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Fahrplan für den Weg zum Facharzt-Titel

Muster-Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer

Redaktion (MEDI-LEARN)

In Deutschland müsse alles seine Ordnung haben, glaubt man auf der ganzen Welt. Das lässt sich kaum bestreiten: Für die Weiterbildung künftiger Fachärzte beispielsweise gibt es in der Tat eine Ordnung – rund 200 Seiten lang und im Jahr 2010 neu herausgegeben von der Bundesärztekammer. Zwar ist Bildung eigentlich Sache der Länder und folglich im konkreten Fall der Landesärztekammern, aber die übernehmen die „Muster-Weiterbildungsordnung“ (MWBO) ihres Bundesverbands traditionell fast unverändert in ein eigenes Regelwerk. Die Fassung welcher Landesärztekammer für dich verbindlich ist, hängt vom Ort ab, an dem deine Weiterbildung stattfindet.  

Geregelt wird in ihr sehr detailliert, was ein angehender Internist, Anästhesist, Dermatologe, Orthopäde und so weiter lernen soll, welche Prüfungen er ablegen muss, wo die Weiterbildung durchgeführt werden darf und wie lange sie in der Regel zu dauern hat. Beginnen kannst du erst nach der Approbation und die Durchführung muss unter der persönlichen Anleitung eines zur Weiterbildung befugten Facharztes, in der Regel ganztägig, hauptberuflich und bei „angemessener Vergütung“ erfolgen.  

Neben der Facharztbezeichnung kannst du ergänzende Schwerpunktbezeichnungen wie

- Schwerpunkt Kinder-Kardiologie
- Schwerpunkt Forensische Psychiatrie
- Schwerpunkt Neuroradiologie

und außerdem noch Zusatzbezeichnungen erwerben, beispielsweise 

- Akupunktur
- Flugmedizin
- Naturheilverfahren
- Tropenmedizin

wofür sich ebenfalls Vorgaben in der MWBO finden. Damit diese statt der ohnehin stolzen 200 Seiten nicht irgendwann 2000 Seiten lang wird, hat die Bundesärztekammer in Zusammenarbeit mit den Fachgesellschaften ergänzende Muster-Richtlinien herausgegeben. In denen ist jede Untersuchungs- und Behandlungsmethode einzeln aufgelistet und festgelegt, wie oft du sie während deiner Weiterbildung durchgeführt haben musst. Dabei wurde jeweils berücksichtigt, ob es sich um typische oder nur selten vorkommende Phänomene im Alltag von Ärzten in Kliniken und Praxen handelt.   Als Nachweis dienen sogenannte Logbücher, in die du fortlaufend deine Tätigkeiten einträgst. Ebenfalls dokumentiert werden die obligatorischen Gespräche, in denen du mindestens einmal jährlich von deinem anleitenden Facharzt erfährst, wie er deine Fortschritte beurteilt. Am Ende der Weiterbildungszeit stellt er dir außerdem ein Zeugnis aus, mit dem du dich zur Prüfung bei der zuständigen Landesärztekammer anmelden kannst. Hast du auch diese erfolgreich abgelegt, erhältst du vom Prüfungsausschuss eine Anerkennungs-urkunde und darfst von nun an den Titel Facharzt führen.