Anmelden

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : FAQ - Berufseinstieg als Assistenzarzt



Seiten : 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 [25] 26 27

Partyarthy
28.12.2024, 17:23
Hallo,

ich habe eine Frage zu meinen neuen Arbeitsvertrag:
Unter "Beginn des Arbeitsverhältnisses, Tätigkeit" steht "... als Arzt am Standort XY eingestellt".
Unter "Vergütung" steht "Die Tätigkeit als Arzt in Weiterbildung entspricht..."

Es muss doch im Vertrag stehen, dass man als AiW eingestellt wird, oder? Reicht es, wenn es unter Vergütung steht, oder muss dringend auch im ersten Satz AiW stehen?
Und hätte das Konsequnezen für die FA-Anerkennung später?

Dooly
28.12.2024, 17:48
Nein, muss nicht im Vertrag stehen, steht bei mir auch nicht. Habe den Standard Vertrag einer Uniklinik. Zahlreiche Ärzt*innen, die damit weitergebildet wurden und FÄ geworden sind. Wichtig ist, dass eine WBB vorliegt.

h3nni
28.12.2024, 17:58
Wenn man im Bösen mit dem Chef auseinandergeht, kann es theoretisch zu Problemen kommen, weil du ja auch nur als Hilfs-Arzt eingestellt worden sein könntest und nicht zur Weiterbildung, das ist quasi ein separates, berufsrechtliches Verhältnis.

Aber es muss nicht konkret drinstehen.
Ich denke, wenn es einmal so drinsteht, passt das schon

Partyarthy
28.12.2024, 18:11
Vielen Dank für die Antworten!

Ida96
28.12.2024, 22:23
..gibt es irgendwo eine gute Übersicht wann man welche Weiterbildungen / Zusatzbezeichnung machen kann?
Also ich meine damit es gibt ja Zusatzbezeichnungen zb Palliativmedizin, Naturheilkunde dafür muss man aber ja gewisse Erfahrungen wenn nicht sogar einen Facharzt vorweisen. Und dann gibt es ja aber auch gewisse Dinge wie zu Reisemedizin wofür man scheinbar Nichtmal Facharzt sein muss.
Wo kann man all diese Sachen finden? Also auch welche Bezeichnungen es überhaupt gibt...?

(Es waren jetzt nur Beispiele, damit man versteht was ich meine)

Philip_MHH
28.12.2024, 23:07
Die Weiterbildungsordnung deiner Landesärztekammer hilft dir. Da stehen alle Fachärzte und zusatzbezeichnungen drin, inklusive Voraussetzungen etc.

Ida96
28.12.2024, 23:47
Die Weiterbildungsordnung deiner Landesärztekammer hilft dir. Da stehen alle Fachärzte und zusatzbezeichnungen drin, inklusive Voraussetzungen etc.

Ah ok danke dir!!
Und für so normale "Fortbildungen" also die keinen Facharzt erfordern, steht das da auch? Sowas wie zb meine Kommilitonen mit Reisemedizin gemacht hat

davo
29.12.2024, 00:09
Fortbildungen stehen dort nicht drin. Aber eben alle Facharzt-Weiterbildungen und alle Zusatz-Weiterbildungen. Einfach mal selbst reinschauen, dann weißt du auch, was drin steht.

h3nni
29.12.2024, 08:20
Es gibt auch BÄK-Curricula, https://www.bundesaerztekammer.de/themen/aerzte/aus-fort-und-weiterbildung/aerztliche-fortbildung/baek-curricula

Aber es gibt halt trotzdem noch zig Sachen der Fachgesellschaften. Reisemedizin laut BÄK 32h, als Voraussetzung für die Gelbfieberimpfstelle, Reisemedizin DFR mit 128 Stunden fürs Fachzertifikat (damit darf man dann zB weltwärts-Untersuchungen machen) und dann laut WBO die Zusatzbezeichnung Tropen- und Reisemedizin.

anignu
29.12.2024, 18:25
Und für so normale "Fortbildungen" also die keinen Facharzt erfordern, steht das da auch?
Vollständige Übersichten welche sonstigen Fortbildungen es gibt, existieren nicht.
Die Landesärztekammern bieten viele Kurse in Zusammenhang mit den Zusatzbezeichnungen oder ähnliche offizielle Fortbildungen an. Ansonsten gibt es Fortbildungen über Fachgesellschaften oder nennen wir sie "Themengesellschaften". Mit letzterem meine ich zum Beispiel die DEGUM oder ICW.
Letztlich lernt man diese ganzen Sachen im Laufe der Berufslaufbahn kennen...

Ida96
15.01.2025, 14:33
Hallo mal eine kurze Frage eines Einsteigers.
Ich habe die WBO gelesen und oft ist die Rede von 12Mo stationäre Akutversorgung.
Nun habe ich mich gefragt, wie das definiert ist(?) Also das heißt das KH muss eine Notaufnahme haben oder?
Somit wenn ein Haus ohne Notaufnahme zb für das entsprechende Fach zwar 24 Monate Weiterbildungsberechtigung hat, dann ist es zwar gut aber diese 12 Monate stationäre Akutversorgung wäre dann nicht abgedeckt, verstehe ich das richtig?

Lg

anignu
16.01.2025, 20:03
Würde ich so sehen. Keine Notaufnahme = keine Akutversorgung

fritzline
17.01.2025, 05:33
Nein, Akutversorgung bedeutet, dass es keine Reha z.B. ist. Habe selber meine Klinikzeit in einer kleinen 70- Betten Klinik ohne Notaufnahme absolviert ...

nie
17.01.2025, 12:19
Ich hab ein einer Uniklinik studiert, die keine Notaufnahme hatte. Daran sollte es wohl nicht scheitern.

JAK1
17.01.2025, 18:42
Ärztekammer fragen ist der einzig richtige Weg

Ida96
17.01.2025, 19:54
Danke für die Antworten.
Nun habe ich noch eine weitere Frage, da ich heute in eine blöde Situation gekommen bin. Vor mir ist jemand gestolpert und hat sich das Sprunggelenk luxiert/gebrochen.
Ich war direkt dahinter und habe somit halt die Basisversorgung die einem ohne Material möglich ist 'übernommen'
Als der Rettungsdienst kam, wollte dieser dass ich eine Gabe von Ketanest Dormicum vornehme und eine Reposition. Ich habe dies abgelehnt da ich mich damit überfordert sah 4 Wochen nach dem M3 und außerdem mir auch das Risiko zu hoch war und ich es auch nicht als meinen Auftrag sehe in diesem Fall.
Nun wollte ich aber nachfragen, wie ist das rechtlich?

Ich bin doch dann gar nicht versichert etc. wenn ich da zugestimmt hätte und etwas schief gegangen wäre?
Wie handelt man diesbezüglich richtig, wenn man Arzt ist, aber als Privatperson unterwegs ist?

h3nni
17.01.2025, 20:34
Jeder Arzt braucht eine Berufshaftpflicht.

Wenn du nicht erwähnst, dass du Ärztin bist, wird kein höherer inhaltlicher Standard angelegt.
Aber wenn du nichts machst, kriegst du mehr Stress als ein Nicht-Arzt wegen unterlassener Hilfeleistung.

Wenn kein Behandlungsvertrag entsteht, gibt es eigentlich auch kein Haftungsrisiko.

Wieso die RTW-Besatzung draufkommt, dass du ne Analgosedierung machen sollst, finde ich spannend.
Ich hätte die Sedierung nicht gemacht, ich hätte aber normalerweise auch nicht gesagt, dass ich Arzt bin. Einfach mal nicht die ganze Wahrheit sagen :)

JAK1
17.01.2025, 22:03
Rechtlich ist ja ganz einfach, wenn jemand nicht lebensgefährlich verletzt ist, dann musst du ihn nicht behandeln. Dafür brauchst du nicht mal einen Grund.

Mal davon abgesehen, viele Notärzte hätten halt eine Analgosedierung gemacht und den Patienten in die Unfallchirurgie gefahren. Du glaubst ja nicht, dass da ein gelernter Anästhesist oder Internist da mal schnell eine Reposition auf offener Straße macht.

Ich weise jemanden mit einer Schulterluxation auch ein und reponiere den dann nicht in der Praxis.

Dem Rettungssanitäter gehört eher mal sein Job erklärt.

Berufshaftpflicht gehört aber zum absoluten Pflichtprogramm und kostet auch nur 50€ im Jahr.

h3nni
17.01.2025, 22:18
Naja, inhaltlich denke ich schon, OSG-Luxation soll man schon präklinisch reponieren, das kann sonst sehr schlecht heilende Wunden verursachen.
Schulter ist ein anderes Ding.

davo
18.01.2025, 11:18
Das eigentliche Wichtige: Was du nicht kannst, sollst du nicht machen. Weder im Privatleben noch im Arbeitsalltag. Denn wenn du etwas machst, was du nicht kannst, steigt auch eine Versicherung schnell aus.