Voraussetzungen für das Medizinstudium (II)
Rund um das Thema ZVS und Studienplatzvergabe
ZVS
Ob online oder konventionell: Bei der ZVS kann man für das gewählte Studienfach in drei Auswahlquoten unterschiedliche Studienortswünsche äußern. An der Auswahl der Abiturbesten und am Auswahlverfahren der Hochschulen nimmt nur teil, wer für diese Quoten mindestes jeweils einen Studienort nennt. Sechs Wunschorte kann man in der Abiturbestenquote (20 Prozent der Plätze an jeder Hochschule) nennen. Bevor jedoch über den Studienort entschieden wird, muss man zuerst als Abiturbester feststehen. Wegen der Unterschiede in den Schulsystemen und der Notengebung der einzelnen Bundesländer geschieht dies in Landesquoten. Man konkurriert nur mit denjenigen um die Plätze, die im selben Bundesland - also unter vergleichbaren Bedingungen - das Abitur erworben haben. Wegen der unterschiedlichen Notengebung kann es in den einzelnen Landesquoten zu unterschiedlichen Auswahlgrenzen kommen.
Die so ausgewählten Abiturbesten werden dann entsprechend ihren Ortswünschen zugelassen. Aber Vorsicht: Wer nur besonders beliebte Studienorte angibt, kann trotz eines Superabiturs Pech haben, weil zu viele Abiturienten mit ähnlich guten Noten an der gleichen Uni studieren wollen. Zulassungschance Nummer zwei ist die Warteliste. 20 Prozent werden an diejenigen vergeben, deren Abitur schon einige Jahre zurückliegt. Die Auswahl nach der Wartezeit ist die Zulassungschance für alle, die in der Abiturbestenquote nicht berücksichtigt werden können und auch im Auswahlverfahren der Hochschulen erfolglos bleiben. Viele hochmotivierte Bewerber überbrücken die Wartezeit, in dem sie in einer Berufsausbildung bereits praktische Erfahrungen für das angestrebte Studienfach erwerben. Studiensemester an einer deutschen Hochschule werden allerdings nicht als Wartezeit gewertet. Auch bei der Wartezeitzulassung können die Bewerber sechs Wunschorte nennen. Klappt es dort nicht, kann die ZVS ihnen aber Alternativorte anbieten. Zulassungschance Nummer drei bietet das Auswahlverfahren der Hochschulen. Sechs Studienorte dürfen die Kandidaten nennen, die ZVS meldet sie an die Hochschulen weiter. Die Hochschulen wiederum müssen dann unter diesen Kandidaten nach den jeweils hochschulspezifischen Auswahlkriterien ihre künftigen Studenten aussuchen.
Soweit die Theorie. In der Praxis werden viele Hochschulen auch weiterhin die ZVS beauftragen, die Plätze in der 60- Prozent-Quote nach der Durchschnittsnote zu besetzen. Andere werden wegen des zu erwartenden Ansturms einen Filter (Vorauswahlverfahren) vorschalten, der nur einen Teil der Studieninteressenten in das eigentliche Auswahlverfahren hineinlässt. Nach Hochrechnungen der ZVS müssten einige Hochschulen beispielsweise mehr als 6.000 Auswahlgespräche durchführen, um vielleicht 200 Studienplätze zu besetzen. Um diese Zahl auf ein praktikables Maß zurückzuschrauben, werden einige Hochschulen wohl festlegen, dass nur diejenigen mit bestimmten formalen Voraussetzungen - etwa bis zu einer bestimmten Abiturnote - in das eigentliche Auswahlverfahren vordringen werden. Für diejenigen, die den Filter passiert haben und auch im Hochschulverfahren auf den oberen Rängen platziert worden sind, beginnt danach eine weitere Etappe des Zulassungsverfahrens. Die ZVS gleicht die verschiedenen Ranglisten der Hochschulen miteinander ab und stellt fest, wer von mehreren Universitäten ein Studienplatzangebot erhalten hat. Diese werden von der ZVS angeschrieben und können noch einmal zwischen den unterschiedlichen Angeboten wählen. Die nicht in Anspruch genommenen Studienplätze werden an die nächsten auf der Hochschulrangliste vergeben. Künftige Bewerber sollten aber ihre Zulassungschancen nüchtern einschätzen: Die Reform des Hochschulzugangs schafft keinen einzigen zusätzlichen Studienplatz. Auch in Zukunft wird es genauso viel Abgelehnte – und damit potentiell unzufriedene Bewerber geben wie bisher, nur dass das Leid anders verteilt ist.