezepte sogar abrechnen lassen. Besorgst du dir gegen Vorlage deines Arztausweises in der Apotheke Medikamente, musst du sie selbst bezahlen. Kassenpatienten erhalten ein Privatrezept, wenn die Verordnung keine Kassenleistung ist. Auch sie müssen die Kosten dann selbst tragen.

Gelbe Rezepte sind sog. Betäubungsmittelrezepte, kurz BTM-Rezepte. Um Missbrauch zu verhindern ist es Ärzten nicht erlaubt, sich solche Rezepte selbst auszustellen. Die Rezeptblöcke müssen in einem Schrank verschlossen gelagert werden. Man bekommt sie deshalb auch nur auf besonderen begründeten Antrag hin. Ein BTM-Rezept trägt eine Seriennummer. Es muss innerhalb von 8 Tagen in einer Apotheke eingelöst werden, sonst verliert es seine Gültigkeit. Da Betäubungsmittelrezepte sowohl für Kassen- als auch für Privatpatienten ausgestellt werden, wird auf dem Rezept vermerkt, um was für einen Patienten es sich handelt. Anstelle der Krankenkasse kann bei Privatpatienten einfach „privat“ oder „Selbstzahler“ eingetragen werden. 

Grün ist die Farbe für nicht-rezeptpflichtige Medikamente. Ein grünes Rezept soll dem Patienten als Merkhilfe z. B. für Wirkstoff und Packungsgröße dienen. Der Patient muss die Kosten für eine solche Verordnung selbst übernehmen, denn nicht alle Verordnungen, die für einen Patienten erforderlich sind, können von Ärzten auf Kassenrezept verordnet werden.

Ein Heilmittelrezept stellst du aus, wenn dein Patient statt eines Medikaments eine andere Behandlungsmaßnahme erhalten soll. Heilmittelrezepte gelten  z. B. für physiotherapeutische Behandlungen oder Maßnahmen zur ambulanten Rehabilitation. Im deutschen Gesundheitswesen werden sie auch ärztliche Verordnungsscheine genannt. 

Was alles aufs Rezept gehört 

In Paragraph 2 der sog. Arzneimittelverschreibungsordnung (AMVV) ist geregelt, welche Angaben ein Rezept enthalten muss. Neben Namen und Geburtsdatum der Person, für die das Arzneimittel bestimmt ist, gehören auch dein Name, deine Berufsbezeichnung sowie deine Anschrift auf ein vollständiges Rezept. Außerdem darf das Ausstellungsdatum nicht fehlen. Dann muss natürlich die Bezeichnung des Fertigarzneimittels vermerkt werden, außerdem die Darreichungsform, also z. B. Tabletten, Tropfen oder Spray, und die abzugebende Menge bzw. die Normpackungsgröße (von N1 = kleine Packung bis N3 = große Packung). Fehlt letztere Angabe, so erhält die Person, für die das Rezept bestimmt ist, automatisch die kleinste Packungsgröße. Auch eine Gültigkeitsdauer kann auf dem Rezept vermerkt werden. Wenn diese fehlt, gilt ein Zeitraum von drei Monaten ab Ausstellungsdatum. Aber Vorsicht! Die Gültigkeit eines Rezepts deckt sich nicht mit der Zeitspanne, in der es erstattungsfähig ist. Eine Apotheke löst Kassenrezepte nur innerhalb eines Monats nach Ausstellungsdatum ein. Zu guter Letzt musst du das Rezept noch eigenhändig unterschreiben bzw. bei elektronischen Verschreibungen eine qualifizierte elektronische Signatur nach dem Signaturgesetz hinzufügen. Generell gelten für das Ausstellen von Rezepten keine Formularvorschriften, d. h. auch eine handschriftliche Verordnung auf einem normalen Blatt Papier ist gültig, sofern sie alle erforderlichen Angaben enthält. Hauptsache, jeder Patient erhält das richtige Medikament in der richtigen Dosis.
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