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NC und Wartesemester

Die Chance auf einen Studienplatz

Redaktion (MEDI-LEARN)

Abi, Warten oder direkt – das ist hier die Frage
Die neue Quotenverteilung

Das neue Vergabeverfahren wird ab dem Sommersemester 2020 angewendet. Einige Bundesländer bieten bereits am dem Wintersemester 2020/21 im Rahmen der Vorabquote (hierunter fallen z. B. auch Zweitstudienbewerber) die Möglichkeit an, sich für das Studium im Rahmen der Landarztquote zu bewerben. Hier werden je nach Bundesland 5-8 % der zur Verfügung stehenden Plätze im Rahmen eines gesonderten Bewerbungsverfahrens an Studierende vergeben, die nach ihrer Approbation und Facharztausbildung verpflichtend 10 Jahre als Landarzt in einem vorgegebenen Gebiet verbringen. Von den dann noch zu besetzenden Studienplätzen gehen 30 % an die Abiturbesten. Die nächsten 10 % der Studienplätze werden nach der sogenannten „Zusätzlichen Eignungsquote“ (ZEQ) vergeben. Der Löwenanteil der Studienplätze, 60 % nämlich, wird nach wie vor von den Hochschulen selbst vergeben - allerdings weiterhin koordiniert über die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH, ehemals ZVS, www.hochschulstart.de) in Dortmund. Bevor also die Universitäten ihr eigenes Auswahlverfahren starten können, werden insgesamt 40% der Studienplätze von der SfH nach Abiturnote und über die ZEQ (abiturnotenunabhängige Kriterien) vergeben.

Was danach mit den Bewerbungen geschieht, hängt von den einzelnen Bildungsinstituten ab. Durch die Änderung des Hochschulrahmengesetzes haben die Hochschulen nun die Möglichkeit, sich 60% ihrer künftigen Studierenden selbst auszusuchen. Mögliche Verfahren sind Vorstellungsgespräche, Studierfähigkeitstests, Motivationsschreiben, die besondere Gewichtung von Einzelnoten, die Berücksichtigung von Berufsausbildungen oder -tätigkeiten in einschlägigen Berufen (Katalog der Unis) oder praktischen Erfahrungen. Auf den Internetseiten der SfH und der Universitäten sollten Abiturienten genau recherchieren, welche Auswahlverfahren an den gewünschten Hochschulen angewendet werden. Doch völlig frei in der Gestaltung der Auswahlverfahren sind die Hochschulen nicht. Die Abiturdurchschnittsnote muss – so das Hochschulrahmengesetz – weiterhin ein maßgebliches Kriterium sein. Egal, wie die Länder die Vorgabe des Bundes auslegen, eines bleibt klar: Abiturienten mit einem sehr guten Durchschnitt sind weiterhin im Vorteil gegenüber Kandidaten, die wesentlich schlechtere Noten haben. Die Chancen verbessern sich insbesondere für die Bewerber und Bewerberinnen, deren Abiturnote sonst nicht für einen Studienplatz gereicht hätte.

Ein Beispiel: Liegt der Numerus clausus bei 1,8 und der Bewerber hat einen Schnitt von 1,9, so hätten ihm nach altem System bis zu zehn Semester Wartezeit gedroht. Nun hat der Bewerber die Chance, im Vorstellungsgespräch zu überzeugen und das fehlende Zehntel wett zu machen.

1. Chance: Abiturbestenquote

30 % der Studienplätze je Hochschule werden an die Abiturbesten vergeben.

1. Schritt: Auswahl
Bei der Auswahl der Abiturbesten konkurrierst du zunächst mit denjenigen um die Plätze, die im selben Bundesland wie du ihr Zeugnis erworben haben (Landes-NC). Die Landeslisten werden in einem weiteren Schritt in eine Bundes-Rangliste überführt. Hierbei werden 30 % der insgesamt verfügbaren Studienplätze je nach Bevölkerungszahl auf die 16 Bundesländer verteilt und die Plätze nach der Bundesrangliste innerhalb der Länder vergeben.

2. Schritt: Verteilung
Gehörst du zu den Abiturbesten deines Bundeslandes, wird im nächsten Schritt geprüft, ob du an deiner erstgenannten Hochschule zugelassen werden kannst. Gibt es dort mehr Interessenten als Plätze, entscheidet die Ortspräferenz und die Abiturnote darüber, wer an dieser Universität seinen Studienplatz bekommt (Hochschul-NC). Sind Ortspräferenz und die Abiturnote gleich, entscheiden die bessere Punktzahl im Zeugnis, dann soziale Gründe (s. ZEQ), dann das Los darüber, wer an der Hochschule zugelassen werden kann. Konnte der Erstwunsch nicht berücksichtigt werden, prüft die SfH die Zulassung an der Zweithochschule. An dieser Uni gehen aber diejenigen vor, die diese an erster Stelle genannt haben. Das bedeutet, dass sich deine Chancen auf eine Zulassung an einer nachrangig genannten Hochschule (du kannst maximal sechs Hochschulen nennen) je nach Nachfragesituation verschlechtern können. Wer trotz sehr guter Abiturleistungen in der Abibestenquote an keinen der genannten Studienorte zugelassen werden kann, nimmt mit weiteren Chancen über die „Zusätzliche Eignungsquote“ und im weiteren Verlauf über die Hochschulquote an der Studienplatzvergabe teil.
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