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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : FAQ - Berufseinstieg als Assistenzarzt



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Nefazodon
11.08.2022, 09:03
Weiß jemand von euch was es bedeuten soll, wenn in einer Stellenbeschreibung das hier steht?: ...eine leistungsgerechte Vergütung nach TV-Ärzte VKA i. V. m. einem Anwendungs-Tarifvertrag

Habe die Formulierung so noch nie gelesen....ich *vermute* aber, dass "in Verbindung mit einem Anwendungs-Tarifvertrag" einfach heißt, dass der entsprechende Tarifvertrag sich auf TV-Ärzte VKA explizit bezieht...

geläufiger wäre halt die Formulierung: "mit Bezahlung angelehnt an TV Ärzte VKA"...

Ich habe aber ehrlich gesagt keine Ahnung, ob die obige Formulierung bedeutet, dass der Bezug zum TV-Ärzte VKA anders/genauer tarifrechtlich fixiert ist....oder ob beide Formulierungen synonym sind.

Das wäre aber etwas, was man bei der Personalabteilung nachfragen kann (ggf. auch schon vor einer Bewerbung).

Marcus1987
11.08.2022, 09:15
Im Zweifel müsste man sich diesen Anwendungstarifvertrag mal ansehen. Ich habe während der Studienzeit in einem Rettungsdienst in Teilzeit gejobbt. Dort gibt es einen Haustarifvertrag mit der komba-Gewerkschaft, der sinngemäß in § 1 die Arbeitszeit abweichend vom TVöD regelt (24h-Dienste werden dadurch erlaubt, weil der eigentliche TVöD das auf ver.di-Initiative nicht gestattet; expliziter Wunsch der Mitarbeiter aufgrund der niedrigen Auslastung der Fahrzeuge in einem sehr ländlichen Rettungsdienst). In § 2 steht dann als dynamische Verweisung wieder sinngemäß sowas wie "für den Rest gilt die jeweils aktuelle Fassung des TVöD VKA". Dadurch werden dann Tarifänderungen (Entgelt, ggf. vielleicht mal Urlaub, Wochenarbeitszeit etc.) automatisch übernommen. Das hier klingt ähnlich, man müsste (und sollte vor der Unterschrift) aber m.E. mal in diesen Vertrag schauen was da abweichend geregelt wird bzw. wie verpflichtend da z.B. Entgeltänderungen aus dem normalen TV-Ärzte übernommen werden.

Endoplasmatisches Reticulum
11.08.2022, 10:26
Das bedeutet erstmal einfach nur, dass es ergänzend zum Tarifvertrag einen Anwendungsvertrag gibt. Darin ist einerseits festgeschrieben, dass eben genau dieser Tarifvertrag zur Anwendung kommt. Das kann relevant sein, wenn sich die Anwendung nicht aus dem Tarifvertraggesetz ergibt, z.B. weil die Arbeitgeberin nicht Mitglied der (in diesem Beispiel) VKA ist. Andererseits können darin, wie schon gesagt, Abweichungen vom Tarifvertrag formuliert werden.

Unbedingt mal reinschauen, um keine Überraschungen zu erleben. Ist aber tatsächlich nicht so unüblich und muss auch nicht bedeuten, dass da irgendetwas großartig Relevantes drinsteht.

Nefazodon
11.08.2022, 13:55
Unüblich ist das Vorgehen auf keinen Fall. Nur diese spezifische Formulierung war mir nicht so geläufig.
Kommt meiner Meinung nach sogar relativ häufig vor, wenn es ein Haus ist, dass eben nicht zur VKA oder einer anderen Tarifgemeinschaft gehört, aber trotzdem ohne viel Arbeit Verträge schließen möchte....

Und ja...den Vertrag sollte man sich dann einmal durchlesen. Dabei besonders auch auf die Entgelttablle bzw. bestimmungen zur Bezahlung achten....also etwa ob alle Erhöhungen im Tarif VKA automatisch übernommen werden oder nicht...

Partyarthy
13.08.2022, 13:41
Wenn man sich in der Chirurgie bewirbt (egal ob UCH/VCH/PCH), fängt man dann immer mit dem Common Trunk an?
Und sollte man in der Bewerbung erwähnen, dass man eigentlich nur den CT machen will, oder es lieber verschweigen?

][truba][
13.08.2022, 18:40
Wenn mindestens 2 Jahre Weiterbildungsbefugnis vorliegen, sollte das so sein.

Und nein, das sollte man nicht erwähnen.

Nilani
14.08.2022, 09:46
Wenn man sich in der Chirurgie bewirbt (egal ob UCH/VCH/PCH), fängt man dann immer mit dem Common Trunk an?
Und sollte man in der Bewerbung erwähnen, dass man eigentlich nur den CT machen will, oder es lieber verschweigen?

meist steht es drin, dass Common Trunk möglich ist und theoretisch fängt man dann damit auch an. Dazu gehören halt 6 Monate Notaufnahme, was oft kein Problem ist, und 6 Monate ITS, was nicht so einfach ist. Wobei laut alter Weiterbildungsordnung ITS auch zu einem späteren Zeitpunkt gemacht werden konnte. Bei mir hat es glücklicherweise in den ersten beiden Jahren direkt geklappt. Später war ich mal in einer chirurgischen Klinik, wo es tatsächlich keine WB-Ermächtigung für die Anästhesie gab und es waren nur Fachärzte anwesend, aber war spezielle rein orthop. Klinik ohne IMC/ITS, eigentlich nur post-OP Überwachung, so dass es formal für Common Trunk eh nicht gereicht hätte.

Ich würde es auch nicht erwähnen. Einfach anfangen und dann durchziehen. Kündigen kannst du ja immer noch jederzeit. Bin auch nach den 2 Jahren weg, war allerdings vorher nicht so geplant gewesen. Kommt halt immer mal das Leben dazwischen.

Partyarthy
14.08.2022, 14:42
Also muss ich (überzeugend) behaupten, dass ich unbedingt z.B. UCH machen will?
Hm, find ich schade, dass man sich gleich von Anfang an anlügen muss. Aber gut, wenn es anders nicht geht.

Endoplasmatisches Reticulum
14.08.2022, 17:09
Du musst überzeugend behaupten, dass dich die Stelle interessiert.
Das gilt übrigens für jedes Bewerbungsgespräch, branchenübergreifend.

][truba][
14.08.2022, 17:14
Also muss ich (überzeugend) behaupten, dass ich unbedingt z.B. UCH machen will?
Hm, find ich schade, dass man sich gleich von Anfang an anlügen muss. Aber gut, wenn es anders nicht geht.

Vielleicht ne verrückte Idee aber dann bewirb dich doch lieber in der Fachrichtung, die du wirklich machen willst?

Partyarthy
14.08.2022, 17:22
Auf die Idee wäre ich nicht gekommen. Meine Wunschrichtung gibt es hier in der Nähe nicht. Umziehen kommt aus privaten Gründen erst in 1-2 Jahren infrage.

Endoplasmatisches Reticulum
14.08.2022, 17:38
Vorstellungsgespräche führst du unter zwei Gesichtspunkten:

Erfüllt der Arbeitgeber meine Erwartungen?
Erfülle ich die Erwartungen des Arbeitgebers?

Niemals nie nie nie nie haut man irgendetwas im Bewerbungsgespräch raus, was einen selbst für den Arbeitgeber disqualifiziert, solange du an der Stelle noch ein kleines bisschen Restinteresse verspürst. Selbst wenn der Arbeitgeber bei dir einen schlechten Eindruck hinterlässt, ist es für dich gewinnbringender, dir die Option eines Stellenangebotes offen zu halten und später dann abzulehnen. Das hat nichts mit Lügen zu tun, sondern mit gesundem Verhandlungsgeschick.

Übrigens verarschen dich Arbeitgeber, wo sie nur können. Das fängt mit spöttischen Vertragslaufzeiten mit ausgedachten Befristungsgründen an, geht über zugesicherte Weiterbildung/Rotationen mit nachfolgend retrograder Chefarztamnesie, steigt in astrale Höhen bei unbezahlter Mehrarbeit und legt eine knallende Bruchlandung hin bei den "flexiblen Dienstmodellen für eine gute Work-Life-Balance", die in wirklich jeder Stellenausschreibung stehen und wo dir vermutlich kein Mensch auf Erden erklären kann, was zum Geier das bei uns Ärzten bitteschön bedeuten soll. Vermutlich so ähnlich wie mit dem Yeti.

Gewöhn dir dein schlechtes Gewissen ganz schnell ab.

HeleneeneleH
14.08.2022, 21:02
Hallöchen !

Ich befinde mich im Praktischen Jahr und würde mich gerne jetzt schon bewerben bzw ggf in einer Abteilung im Praktischen Jahr schon einen Vertrag unterzeichnen - das geht doch auch erst mal ohne Approbation und die muss dann nachgereicht werden , dass der Vertrag überhaupt gültig wird, oder ?
Und da bei mir Familienplanung ein Thema ist , was passiert , wenn ich vor Vertragsbeginn schwanger werde ( habe eine Fehlgeburt hinter mir .. wäre also alles eigentlich anders geplant gewesen , aber Leben ist das ,was passiert während man pläne macht und so.., kein einfaches Thema bei mir.. also seht es mir nach) , also kann mir passieren , dass es dann für die Klinik ein Weg gibt , dass ich doch nicht angestellt werden kann ? (ergo auch kein Geld kriege im BV ?)

Nulllinie
14.08.2022, 23:29
Zu 1.) Ja, das geht. Unter Vorbehalt der bestandenen Prüfung und der gesundheitlichen Eignung.
Zu 2.) Da ist das Mutterschutzgesetz wohl etwas unklar formuliert (Auslegungssache). Aber gibt mittlerweile ja einige Gerichtsurteile in denen Schwangeren auch vor Stellenantritt der Kündigungsschutz anerkannt wurde. Ob man aktuell noch Corona-bedingt ins BV muss hängt wohl eher von Krankenhaus und Tätigkeitsfeld ab.

slettestrand
04.09.2022, 14:36
Hallo,

ich arbeite seit ca. 1 Monat als Assistenzarzt in einer gemischten Chirurgie. Nun nehme ich bald an einem Grundkurs Strahlenschutz teil (inkl. theoretischer Kenntniskurs) und blicke nicht durch, welche Sachkunde ich danach genau brauche (gibt ja diese Tabelle mit Anwendungsgebiet 1-10, wo drin steht wie viele Untersuchungen ich brauche). Nur Notfalldiagnostik bei Erwachsenen und Kindern? Dann wäre CT ja raus und elektive Sachen auch, soweit ich das verstehe. CT auch erwerben? Stelle ich mir hier bei ca. 1 CT pro Woche ziemlich schwierig vor. Kann mir da vielleicht jemand weiterhelfen, was man da überlicherweise macht?

slettestrand
04.09.2022, 14:40
Mindestanforderungen zum Sachkundeerwerb in den verschiedenen Arten der Untersuchung von Menschen mit Röntgenstrahlung

bei der Ärztekammer Nordrhein, die Tabelle meine ich

freak1
04.09.2022, 15:53
Wenn man die neuen Richtlinien korrekt auslegt, ist der Sachkundeerwerb für Nicht-Radiologen in Zukunft richtig schwierig. Im Grunde genommen müssten die meisten dafür in die Radiologie rotieren. Gab dazu irgendwo mal eine Empfehlung der Deutschen Röntgengesellschaft.

Die richtige Fachkunde für CT ist als Nichtradiologe unmöglich, außer du findest CA-Radiologen der dir völlig falsche Tatsachen bescheinigt.

In der neuen WBO von 2020 steht genau drin, welche Röntgenfachkunde du für deinen FA brauchst (https://www.aekno.de/fileadmin/user_upload/aekno/downloads/2020/fachkunden-wbo-2020-2020-09.pdf).

anignu
06.09.2022, 02:21
Dann wäre CT ja raus und elektive Sachen auch, soweit ich das verstehe.

Kann mir da vielleicht jemand weiterhelfen, was man da überlicherweise macht?
Die Übersicht von freak1 ist schonmal mega cool.

Ansonsten ist bei Chirurgen üblich dass man diese Notfalldiagnostik halt so zügig wie möglich macht. Weil man damit rein formal ohne Radiologen auch mal ein Röntgen anmelden darf und dieses auch befundet. Klassisches Problem im Dienst. Und das reicht auch erstmal für die ersten Jahre voll aus. Bei elektiven Sachen unter tags (ist ja dann kein Notfall, also besteht nicht immer eine Fachkunde) ist es in den Häusern meist so formal geregelt dass die Röntgenanmeldung als "Vorschlag" verstanden wird und die Abteilung für Radiologe, also ein Fachkundiger, das abnickt. Ob die das tatsächlich machen oder nicht ist wieder ein anderes Thema aber nicht dein Problem. Und für CTs musst du ja eh in jedem Haus den Radiologen anrufen damit du eines bekommst. Die Fachkunde brauchst du damit eh nicht (und bekommst sie auch nicht weil du die Anforderungen nicht erfüllst).
Wichtiger finde ich dass man bei Sachen im OP, bei denen man selbst verantwortlich ist für was auch immer, irgendwer am Tisch die Fachkunde hat. Der Unfallchirurg für Skelett-Sachen etc... ansonsten macht man sich formal angreifbar und das ist immer schlecht.

Zum Thema "CA-Radiologen der dir völlig falsche Tatsachen bescheinigt": brauchst du nicht. Du brauchst nur irgend jemand der die entsprechende Fachkunde hat und der dich somit in dem Bereich betreuen kann. Das muss nicht der CA-Radiologie sein...

Bussard
20.01.2023, 21:11
Ich hoffe, im weitesten Sinne passend zum Thema Berufseinstieg als Assistenzarzt: Wie würdet ihr es einschätzen, wie viel Zeit man einplanen sollte, um in beliebten und teuren Städten wie München, Berlin, Heidelberg oder Freiburg eine Wohnung zu finden, die man sich als Assistenzarzt gut leisten kann (sprich Warmmiete etwa ein Drittel des Nettogehalts)?

][truba][
20.01.2023, 21:38
In Berlin 6 Monate, es sei denn du bist nicht wählerisch was Ort (=Fahrweg) oder preis\Leistung betrifft