PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zweitstudium WS11/12



Seiten : 1 2 3 4 [5] 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18

LotF
08.07.2011, 19:50
nagut, ich kann verstehen, dass du da nicht bleiben möchtest :-D

Miss_H
08.07.2011, 22:46
Aber nach dem Physikum von dort weg zu verwechseln wird nicht so schwer sein. Denn dann merken alle G8 Abiturienten, dass sie doch lieber nochmal bei Mama wohnen wollen :-dafür

feelgood
12.07.2011, 21:43
@Miss H
hast du Biologie auf Bachelor studiert?

Miss_H
13.07.2011, 16:27
@Miss H
hast du Biologie auf Bachelor studiert?

Ja genau.

edit: Wieso fragst du denn? Hast du auch Bio studiert?

Shiver-CGN
14.07.2011, 14:18
wann war eigentlich bewerbungsfristende für zweitstudenten für das WS2011/12?

sodbrennen
14.07.2011, 14:52
Normalerweise Ende Mai, oder? :-nix
Außer, du hasst dein Studium grad erst beendet, dann Mitte Juli.

ludor
14.07.2011, 15:20
hab mich heute beworben, da direkt heute mein erststudium abgeschlossen.
:-stud jetzt noch die ganzen unterlagen zusammen sammeln und dann :-angel

wer ist hier noch mit bwl dabei?

LotF
14.07.2011, 18:35
kommt drauf an, wann man den Abschluss gemacht hat. Gelten ganz normal die Fristen wie für Abiturienten auch...

Pogon
17.07.2011, 12:26
Hi, mal eine Frage:
Angenommen ich bekomme einen Zweitstudienplatz, möchte aber noch ein Jahr mit dem Studienbeginn warten. Kann ich auch wenn ich den Studienplatz nicht angetreten habe meine Punkte behalten und für die nächste Bewerbung wiederverwenden?

LotF
17.07.2011, 13:18
ludor, ich.

Pogon, soweit ich weiß, geht das nur bei der direkt darauf folgenden Bewerbung und ob das auch bei einem Zulassungsbescheid der Fall ist, ist mir nicht bekannt. Hinzu kommt auch, dass man nicht weiß, ob die Punkte dann noch ausreichen werden.

Unbekannter
18.07.2011, 13:46
Hi, mal eine Frage:
Angenommen ich bekomme einen Zweitstudienplatz, möchte aber noch ein Jahr mit dem Studienbeginn warten. Kann ich auch wenn ich den Studienplatz nicht angetreten habe meine Punkte behalten und für die nächste Bewerbung wiederverwenden?

Hi,

ja, du kannst deine Punkte für die darauffolgenden 2 Bewerbungsdurchläufe behalten, also das nächste SS und dann das WS.
Habe da bei hochschulstart auch im letzten Jahr mal deswegen nachgefragt.
Ob die Punkte dann natürlich ebenfalls reichen kann dir vorher keiner sagen, du brauchst aber keine neue Begründung schreiben.

PAIng
19.07.2011, 15:59
Hi, mal eine Frage:
Angenommen ich bekomme einen Zweitstudienplatz, möchte aber noch ein Jahr mit dem Studienbeginn warten. Kann ich auch wenn ich den Studienplatz nicht angetreten habe meine Punkte behalten und für die nächste Bewerbung wiederverwenden?

Da würd ich doch lieber losstudieren, man kann Prüfungen auch strecken, krank sein, Kurse später machen. Sonst gehst Du das Risiko, nicht mehr reinzukommen - außer Du hast 12 Punkte...

Traverso
22.07.2011, 20:35
Ich würde gerne mal was wissen... vielleicht kann mir hier ja jemand nen Tip geben?

In der Zeit wenn für die Zweitis die Bescheide verschickt werden bin ich im Urlaub. Herausfinden ob es geklappt hat oder nicht kann man ja per Internet. Aber falls es wirklich ein positiver Bescheid ist muss ich doch die Annahme des Studienplatzes bis 22.08. erklären. Wie kann ich das machen, wenn ich den Bescheid nicht als Post in der Hand habe?

Miss_H
22.07.2011, 23:23
Ich würde gerne mal was wissen... vielleicht kann mir hier ja jemand nen Tip geben?

In der Zeit wenn für die Zweitis die Bescheide verschickt werden bin ich im Urlaub. Herausfinden ob es geklappt hat oder nicht kann man ja per Internet. Aber falls es wirklich ein positiver Bescheid ist muss ich doch die Annahme des Studienplatzes bis 22.08. erklären. Wie kann ich das machen, wenn ich den Bescheid nicht als Post in der Hand habe?

Der Bescheid den du online bekommst sieht genau so aus wie der den du per Post bekommst. Ist nicht dein größeres Problem, dass du dich evtl. während du im Urlaub bis vielleicht persönlich an der Uni einschreiben musst? Schau doch schon mal auf der Internetseite deiner Wunschuni nach, ob du persönlich zur Immatrikulation kommen musst.

LotF
22.07.2011, 23:51
nein, du kannst ja einfach für jemand anderen die Vollmacht ausstellen und der schreibt dich dann ein.

PAIng
24.07.2011, 18:12
nein, du kannst ja einfach für jemand anderen die Vollmacht ausstellen und der schreibt dich dann ein.

Da kann auch persönliches Erscheinen erforderlich sein, musste mal nen Urlaub unterbrechen:
http://www.uni-muenchen.de/studium/administratives/termine/immatr_termine/index.html

Möglicherweise ist aber auch online-Einschreibung möglich:
http://www.uni-muenchen.de/studium/hochschulzugang/bewerb_einschreib/verfahren/online_einschreib/online_einschreibung/index.html

etwas verwirrend. Ich weiss nur, dass früher ne Vollmacht oder ein RA nicht genügte.

LotF
24.07.2011, 18:28
nein, persönlich ist ja klar. Das steht dort immer, wenn es nicht online erfolgt. Nur kannst du dich ja immer nach §§164/167 BGB persönlich vertreten lassen, natürlich kann es sein, dass es dann schriftlich sein muss. Die Vertretung ist ja nur bei höchstpersönlichen Rechtsgeschäften (bspw. Eheschließung §1311BGB und Testament §2064 BGB) ausgeschlossen, dazu zählt aber eine simple Immatrikulation nicht.

PAIng
24.07.2011, 18:41
nein, persönlich ist ja klar. Das steht dort immer, wenn es nicht online erfolgt. Nur kannst du dich ja immer nach §§164/167 BGB persönlich vertreten lassen, natürlich kann es sein, dass es dann schriftlich sein muss. Die Vertretung ist ja nur bei höchstpersönlichen Rechtsgeschäften (bspw. Eheschließung §1311BGB und Testament §2064 BGB) ausgeschlossen, dazu zählt aber eine simple Immatrikulation nicht.

Äh? BGB? Universität? Nicht eher Verwaltungsrecht??

Egal, ich persönlich würde über nen positiven Bescheid ohnehin einen Herzkasper bekommen und müsste mich dann vertreten lassen :D

LotF
24.07.2011, 18:46
was denn für ein Verwaltungsrecht?

EDIT:
Ich denke, dass man Vertretungsvollmachten nicht einfach bei einer so simplen Sache ausschließen kann. Allerdings hat PAIng insofern Recht, da jede Universität ihre eigen Immatrikulationsordnung hat, kann das eingeschränkt sein. Ich habe aber noch nicht davon gehört, dass das nicht gehen würde.

ludor
25.07.2011, 17:04
Herausfinden ob es geklappt hat oder nicht kann man ja per Internet.

Blöde Frage, aber wie? Werden einem die Bescheide auch per Mail zugeschickt, oder über Daisy?

Danke für Rückmeldungen.

LG