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mushroom1985
05.02.2013, 20:24
also, es wurde ja gefragt, was mit den Kliniken los war und warum ich trotz meiner intensiven Forschung keine Punkte für die Begründung erhalten habe. Grundsätzlich war es so, dass die Gutachter in meinem Fall anonym waren und nur ein Koordinator die Begründung angenommen hat. Der hat sich dazu auch in keinster Weise geäußert und keine Tipp oder Vermutungen verbreitet, absolute neutral. Natürlich habe ich dann erst im Nachhinein gesehen, dass ich nur den Gnadenpunkt erhalten habe. HSS hat mir ehrlich gesagt auch nicht besonders viel mitgeteilt, außer, dass ich es ruhig nochmal versuchen soll. Ich finde es aber ehrlich gesagt schade, ohne jemandem nahe treten zu wollen, dass andere bevorzugt werden. Das Studium würde meine Forschungsaktivität drastisch beschleunigen.

dahema
05.02.2013, 20:45
Hat denn einer von den Erfahrenen hier in der Runde eine Einschätzung, welche Messzahl uns dieses WS erwarten wird? Eigentlich lag sie ja in den letzten Jahren immer bei 5, nur 2010 betrug sie 7. Hat jemand eine Theorie bezüglich Entwicklung der Studienplatz- oder Bewerberzahlen? Wär doch mal interessant.

advomed
05.02.2013, 21:22
@herzkasperl: Vielen Dank für deine Einschätzung. Da besteht ja doch noch die Hoffnung, dass etwas Gescheites aus mir wird :-kaffee. Den Hinweis auf die früheren Threads nehme ich natürlich gern auf. Ich hatte zwar geglaubt schon alles gelesen zu haben, aber dann halt noch mal von vorn. Es ist ja schließlich für ne gute Sache.

@dahema: Die Kinderbetreuungszeiten gelten doch als Dienst.
HSS: Dienst = u.a. eine Betreuung oder Pflege eines leiblichen/adoptierten Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von drei Jahren. Die Betreuung oder Pflege eines leiblichen/adoptierten Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen kann nur dann als Dienst anerkannt werden, wenn sie in ihrem Umfang und ihrer Intensität mit den übrigen Diensten vergleichbar ist.
Die Betreuung/Pflege muss mit einer eigenhändigen schriftlichen Erklärung der Bewerberin bzw. des Bewerbers nachgewiesen werden, aus der hervorgeht, dass diese Vollzeit beanspruchende Tätigkeit von ihm selbst ausgeübt wurde. Darüber hinaus sind im Falle der Betreuung/Pflege eines Kindes alle Belege beizufügen, die Aufschluss über die Betreuungsbedürftigkeit geben (z. B. Geburtsurkunde, Meldebescheinigung, ärztliches Attest).

Das müsste doch auch auf dich passen, wenn du Erziehungszeiten genommen hast.

Hinsichtlich der Messzahl hoffe ich, dass sie auch dieses WS nicht steigt und brav bei 5 bleibt - 4 wäre natürlich toll und würde vieles vereinfachen, aber das ist wohl nur ein Wunschtraum.

@mushroom: Tut mir echt leid für dich, dass aus denen keine brauchbaren Hinweise herauszuholen waren. Vielleicht versuchst du es wirklich mal bei einer anderen Uni, wie Herzkasperl vorgeschlagen hat. Die stellen sich vielleicht nicht so an. Klingt jedenfalls so, als ob du allemal gute Gründe hättest. Kannst du daraus nicht vielleicht auch wenigstens sonstige berufliche Gründe machen. Erzähl doch mal ein bißchen was genaueres, vielleich fällt uns hier im Forum ja eine gute Argumentation für dich ein. Als Unbeteiligter sieht man ja manchmal mehr - siehe Herzkasperl :knuddel:

LG advomed

Fimbulvetr89
05.02.2013, 22:18
Hat denn einer von den Erfahrenen hier in der Runde eine Einschätzung, welche Messzahl uns dieses WS erwarten wird? Eigentlich lag sie ja in den letzten Jahren immer bei 5, nur 2010 betrug sie 7. Hat jemand eine Theorie bezüglich Entwicklung der Studienplatz- oder Bewerberzahlen? Wär doch mal interessant.

Also dass die Grenze unter 5 sinkt werden wir erstmal nicht mehr erleben. Ich würde für eine vage Prognose natürlich erstmal abwarten, wie die Grenze im Sommersemester ausfällt. Mein Tipp aktuell fürs kommende WS wäre 7 oder 8.
Laut HSS gab es seit 2006 stetig immer mehr und mehr Bewerber, 2012 schon doppelt so viele wie 2007. Manche meinen das liegt am Bachelor-/Mastersystem. Ich denke selbst nicht das es daher wieder zurück gehen wird. Wenn man sich dann mal anschaut um wieviel die Erststudienbewerberzahlen in den letzten 10 Jahren zugelegt hat und man davon ausgeht, dass das Verhältnis von neuen Zweitstudienbewerbern und Absolventen gleich bleibt, wird einem auch bange.
Ich hoffe natürlich aber für alle das die nötige Punktzahl in erreichbarer Höhe bleibt. Spekulieren bringt ja sowieso erstmal nichts :)

P.S. ich sagte vielleicht, weil ich immer ziemlich pessimistisch bin, was meine Zukunft angeht und daher mir wünschte das ich mir erst gar keine Hoffnung auf einen Platz mache. Ich habe jetzt schon ziemliche Angst vor dem Versand der Bescheid im August, wenn dann erstmal die Blase platzt :-/

Herzkasperl
06.02.2013, 08:19
@mushroom1985: Versuche es woanders. Auch wenn Du nicht die Uni wechseln willst, aber der Kampf kann lange gehen... siehe LotF.

@dahema: Die 5 oder 7 lagen von der Rangfolge sehr dicht beinander. Es gibt nicht viele Leute mit 6 oder 7 Punkten. Sehr viele haben 5 (da bleibt es dann spätestens hängen) oder dann eben 8+

dahema
06.02.2013, 13:17
@dahema: Die Kinderbetreuungszeiten gelten doch als Dienst.
HSS: Dienst = u.a. eine Betreuung oder Pflege eines leiblichen/adoptierten Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von drei Jahren. Die Betreuung oder Pflege eines leiblichen/adoptierten Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen kann nur dann als Dienst anerkannt werden, wenn sie in ihrem Umfang und ihrer Intensität mit den übrigen Diensten vergleichbar ist.
Die Betreuung/Pflege muss mit einer eigenhändigen schriftlichen Erklärung der Bewerberin bzw. des Bewerbers nachgewiesen werden, aus der hervorgeht, dass diese Vollzeit beanspruchende Tätigkeit von ihm selbst ausgeübt wurde. Darüber hinaus sind im Falle der Betreuung/Pflege eines Kindes alle Belege beizufügen, die Aufschluss über die Betreuungsbedürftigkeit geben (z. B. Geburtsurkunde, Meldebescheinigung, ärztliches Attest).

Das müsste doch auch auf dich passen, wenn du Erziehungszeiten genommen hast.

Ja, die Kindererziehungszeiten habe ich mir auch als Dienst anrechnen lassen. Du musst aber einen konkreten Zeitraum für diesen Dienst angeben (ich meine, es muss mindestens ein halbes Jahr oder evtl. sogar ein ganzes Jahr sein, frag nochmal nach). In diesen Zeitraum darfst du aber überhaupt nicht gearbeitet haben und musst das auch nachweisen (Zitat HSS Kindererziehung als "Vollzeit beanspruchende Tätigkeit"!).

Ich hatte deine ersten Postings so interpretiert, dass du neben den Kindern die ganze Zeit freiberuflich gearbeitet hast. Aber wahrscheinlich hast du zwischen all den Kindern auch mal eine "Pause" eingelegt - gegönnt wäre es dir :-))

lg
- dahema

advomed
06.02.2013, 13:41
Ich hatte gehofft, dass denen der Elterngeldbescheid für die 12 Monate ausreichen würde. Real habe ich natürlich zumindest stundenweise weiter gearbeitet (Frei machen war leider nicht drin). Man kann so eine Kanzlei ja nicht einfach zu machen. Was soll denn mit den anhängigen Gerichtsverfahren werden. Habe aber kurz vor der Geburt eine Rechtsanwaltsfachangestellte zur Entlastung eingestellt und dann, als der jüngste Zwerg ein Jahr war wieder gekündigt. Das zieht ja vielleicht auch. Werde auf alle Fälle noch mal nachfragen. Danke für den Hinweis.

LG advomed

advomed
06.02.2013, 13:45
Ach da fällt mir ein - nach meiner Großen habe ich ein Jahr frei gemacht (zwischen 11. und 12. Klasse). Könnte ich also super nachweisen. Das ist jetzt aber schon gute 17 Jahre her. Zählt sowas immer noch oder gelten vielleicht nur Zeiten nach dem ABI? Fragen über Fragen. Ich fürchte das bleibt wohl so bis im Ausgust die Bescheide kommen. :-meinung

dahema
06.02.2013, 14:01
Na siehst du, da hast du den Bewerbungsprozess schon komplett durchschaut :-top

Für jede Frage, die dir hier oder direkt bei HSS beantwortet wird, entstehen drei neue :-wand

Aber du bist ja echt früh dran und kannst in Ruhe an deiner Begründung feilen. Ich würde mich an deiner Stelle unbedingt auf die beruflichen Gründe konzentrieren. Wenn du die 4 (!) Punkte bekommst und dann noch die 2 für deine Note, dann bist du mit 6 doch schon gut dabei und fast auf der sicheren Seite. Dazu hast du noch gute Chancen auf die 2 Punkte für die Familienphase, der Dienst könnte auch klappen - sieht nicht schlecht aus!

Ach ja, und warum sollte die Kindererziehungszeit für deine Große denn nicht zählen? Wenn du einen Wehr- oder Zivildienst in dem Alter geleistet hättest, gälte der doch auch.

LotF
06.02.2013, 21:41
mushroom, du kannst bei HSS auch anfragen, ob man dir das Gutachten der Uni in Kopie zukommen lassen könnte. Also ich konnte meines so zumindest einsehen.

advomed
09.02.2013, 11:51
Na siehst du, da hast du den Bewerbungsprozess schon komplett durchschaut :-top

Für jede Frage, die dir hier oder direkt bei HSS beantwortet wird, entstehen drei neue :-wand

Ich habs ja gleich geahnt. Insgeheim ist die Begründungspflicht nur ein verkappter Medizinertest für Zweitstudis. Wer nicht verrückt geworden ist, ist studierfähig. :grins:

Herzkasperl
09.02.2013, 14:02
Ich habs ja gleich geahnt. Insgeheim ist die Begründungspflicht nur ein verkappter Medizinertest für Zweitstudis. Wer nicht verrückt geworden ist, ist studierfähig. :grins:

Ich finde das ist eine gute Vorbereitung auf die Tätigkeit als niedergelassener Arzt. Da macht man dann auch 50% Verwaltungsformalitäten.

LotF
09.02.2013, 15:08
oder Arzt in der Uniklinik für die Anträge der Drittmittel...

advomed
10.02.2013, 13:10
Papiertiger ahoi. Schmeißt die Stethoskope an die Wand und zückt die Kugelschreiber. :rock:

Herzkasperl
11.02.2013, 08:07
Papiertiger ahoi. Schmeißt die Stethoskope an die Wand und zückt die Kugelschreiber. :rock:

Noch lachst Du drüber...

advomed
11.02.2013, 09:23
Mit Papier habe ich ja glücklicherweise kein Problem. Da habe ich schon eher Angst, dass ich irgendwann mal vor einem richtig schwer verletzten Patienten stehe und mich dann mein Kreislauf verlässt. Kennt ihr sowas auch. Ich hoffe nicht, dass ich die einzige bin, die da etwas Bammel hat.

Mir ist das mal in der Staatsanwaltsschaftsstation untergekommen. Da sollte ein junger Polizist seine erste Zeugenaussage machen und hat sich gleich erst mal der Länge nach hingelegt. Die "netten" Kollegen haben tierisch gefeixt. Mit tat der Kerl nur leid. Er war einfach total nervös (dabei war er nur Zeuge).

Aber mal was anderes. Habt ihr schon Zahlen für das SS 2013 gehört. Hoffentlich ist die nicht wieder angestiegen.

Fimbulvetr89
11.02.2013, 11:42
Aber mal was anderes. Habt ihr schon Zahlen für das SS 2013 gehört. Hoffentlich ist die nicht wieder angestiegen.

Das gerate wie hoch wohl die Grenze ausgefallen ist geht doch erst morgen wieder los ^^
Ich bin aber auch schon gespannt. Zum SS war es gespenstig ruhig in den Foren, ich kann mir vorstellen das Viele zum WS abwarten und sich nicht schon früher beworben haben, weil es zum SommerSemester bekannter Maßen schwieriger ist.

advomed
12.02.2013, 08:22
Wir müssen nicht mehr raten. 11 Punkte sind es im SS wieder geworden. Also immer noch keine Entspannung an der Bewerberfront., obwohl das die Ruhe in den Foren hätte vermuten lassen können. Aber wenigstens kein weiterer Anstieg der Werte - wenn dass nur auch für`s WS gilt.:-blush

dahema
12.02.2013, 09:35
Kein Punkteanstieg im Vergleich zum Vorjahr, das MUSS im WS auch so bleiben :-dafür

Eigentlich hätte ich im Frühjahr die Zeit, zumindest einen Teil des Pflegepraktikums vor dem Studium zu machen - aber andererseits fühlt sich das ohne sicheren Studienplatz irgendwie falsch an. :-nix

dahema
12.02.2013, 10:00
Zum SS war es gespenstig ruhig in den Foren, ich kann mir vorstellen das Viele zum WS abwarten und sich nicht schon früher beworben haben, weil es zum SommerSemester bekannter Maßen schwieriger ist.

Hhhmm... aber dass der Einstieg im Sommersemester aufgrund der wesentlich geringeren Zahl an Studienplätzen wesentlich schwieriger ist als im Wintersemester, ist ja nichts Neues. Die Differenz bestand doch auch in den vergangenen Jahren, warum sollten dann ausgerechnet 2013 mehr Kandidaten auf den Winter warten?

Wenn man davon ausgeht, dass die Bewerberstruktur (bezüglich ihrer Punktzahlen) jedes Jahr grob ähnlich ist und die Anzahl verfügbarer Studienplätze wahrscheinlich auch nicht besonders schwankt, könnte man schon von einer vergleichbaren Bewerberzahl ausgehen - und somit weiter auf 5 Punkte im WS hoffen.

Nun, wir werden sehen, wie aktiv dieses Forum im Frühjahr wird, wenn der Bewerbungsschluss naht :-)