Abi, Warten oder direkt – das ist hier die Frage
Die neue Quotenverteilung
Das neue Vergabeverfahren wird ab dem Sommersemester 2020 angewendet. Einige Bundesländer bieten bereits am dem Wintersemester 2020/21 im Rahmen der Vorabquote (hierunter fallen z. B. auch Zweitstudienbewerber) die Möglichkeit an, sich für das Studium im Rahmen der Landarztquote zu bewerben. Hier werden je nach Bundesland 5-8 % der zur Verfügung stehenden Plätze im Rahmen eines gesonderten Bewerbungsverfahrens an Studierende vergeben, die nach ihrer Approbation und Facharztausbildung verpflichtend 10 Jahre als Landarzt in einem vorgegebenen Gebiet verbringen. Von den dann noch zu besetzenden Studienplätzen gehen 30 % an die Abiturbesten. Die nächsten 10 % der Studienplätze werden nach der sogenannten „Zusätzlichen Eignungsquote“ (ZEQ) vergeben. Der Löwenanteil der Studienplätze, 60 % nämlich, wird nach wie vor von den Hochschulen selbst vergeben - allerdings weiterhin koordiniert über die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH, ehemals ZVS,
www.hochschulstart.de) in Dortmund. Bevor also die Universitäten ihr eigenes Auswahlverfahren starten können, werden insgesamt 40% der Studienplätze von der SfH nach Abiturnote und über die ZEQ (abiturnotenunabhängige Kriterien) vergeben.
Was danach mit den Bewerbungen geschieht, hängt von den einzelnen Bildungsinstituten ab. Durch die Änderung des Hochschulrahmengesetzes haben die Hochschulen nun die Möglichkeit, sich 60% ihrer künftigen Studierenden selbst auszusuchen. Mögliche Verfahren sind Vorstellungsgespräche, Studierfähigkeitstests, Motivationsschreiben, die besondere Gewichtung von Einzelnoten, die Berücksichtigung von Berufsausbildungen oder -tätigkeiten in einschlägigen Berufen (Katalog der Unis) oder praktischen Erfahrungen. Auf den Internetseiten der SfH und der Universitäten sollten Abiturienten genau recherchieren, welche Auswahlverfahren an den gewünschten Hochschulen angewendet werden. Doch völlig frei in der Gestaltung der Auswahlverfahren sind die Hochschulen nicht. Die Abiturdurchschnittsnote muss – so das Hochschulrahmengesetz – weiterhin ein maßgebliches Kriterium sein. Egal, wie die Länder die Vorgabe des Bundes auslegen, eines bleibt klar: Abiturienten mit einem sehr guten Durchschnitt sind weiterhin im Vorteil gegenüber Kandidaten, die wesentlich schlechtere Noten haben. Die Chancen verbessern sich insbesondere für die Bewerber und Bewerberinnen, deren Abiturnote sonst nicht für einen Studienplatz gereicht hätte.
Ein Beispiel: Liegt der Numerus clausus bei 1,8 und der Bewerber hat einen Schnitt von 1,9, so hätten ihm nach altem System bis zu zehn Semester Wartezeit gedroht. Nun hat der Bewerber die Chance, im Vorstellungsgespräch zu überzeugen und das fehlende Zehntel wett zu machen.