Formalitäten zum Berufsstart als Assistenzarztund Co.
Approbation, Arbeitsvertrag und Co.
Trojan Urban (MEDI-LEARN)
Dass es mit dem Studium alleine nicht getan ist und man nicht gleich Arzt ist, wenn man die Universität verlässt, wird jeder kurz vor oder unmittelbar nach Studienende feststellen. Den frisch Examinierten erwartet das, was man als „Papierkrieg“ bezeichnen kann: die Beantragung der Approbation. Wie macht man das? Was für Formalitäten sind nötig und wo bekommt man sie?
Die Approbation als Arzt
Die Approbation wird grundsätzlich von der zuständigen Verwaltungsbehörde ausgestellt; welche das ist, erfährt man in der Regel vom Studiendekanat. Oft ist es derselbe Bereich des Landesverwaltungsamtes, der auch als Landesprüfungsamt fungiert.
Am besten ist es, die Approbation kurz vor dem Dritten Staatsexamen zu beantragen.
Die Erteilung der Approbation ist ein Verwaltungsakt, dementsprechend wird man einige Zeit damit verbringen müssen, die erforderlichen Bescheinigungen
„zusammenzusammeln“, damit man sie beantragen kann. Ein formloser Antrag ist ausreichend; manchmal wird er schon mit der Zulassung zum Dritten Staatsexamen geschickt, sodass er nur ausgefüllt werden muss.
Eine weitere Voraussetzung ist eine Erklärung über Straffreiheit: Man muss an Eidesstatt versichern, dass man nicht vorbestraft ist oder ein Gerichtsverfahren aussteht.
Die Geburtsurkunde gehört ebenfalls zu den geforderten Dokumenten; wenn man sie schon einmal beim Landesprüfungsamt vorgelegt hat, kann man eventuell darauf verzichten (am Besten nachfragen!). Weiterhin muss man seine Staatsbürgerschaft nachweisen; dazu wird der (gültige!) Ausweis oder Reisepass fotokopiert und beglaubigt.
Auch der bekannte Gang zum Einwohnermeldeamt bleibt dem zukünftigen Arzt nicht erspart: Ein „Führungszeugnis Belegart O“ muss beantragt werden. Es kostet 13 EURO und wird von der ausstellenden Behörde direkt an die Behörde geschickt, die die Approbation ausstellt. Achtung: Adresse der Approbationsbehörde muss bei der Antragstellung angegeben werden, diese also bitte vorher heraussuchen, sonst steht man unter Umständen drei Stunden umsonst Schlange...
Schließlich und endlich muss der Antragsteller noch seine gesundheitliche Eignung für den Arztberuf unter Beweis stellen, indem er eine Bescheinigung beilegt, die bescheinigt, dass er frei von Süchten und schweren körperlichen und /oder geistigen Gebrechen ist. Diese Bescheinigung bekommt man beim Hausarzt, beim PJ-Stationsarzt oder von einem vorher approbierten (ehemaligen) Kommilitonen. Jeder approbierte Arzt, der einen Stempel besitzt, darf diese Bescheinigung ausstellen. Wenn man all dieses zusammen hat – Antrag, Straffreiheitserklärung, Geburtsurkunde, Staatsangehörigkeitsnachweis, Führungszeugnis, Gesundheitszeugnis- schickt man es an die Behörde, die für die Ausstellung der Approbation zuständig ist. Je nach Bundesland kostet die Approbation, wie jeder Verwaltungsakt, 80 bis 200 EURO – und wenn diese finanzielle Hürde genommen ist, bekommt man per Post einen Großbrief zugeschickt, der die staatliche Berufserlaubnis als Arzt enthält. Herzlichen Glückwunsch!
Doch mit der Erteilung der Approbation ist der „Papierkrieg“ noch nicht beendet:
Da jeder Arzt Pflichtmitglied in der Ärztekammer ist, muss man sich dort anmelden. Zuständig ist die Ärztekammer des Bundeslandes, in dem der /die frisch approbierte Mediziner /in seinen oder ihren Erstwohnsitz hat. Nach einem kurzen Anruf erhält man die Meldeunterlagen, die auszufüllen und zurückzuschicken sind. Auf Antrag erhält man auch einen Arztausweis, für den ein Passfoto beizulegen ist.
Die BfA ist allgemein als Träger der Renten bekannt, das Solidarprinzip lernt jeder im Sozialmedizin-Kurs kennen- doch für Ärzte gilt das alles nicht. Der Rententräger für Ärzte ist das Ärztliche Versorgungswerk. Hier ist man automatisch Pflichtmitglied, die Anmeldungsunterlagen werden dem Arzt nach Anmeldung in der Ärztekammer zugeschickt. Jeden Monat wird je nach Verdienst ein bestimmter Betrag dem Versorgungswerk zugeführt. Das Geld wird dann angelegt, und hier offenbaren sich die Vorteile dieses Systems:
Wenn man in den Ruhestand geht, bekommt man sein Geld samt Zinsen zurück, Monat für Monat. So hat man als Arzt eine relativ hohe und sichere Rente, was man von der BfA- Rente leider nicht behaupten kann... Von der Mitgliedschaft in der BfA ist man übrigens nicht automatisch freigestellt, man muss beim Versorgungswerk einen Befreiungsantrag stellen. Dieses ist aber jedem zu raten.
Lohnsteuerkarte
Die Lohnsteuerkarte ist bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung erhältlich. Sie wird dem Arbeitsnehmer automatisch zum
Jahresbeginn zugeschickt. Die Lohnsteuerkarte ist im Personalbüro abzugeben und verbleibt dort bis zum Ende des Arbeitsjahres. Nach Ablauf dieses erhält man sie zurück Auf ihr ist alles vermerkt und angegeben, was zur Berechnung der
Abgaben notwendig ist, wie zum Beispiel die Steuerklasse, die Kirchenzugehörigkeit usw.
Wenn nun diese Formalitäten erledigt sind und man Bewerbung und Vorstellungsgespräch hinter sich gebracht hat, winkt der erste Arbeitsvertrag.
Arbeitsvertrag und Einstellungsuntersuchung
Im Arbeitsvertag wird festgelegt, was die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Arbeitsnehmers sind. Oft ist es ein Mustervordruck, den der frisch gebackene Assistenzarzt unterzeichnet.
Im Arbeitsvertrag wird zum Beispiel der Tätigkeitsbereich umrissen, die Wochenarbeitszeit festgelegt, Gehaltsbezüge angegeben und unter Umständen die Laufzeit genannt. Es gibt Arbeitsverträge, die auf Wusch des Arbeitsgebers und/oder Arbeitnehmers von Anfang an befristet sind; das Arbeitsverhältnis endet dann automatisch zum angegebenen Zeitpunkt, wenn man sich nicht um eine Verlängerung bemüht.
Die Wochenarbeitszeit kann ebenfalls im Arbeitsvertrag individuell festgelegt sein. Hat der Arbeitnehmer keine volle Stelle, ist auch eine reduzierte Stundenzahl möglich; man arbeitet dann entweder halbtags oder nur 3 Tage in der Woche; dieses Modell ist besonders bei alleinerziehenden Müttern oder Vätern beliebt.
Die Tätigkeitsbereiche, die im Vertrag fixiert werden, fallen unterschiedlich aus, je nachdem, wo man tätig ist: Stationsarbeit ist obligat. Wenn man die Ehre hat, an einer Uniklinik einen Arbeitsvertrag unterzeichnen zu dürfen, wird man in seinem Arbeitsvertrag oft noch andere Tätigkeiten finden: Forschung, Vorlesungsassistenz, Gutachtertätigkeit.
Je nach Klinikträger kann Tätigkeit und deren Entlohnung auch unterschiedlich ausfallen. Im öffentlichen Dienst (die meisten Krankenhäuser und Unikliniken) wird nach BAT bezahlt; ist die Wahl auf ein kirchliches Haus gefallen, wird nach dem Kirchentarif AVR entlohnt, der jedoch dem BAT sehr ähnlich ist. Diese Formalitäten werden im Arbeitsvertrag genau geregelt.
Die Einstellungsuntersuchung
Bevor es losgehen kann mit der Arbeit, wird oft eine Einstellungsuntersuchung gefordert. Diese wird in der Regel beim Betriebsarzt des Klinikums vorgenommen.
Die Impfungen werden aufgefrischt, eine körperliche Untersuchung samt Anamnese wird durchgeführt und routinemäßige Blutuntersuchungen vorgenommen. Die Einstellungsuntersuchung ist in der Regel kein Hindernis zum Antritt der Stelle und dient nur der Absicherung der Eignung des Arbeitnehmers von Seiten der Klinik.
Sponsored Hinweis Deutsche Ärzte Finanz:
Bewerberworkshop
In den kostenlosen Bewerber-Workshops der Deutschen Ärzte Finanz erhaltet ihr in einem gemeinsamen Training mit Experten hilfreiche Tipps vom Bewerbungsschreiben über die telefonische Kontaktaufnahme bis hin zum Vorstellungsgespräch.
[mehr Info - klick hier]