Als Neuabiturienten werden dagegen diejenigen Bewerber bezeichnet, die ihre Hochschulzulassen zwischen dem 16. Januar und dem 15. Juli des laufenden Jahres erhalten. Für sie gilt der 15. Juli als Stichtag für den Onlineantrag mit einer Nachreichfrist bis zum 31. Juli. Das ist interessant für diejenigen, die ihr Zeugnis erst um den 15. Juli herum bekommen, denn sie können ihre Bewerbung schon vorher absenden und das Zeugnis anschließend nachreichen.
Nur fristgerecht gestellte Anträge werden von hochschulstart.de berücksichtigt. Allein deswegen lohnt sich die Einhaltung der Fristen. Wer früher dran ist als die anderen, dessen Studienplatzchancen erhöhen sich zwar nicht, dennoch wird dessen Antrag früher bearbeitet und geprüft. Das kann sich auszahlen, wenn wider Erwarten Unterlagen nicht vollständig sind oder ganz fehlen und diese dann rechtzeitig ergänzt werden können. Das wiederum steigert die Zulassungschancen, denn unvollständige Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Es lohnt sich also, die Bewerbungsfristen nicht nur einzuhalten, sondern sich nach Möglichkeit auch zu unterschreiten.