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Musterweiterbildungsordnung

Der Weg zum Facharzt

Redaktion (MEDI-LEARN)

Das Lernen nimmt kein Ende: Mit 5 sehnst du dich danach, endlich in die Schule zu kommen, Jahre später freust du dich auf die Zeit nach dem Abitur. Dann denkst du: „Wenn ich nur endlich mein Physikum habe ...“ und schließlich lernst du für das Hammerexamen, bestehst es und kannst erst mal eine lange Zeit ohne Prüfungen genießen. Doch das Lernen und geprüft werden geht weiter, denn jetzt bist du wahrscheinlich Assistenzarzt und damit in der Weiterbildung zum Facharzt. Die ist einheitlich geregelt und du kannst dich an der Weiterbildungsordnung orientieren.  

Bindend ist die Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer

Die Bundesärztekammer gibt die „Musterweiterbildungsordnung“ (MWBO) heraus. Diese regelt für jede Fachrichtung, wie lange die Weiterbildung dauert und was dabei für Bedingungen zu erfüllen sind. Jede Landesärztekammer erstellt aus dem Vorbild der MWBO ihre eigene Weiterbildungsordnung. Die 17 Landesärztekammern (LÄK) – eine für jedes Bundesland, zwei in Nordrhein-Westfalen – übernehmen die MWBO des Bundes meistens eins zu eins, sodass sie sich nur minimal unterscheiden. Du kannst mit deiner Weiterbildung beginnen, sobald du das HEX bestanden, die Approbation bei deiner LÄK beantragt und die Berufserlaubnis erteilt bekommen hast. 

Gebiete, Kompetenzen und Zusatzweiterbildungen

Die Weiterbildungsordnung kannst du dir auf der Webseite deiner LKÄ oder der Bundesärztekammer (BÄK) herunterladen. Sie enthält unter anderem die Mindest-Weiterbildungszeiten für jede Fachrichtung, den OP-Katalog in chirurgischen Fächern, die Mindestanzahl an Gutachten und diagnostischen Maßnahmen und alle anderen Dinge, die du im Laufe deiner Weiterbildung durchführen wirst beziehungsweise musst, um dich irgendwann zur Facharztprüfung anmelden zu können. Die WBO ist in drei Abschnitte gegliedert: 

Abschnitt A
: Enthält allgemeine Regeln. Zum Beispiel, dass die Weiterbildungszeit vergütet wird und dass jeder Abschnitt mindestens sechs Monate lang sein muss (Ausnahmen bei der Allgemeinmedizin). Die Weiterbildung findet grundsätzlich ganztägig und hauptberuflich statt bei Teilzeit müsstest du mindestens 50 Prozent der üblichen wöchentlichen Arbeitszeit anwesend sein.

Abschnitt B: Dies ist der Hauptteil der WBO mit allen 61 Gebieten, Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen. Es gibt zum Beispiel das Gebiet Anästhesiologie und das Gebiet Neurologie. Im Gebiet Chirurgie gibt es acht verschiedene Facharztkompetenzen – nach zwei Jahren Basisweiterbildung „Common Trunk“ teilen sich die Assistenzärzte für Chirurgie auf, um sich vier weitere Jahre beispielsweise in Herzchirurgie oder Viszeralchirurgie weiterzubilden. Assistenzärzte im Gebiet Innere Medizin absolvieren erst drei Jahre Basisweiterbildung. Anschließend bilden sie sich in zwei Jahren zum „Hausarzt“ oder Facharzt für Innere Medizin weiter oder entscheiden sich für eine der acht Spezialisierungen von drei Jahren Dauer – beispielsweise „Innere Medizin und Nephrologie“ oder „Innere Medizin und Rheumatologie.“ 

Abschnitt C: Hier sind 46 Zusatzweiterbildungen beschrieben, die du an die Facharzt- und Schwerpunktweiterbildung anhängen kannst, zum Beispiel Schlaf- oder Sportmedizin, sowie Notfallmedizin (die einzige Zusatzweiterbildung, die du schon während der Facharztweiterbildung erwerben kannst.)