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nein, die gibt es nur bei DAISY.
immediawoman
27.07.2011, 11:41
Einen wunderschönen guten Tag an alle mutigen Zweitstudienbewerber!
Eine Frage in den Raum gestellt: wie schätzt man die Chancen von einer Bewerbung ein, die mit einer Bescheinigung/Gutachten von der alten Uni einhergeht, in der steht, dass ein medizinisches Studium für sinnvoll eingesehen wird?
Daten zur Info: Erststudium Linguistik/Germanistik M.A. mit 2,0
- ein Gutachten von der Hochschule auf Empfehlung des Kontrollblattes angefordert, ansonsten besondere berufliche Gründe geltend gemacht (für den Fall eines negativen Gutachtens,-ja, so etwas gibt es auch!)
Über alle Feedbacks würde ich mich sehr freuen!
P.S. und ja, die Zeit des Wartens ist wirklich mittlerweile kaum auszuhalten...
Coxy-Baby
27.07.2011, 11:49
Nur mal so aus Interesse welche besonderen beruflichen Gründe gibt man bei der Studienkombination an?
immediawoman
27.07.2011, 11:52
Das Thema meiner Magisterarbeit war schon sehr neurologisch angehaucht. Auf der weiteren Forschung etc. habe ich aufgebaut.
immedia,
Gutachten von der Hochschule auf Empfehlung des Kontrollblattes angefordert
soll für wissenschaftl. Gründe sein oder wie?
Solange du deine berufl. Gründe nicht mit mehr als dem Schreiben der alten Uni belegt hast, würde ich die Chancen als eher sehr schlecht einstufen.
immediawoman
27.07.2011, 11:59
Ja. Das Kontrollblatt hat angezeigt, dass ich ein Gutachten anfordern soll.
Daraufhin habe ich mit HSS telefoniert und sie sagten, dass alles (auch die Begründung) so ziemlich nach wiss. Gründen aussieht und von daher wäre es hilfreich, das Gutachten anzufordern. Das habe ich auch getan,-nur bekommt man ja leider zwischendurch von niemandem Bescheid, wie die Sache ausgegangen ist...
Coxy-Baby
27.07.2011, 12:01
Das wiss. Gutachten hast du aber schon bei deiner NEUEN Uni angefordert oder?
und solange es keinen erkennbaren Faden im Werdegang gibt, dürfte das mit dem positiven Gutachten auch nicht klappen.
immediawoman
27.07.2011, 12:43
natürlich habe ich bei der neuen Hochschule das wiss.gutachten angefordert...
Und hm,mein wiss.Werdegang war zwar nicht sehr groß,denn ich durfte ja in mein sprachwiss.Studium nicht viel medizinisches mit rein nehmen.Aber das,was ich reinnehmen konnte,habe ich getan und habe es in der Begründung auch dargestellt.
Mal schauen...
es geht ja auch vielmehr darum, dass du forschend tätig warst und evt. Veröffentlichungen vorweisen kannst.
immediawoman
28.07.2011, 08:32
Meine Forschungserfahrungen habe ich eben mit meiner Magisterarbeit angefangen, weitere Veröffentlichungen war es nicht möglich, zu machen. Aber HSS hat es ja auch aufgrund meiner Unterlagen ersehen können! Dennoch meinten sie, die Anforderung eines wiss.Gutachtens wäre sinnvoll...
eine Magisterarbeit reicht aber als Forschungsnachweis nicht aus, da du dich damit nicht von anderen Studenten aus deinem Studiengang abhebst und dies wird in einem Gerichtsurteil hierzu explizit gefordert.
immediawoman
28.07.2011, 09:33
Gut. Mal eine andere Frage.
Wenn man sich als Zweitstudienbewerber schon zum 3.Mal bewirbt, und man tut es ja nur mit Wartezeit, werden denn die 3 Semester, in denen man eine Ablehnung bekommen hat, summiert?
du meinst, ob man dann 3 Semester Wartezeit hätte? Theoretisch schon, aber mit einem abgeschlossenem Studium darfst du dich nicht mehr über die Wartezeitquote bewerben.
Falls die Frage auf die erhaltenen Punkte abziehlt: nein, diese werden nicht summiert.
immediawoman
28.07.2011, 10:46
Na doch! Siehe HSS-Seite: Zweitstudienbewerber bewerben sich AUSSCHLIEßLICH über die Wartezeitquote!!
Coxy-Baby
28.07.2011, 10:53
Falsch!, du schreibst es zwar bei AntOn unter Wartezeit, aber es ist eine extra Quote und hat nichts mit Wartezeit zu tun...du kommst auch nur über deine Punkte rein.
harmony1
28.07.2011, 10:57
Glaube, dass das einfach eine formelle Sache ist, dass man sich über Wartezeitquote bewerben soll, dass das aber nicht bedeutet, dass man eher einen Platz bekommt, je länger man wartet. Oder versteh ich das falsch?
Coxy-Baby, nein das ist nicht falsch, sondern nur missverständlich ;)
Harmony hat es in etwa schon gesagt: Du bewirbst dich mit deiner Zweitstudienbegründung über die Wartezeitquote, das ist soweit richtig. Allerdings bewirbst du dich nicht über deine Wartezeit und kannst dies auch nicht mehr. Der Satz bedeutet lediglich, dass für die Zweitstudienbewerber eine Rangliste gebildet wird, wovon die Bewerber mit den höchsten Messzahlen ausgewählt werden. Nachdem also fest steht, dass du einen Platz in Deutschland bekommst, wirst du mit den Wartenden, bei denen auch fest steht, dass sie einen Platz bekommen, weil sie die nötigen Semester gesammelt haben, in einen Topf geworfen. Dies bedeutet "Bewerbung über die Wartezeitquote".
Erst hiernach wird die Verteilung auf die Hochschulen vorgenmmen, so kann es eben sein, dass sich extrem viele Wartezeitler für einen Ort beworben haben und das Sozialkriterium daher steigt. Wenn du nun nur ein SK5 nachweisen kannst und genügend Wartezeitler haben SK4 oder höher, dann wirst du dort nicht zugelassen. Wenn es blöd läuft und du nur Unis angegeben hast, die SK4 oder höher haben und du nur SK5 hast, dann bekommst du trotz erreichter Messzahl keinen Studienplatz.
man möge mich bitte korrigieren, wenn mein zweiter Absatz nicht stimmt.
harmony1
28.07.2011, 11:06
Ja, so hab ich´s auch verstanden
Wenn es blöd läuft und du nur Unis angegeben hast, die SK4 oder höher haben und du nur SK5 hast, dann bekommst du trotz erreichter Messzahl keinen Studienplatz.
Das stimmt natürlich nicht. Einen Platz hat man sicher.
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