Wenn Unis sich verrechnen
Die Kapazitätsprozesse sind dann erfolgreich, wenn sich also die Universität „verrechnet“ hat und wenn sich die Neuberechnung aufgrund einer
gerichtlichen Überprüfung anders darstellt als zunächst bestimmt wurde. Damit ordnen nicht die Rechtsanwälte sondern die Gerichte an, unter welchen Voraussetzungen zusätzliche Studienplätze verteilt werden. Dies geschieht entweder durch das Los oder durch Hochschulstart.de-Kriterien (Wartezeit und/oder Abinote). Studienplatzverfahren enden gelegentlich auch durch einen Vergleich. Darin einigen sich die Parteien, dass ohne gerichtliche Entscheidung weitere Plätze unter den Bewerbern verteilt werden. Die Chancen auf Zuteilung eines Studienplatzes sind unterschiedlich zu bewerten. Durch zum Teil bisher noch nicht verfolgte Strategien lassen sich die Chancen aber deutlich erhöhen.
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