Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : FAQ - Berufseinstieg als Assistenzarzt
Japp, bin ich mir. Selbst wenn man sozialversicherungspflichtig arbeitet nach einem Jahr, wird das mit den Punkten irgendwie verrechnet. Steht auch in dieser Broschüre und auch in einem Schrieb, den ich bekommen habe.
Boah, das ist ja fies! Da bin ich dann wegen dieser Dame beim ersten Kind um 24 Monate betrogen worden und kann ihretwegen, wenn es bei zwei Kindern bleibt, unter der Grenze bleiben? Geht gar nicht! Einspruch einlegen wird wohl nicht mehr gehen.
LG
Ally
Nein, das bekommst Du automatisch Meldung an die DRV. Die ÄK oder ÄV haben damit ja nix zu tun.
fritzline
25.12.2013, 09:02
Genau, wenn man sich nicht wehrt, werden der Mutter automatisch 3 Jahre in der DRV zugerechnet. Man kann die Zeit aber auch zwischen den Eltern aufteilen, wenn der Vater etwas abbgekommen soll, muss man das aber extra beantragen. Übrigens ist man während dieser Zeit auch riesterberechtigt, falls das für jemanden von Interesse sein sollte.
Also so ganz versteh ich das immer noch nicht.
Wenn man ein Kind bekommen hat, bekommt man Rente für drei fiktive Einzahlungsjahre, auch wenn man nur 12 Monate Elternzeit gemacht hat, ja?
Dementsprechend soll man alte Beiträge nicht ins Versorgungswerk überführen, damit man quasi diese Minirente zusätzlich zur Ärzteversorgung beziehen kann, also dann, wenn man mal alt ist?
Nein, das bekommst Du automatisch Meldung an die DRV. Die ÄK oder ÄV haben damit ja nix zu tun.
Ich habe aber nach dem Größen so einen Brief bekommen, auf dem ich die Anzahl der Monate eintragen sollte. Entweder von der ÄK oder der ÄV. Und da habe ich dann die Sachbearbeiterin angerufen, weil in dem beiliegenden Blatt "bis zu 36 Monate" stand und se gefragt und sie sagte, bei zwölf Monaten Elternzeit dürfe ich auch nur zwölf Monate für die DRV angeben. Also habe ich das gemacht und so weggeschickt. In wenigen Monaten müsste ja der nächste dieser Briefe eintrudeln, dann lese ich nochmals genau nach. ;-)
LG
Ally
Moorhühnchen
25.12.2013, 21:28
Boah, das ist ja fies! Da bin ich dann wegen dieser Dame beim ersten Kind um 24 Monate betrogen worden und kann ihretwegen, wenn es bei zwei Kindern bleibt, unter der Grenze bleiben? Geht gar nicht! Einspruch einlegen wird wohl nicht mehr gehen.Ich habe gerade mal nach dem Infoblatt gegoogelt. Für Deinen Fall gibt es eine spezielle Regelung, da die Kinder sehr kurz nacheinander geboren wurden. In dem Heftchen auf Seite 9 beschrieben.
Kindererziehungszeiten bei der DRV (http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232676/publicationFile/56110/kindererziehung_plus_fuer_die_rente.pdf)
Wenn ich dieses Blatt richtig lese, bekommt man die Erziehungszeiten auch angerechnet, wenn man wie wir von der DRV befreit ist, oder?
Moorhühnchen
25.12.2013, 21:36
Aaaaaah soooo, sag das doch gleich.... ;-)
Das einzige, was man sich also überlegen muß, ist ob man die Beiträge nun überführen läßt oder nicht. Hat es denn einen Vorteil zu überführen?
Die "Kinderbeiträge" kannst du nicht überführen lassen.
Moorhühnchen
25.12.2013, 21:46
Na dann stellt sich die Frage doch eigentlich gar nicht, dann laß ich sie doch dort, wo sie sind. :-))
Außer, daß es vielleicht in 23043 Jahren mal unübersichtlich wird......
Ich glaube, JETZT versteh ich, was Du im ersten Posting gemeint hat. :-blush :-D
Das ist echt interessant und kompliziert. Ich warte jetzt mal auf den nächsten Brief und schaue dann, ob man da für das erste Kind noch was ändern kann.
LG
Ally
Moorhühnchen
26.12.2013, 10:57
Ally, ich hatte das jetzt eigentlich so gelesen, daß man sowieso für jedes Kind 36 Monate bekommt - es sei denn, man bekommt vor Ablauf der 36 Monate ein zweites Kind... oder so ähnlich. Muß nochmal lesen.
Erwerbstätigkeit und Kindererziehung
Kindererziehungszeiten werden zusätzlich zu zeitgleichen Beitragszeiten aus eigener Erwerbstätigkeit bis zur Beitragsbemessungsgrenze (2013 = monatlich 5 800 Euro in den alten und monatlich 4 900 Euro in den neuen Bundesländern) auf die Rente angerechnet.
-
Wenn Sie während der Kindererziehungszeit entweder wenig verdient oder gar nicht gearbeitet haben, können Sie für diese Zeit den folgenden rentenrechtlichen Ausgleich erhalten:
Tabelle
Daß Du nach Ablauf der auf Deinem Formular angegebenen 12 Monate dann ein zweites Kind bekommst, kannst Du doch vorher nicht wissen... wie weit sind Deine Kinder nochmal auseinander? Vielleicht einfach mal hier nachfragen:
Am Telefon
Ihre Fragen beantworten wir am kostenlosen Servicetelefon. Dort können Sie auch Informationsmaterial und Formulare bestellen oder den passenden Ansprechpartner vor Ort erfragen. Sie erreichen uns unter 0800 1000 4800.
Als ich das Formular bekam, war das zweite doch schon unterwegs. ;-) Ich werde berichten, wenn der nächste Brief eingetrudelt ist, ob da noch was zu retten ist.
LG
Ally
fritzline
27.12.2013, 06:30
Im Endeffekt steht in dem Zettel nur drin, dass es pro Kind drei Jahre gibt. Wenn das zweite vor Ablauf der drei Jahre kommt, wird die "doppelte" Zeit hinten dran gehängt.
Hallo ich überlege auch Medizin zu studieren.
Was verdient man eigentlich als Assistenzarzt und später als Facharzt ungefähr brutto?
Wisst ihr wie es mit Teilzeit Job ausschaut als Arzt ,ist das genauso möglich wie in anderen berufen ?
fritzline
21.01.2014, 07:22
Die Gehaltstabellen kannst du dir einfach mal durch "Tarifvertrag Ärzte" ergoogeln, es fängt circa 4000 brutto an. Teilzeit geht, teilweise besser, teilweise schlechter als in anderen Berufen. Oft ist es schwierig, nur halbe Tage zu arbeiten, Modelle wie eine Woche arbeiten, eine Woche frei sind häufiger. Hängt natürlich auch von Fach und Arbeitsstelle ab.
UweWoellner
12.04.2014, 18:36
Hatte heute mit einer Kollegin, die aus dem nicht-EU Ausland stammt und seit Monaten ganz normal Dienste etc macht erfahren, dass Sie noch gar keine deutsche Approbation hat, weil sie erst noch diese Annerkennungsprüfung machen muss. Wie funktioniert das? Scheint ja kein Einzelfall zu sein, aber für mich ist es unlogisch, dass man einerseits sagt, die Kollegen müssen erst beweisen, dass sie fähig sind als Arzt zu arbeiten, aber vorher schon die gleiche Arbeit machen wie wir mit einer deutschen bzw. EU-Approbation.
kartoffelbrei
12.04.2014, 19:08
So wie ich das verstanden habe, haben die erst mal nur eine Erlaubnis zur Ausübung des Berufs. Die ist im Gegensatz zur Approbation zeitlich begrenzt.
weisskittel
17.05.2014, 21:16
Hallo,
ich hatte Anfang Mai ein Vorstellungsgespräch und bekam dann wenige Tage darauf die Zusage vom Chef (telefonisch und per Mail). Dann sollte ich mich wegen der noch einzureichenden Unterlagen und wegen des Arbeitsvertrages bei der Personalverwaltung melden. Dies habe ich auch getan und bekam die Information, dass der Personalrat die Anstellung erst noch genehmigen müsste und ich erst dann den Vertrag zugeschickt bekommen würde. In der Zwischenzeit habe ich beim Personalrat angerufen und erfahren, dass meine Anstellung genehmigt wird, die nächste Sitzung des Personalrates aber erst nächste Woche Donnerstag sei.
Ich habe zwar jetzt vom Chef, der Personalverwaltung und Personalrat die Zusage der Anstellung, aber noch immer keine Ahnung, was genau im Arbeitsvertrag drin stehen wird. Beim Vorstellungsgespräch hatte ich den Chef nach dem Tarifvertrag, der Fortbildungsregelung (Freistellung und Vergütung) und der Überstundenregelung gefragt. Eine Opts- Out Regelung soll nicht im Vertrag enthalten sein.
Jetzt bin ich angesichts der enormen Verzögerung (ich trete schon am 1.6. die Stelle an) unsicher, ob ich nicht doch schon mal um Einsicht in den Arbeitsvertrag hätte bitten sollen. Ich hoffe, dass da keine bösen Überraschungen warten. Im Augenblick stehe ich ohne Vertrag und ohne eine Vorstellung, wie der Arbeitsvertrag aussieht dar, ist das normal? Weitere Vorstellungsgespräche hatte ich nach der Zusage des Chefs abgesagt.
Dann wollte ich noch einmal die alten Hasen fragen: man hört immer wieder, dass ihr über bestimmte Klauseln im Arbeitsvertrag verhandelt. Was wären den so verhandelbare Punkte? Sollte man beim ersten Arbeitsvertrag auch schon verhandeln und wenn ja, ist das jetzt noch möglich?
Vielen Dank,
Weisskittel
Was willst du denn da groß verhandeln? Vielleicht bin ich ja auch ein bisschen naiv, aber wenn Überstundenregeln, Fortbildung etc. für alle Assistenten gleich sind und alle den gleichen Standardvertrag kriegen, werden sie den für dich doch nicht umschreiben. Also sind das Dinge, die man evtl. im Bewerbungsgespräch mal nachfragt, aber im Endeffekt eh erstmal hinnehmen muss, wie sie sind. V.a. als Anfänger. Opt-Out ist bei uns auch ein Extra-Vertrag.
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