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miri05
14.05.2013, 19:48
Das stimmt natürlich - 5 Punkte allein, auch mit Dienst, reichen meist nicht aus. Aber wenn man über diese 5 Punkte hinaus noch irgendwo ein paar Punkte über berufliche oder familiäre Gründe auftreiben kann, passt es - auch ohne wissenschaftliche Gründe und Gutachten, wollte ich damit sagen.

Bewirbst du dich in diesem WS noch einmal?

Jap habe ich. Diesmal habe ich es mit wissenschaftlichen Gründen versucht ;)

propodoxus
15.05.2013, 15:44
Hallo Ihr Lieben,
ich verfolge dieselben Interessen und Ziele wie ihr auch. In der letzten Zeit habe ich mich viel mit der Möglichkeit, ein Zweitstudium im kommenden Wintersemester zu beginnen, befasst.
Ich habe diverse Themen hier aus dem Forum bereits komplett durchgelesen und habe ein sehr nettes und hilfreiches Publikum erlebt. Auch in anderen Foren habe ich ordentlich durchgestöbert.

Daher wollte ich euch fragen, ob Ihr mir eventuell behilflich sein könnt, meine Begründung feinzuschleifen und abzuschließen.
Ich werde mich für Fallgruppe 3 "besondere berufliche Gründe" bewerben.
Ich habe bisjetzt Aspekte zusammengefasst, die eine sinnvolle Ergänzung des Erststudiums durch das Zweitstudium befürworten.

Ich kann bis zum 31. Mai meine Bewerbungsunterlagen einsenden. Liege ich damit zeitlich noch im grünen Bereich oder sollte ich mich hasten ?

Zu meinen Unterlagen würden gehören: eine beglaubigte Kopie meines Abschlusszeugnisses, ein Lebenslauf sowie meine Begründung. (Beglaubigung von meiner Krankenkasse durchgeführt ! Wird das akzeptiert ?)

Muss ich extra ein Motivationsschreiben verfassen oder kann ich das mit in die Begründung reinfließen lassen ?

Gehören Praktika- und Arbeitszeugnisse (auch wenn diese fachlich keinen Bezug zur Medizin haben), Sprachzertifikate auch in die Bewerbungsunterlagen ?
Wenn ja, müssen die wahrscheinlich auch beglaubigt werden oder nicht ?

Jetzt habe ich viel mehr Fragen gestellt, als ich eigentlich vorhatte.
Ich danke euch schon mal im Vorraus für hilfreiche Antworten.

freshStudent
15.05.2013, 16:30
Bewerbung ist online raus, muss nur noch postalisch abgeschickt werden. Ist ja nicht mehr lange hin der 12. August :P

Edit: Ich musste sogar Vorlesungsskripte und meine Bachelorarbeit mitschicken. Die erste Bewerbung in meinem Leben, die in einem Karton rausgeht :) Bin ich der Einzige, der so viel Anhang hat ?

skatefahrer
15.05.2013, 16:45
@propodoxus:

Ich habe mich auch gefragt welche Beglaubigungen HSS akzeptiert und hab da angerufen... "Alle Institute, die ein Siegel haben..." Also auch Kirchen und der AStA in NRW???!!!, what ever..

Ich bin auch noch mit der ganzen Bürokratie beschäftigt aber Schuhkartons kann ich nicht füllen.. Antrag, 1,5 Seiten Begründung, Lebenslauf, 5 Zeugnisse, eine Bestätigung meines Ex-Chefs und die Meldebescheinigung.. Sind summa summarum 12 Blätter.. das muss reichen!

Ist zwar in diesem thread "off-topic" aber ich wags trotzdem:

Wie viele Semester hat man Zeit bis das Physikum fertig sein muss? Gibts ne einheitliche Regelung (gegen mutmaßliche Langzeitstudenten)? :)

propodoxus
15.05.2013, 18:43
@skatefahrer
- einen Siegel ? also der Kundenberater bei meiner AOK hat das geprüft, 3 fach abgestempelt (Beglaubigung, AOK-Stempel und Datum) und unterschrieben.

- und was meinst du mit Meldebescheinigung, muss man auch eine Meldebescheinigung wegen dem Wohnort einreichen ?

skatefahrer
15.05.2013, 21:09
Ich wusste nicht, dass Krankenkassen auch beglaubigen dürfen.. Aber wird schon passen. Wenn du es zeitnah hinschickst, dann sagen dir die ja noch obs ok ist oder nicht und du kannst entsprechend reagieren.

Also auf meinem "Nur für Ihre Unterlagen" - Teil des Zulassungsantrages steht:
...
2. Eine aktuelle Meldebescheinigung der Meldebehörde für Ihre Hauptwohnung
...

Vllt liegts auch nur daran, dass ich noch einen Nebenwohnsitz hab?! Weiß auch nicht,,

Oh man, langsam werd ich nervös!^^

Sina_Pse
15.05.2013, 21:45
Gibts denn irgendwelche Trends bzgl. der zu erreichenden Messzahl? In den letzten WS warens ja 5; 5; 7; 5; 4.....
Die Qualifikationen der Bewerber sollte ja jedes Jahr relativ ähnlich sein... Aber man kann es wohl nicht ausschließen, dass diesen Herbst eine 10 oder 11 nötig ist?
Mich würde mal eine jährliche Statistik interessieren wieviel Prozent der Bewerber 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, usw. Punkte haben. Man kann mind. 2 und maximal 17 Pkt. erreichen.. also eine Normalverteilung können wir da wohl vergessen ^^

Warum sollte denn die Messzahl auf einmal auf 10 oder 11 steigen? Selbst, wenn es jedes Jahr mehr Bewerber werden, heißt das ja noch nicht, dass diese auch alle bessere Messzahlen bekommen. Ich erwarte (und hoffe), dass sich die Messzahl dieses Jahr im Bereich von 5-6 bewegen wird.

skatefahrer
16.05.2013, 07:49
Aber wenn es mehr Bewerber sind, dann sind sowohl mehr Bewerber mit geringer Messzahl, als auch solche mit hoher Messzahl dabei. Bleibt die Anzahl der verfügbaren Plätze gleich, so geht die zu erreichende Messzahl ja zwangsläufig in die Höhe. Oder hab ich einen Denkfehler......

Herzkasperl
16.05.2013, 08:45
Beglaubigungen nur mit Stempel einer staatlichen Stelle. In Bayern ist da meist das kleine Staatswappen drauf - oder bei Städten das entsprechende Siegel der Stadt.

Ausnahme: Wenn eine Stelle ihre eigenen Dokumente beglaubigt - dann geht das natürlich. Kann mir aber nicht vorstellen, welche Stelle das in unserem Verfahren sein soll. Schulen und Unis verwenden staatliche (inkl. städtische).

Fimbulvetr89
16.05.2013, 14:45
Also die Uni Leipzig sagt beispielsweise das ebenfalls Krankenkassen amtliche Beglaubigungen durchführen dürfen. Sollte HSS mit den Unterlagen nicht einverstanden sein, werden sie darauf sicherhinweisen, für den Fall, dass die Unterlagen frühzeitig eingereicht wurden.

Kann mir eigentlich jmd sagen, warum HSS wissenschaftliche Tätigkeiten während des Studiums nicht anerkennt? Ich habe mit Absicht in Forschungsabteilungen gearbeitet um die Gründe zu untermauern. Allerdings wird nur auf das Rücksicht genommen was nach dem Bachelor o.ä. geleistet wurde. Da fällt denn natürlich leider einiges weg... -.-

miri05
16.05.2013, 18:11
Kann mir eigentlich jmd sagen, warum HSS wissenschaftliche Tätigkeiten während des Studiums nicht anerkennt? Ich habe mit Absicht in Forschungsabteilungen gearbeitet um die Gründe zu untermauern. Allerdings wird nur auf das Rücksicht genommen was nach dem Bachelor o.ä. geleistet wurde. Da fällt denn natürlich leider einiges weg... -.-

Wie meinst du das? Ich habe da nämlich andere Erfahrungen gemacht. Und für wissenschaftliche Gründe musst du ja sowieso den Kram an eine Uni schicken. Das bewertet HSS ja nicht....

Fimbulvetr89
16.05.2013, 20:21
Wie meinst du das? Ich habe da nämlich andere Erfahrungen gemacht. Und für wissenschaftliche Gründe musst du ja sowieso den Kram an eine Uni schicken. Das bewertet HSS ja nicht....

Das hatte ich nun schon von HSS 2 mal gesagt bekommen und manche Unis sehen das ebenso. HSS steht ja auch in Kontakt zu denen und fordert auch regelmäßig das die "Latte" so hoch wie möglich gelegt werden soll (Aussage des Studiensekretariats), womit ja auch die meißten Studiendekane übereinstimmen (Gutachten erst ab begonnener Promotion etc.; Info von nem Studiendekan). HSS hat ja prinzipiell ein Vetorecht. Wenn das Gutachten nicht plausibel ist oder deren Anforderungen nicht genügt, wird es trotz positiver Bewerung der Uni abgelehnt. So unwichitig ist die Meinung von HSS mir daher nicht.
Eine Uni hat mir auch erzählt das sie in den letzten Jahren 2 oder 3 Rechtsstreite mit HSS hatte, weil positive Gutachten einfach abgelehnt wurden von HSS.

Meine Wunschuni sieht das scheinbar genauso, der Gutachter dürfte nur auf Tätigkeiten eingehen, die zeitlich nach dem Studiumabschluss liegen, alles andere wird nicht berücksichtigt. So wurde mir das heute mitgeteilt. Find ich persönlich doof, da wie gesagt, einige Sachen dadurch ja wegfallen. Ich weiß natürlich nicht ob das wirklich so ist. Natürlich ist es wichtig auch nach dem Studium weiter wissenschaftliche zuarbeiten, was ich ja derzeit mache. Aber was ich während des Studiums gemacht habe, gehört ja definitv zu meinem Werdegang und werde ich trotzdessen im Antrag nicht vernachlässigen.

In wiefern das alles nun der Wahrheit entspricht und angewandt wird, kann ich natürlich nicht sagen. Aber das sind die Informationen die mir von genannten Stellen gegeben wurden.
Im nächsten Jahr ist man dann hoffentlich schlauer und bis dahin hat man auch noch mehr vorzuweisen wieder... :(

propodoxus
17.05.2013, 14:24
Halli Hallo,

also ich habe bei HSS bezüglich der Beglaubigungen und der Meldebescheinigung angerufen.
Es muss ein rundes "Dienstsiegel" sein. Und ein Dienstsiegel enthält in der Regel ein Emblem. Ein einfacher Schriftstempel genügt daher nicht !
Die nette Dame fügte hinzu, dass auch Hauptstellen der Krankenkassen über solch einen Siegel verfügen oder verfügen können.

Also habe ich bei meiner Krankenkasse wieder angerufen und gefragt, ob es denn sowas gibt.
Da meine AOK so großzügig ist, hat sie mir angeboten meine bereits beglaubigten Kopien noch mal einzureichen. Diese werden dann weitergeleitet an die Zentrale, dort per Dienstsiegel angestempelt und per Post wieder an mich zurückgesendet. Welch Großzügigkeit.... ich bin sprachlos.... :)

Was die Meldebescheinigung angeht: Man muss eine Meldebescheinigung seinen Bewerbungsunterlagen hinzufügen wenn man a.) noch bei seinen Eltern wohnt oder b.) man mit seiner eigenen Familie wohnt !

Da ich so schlau war und vergessen habe meine restlichen Fragen zu stellen und ich HSS seitdem heute Mittag nicht mehr erreiche, da die Ansprechpartner dauernd belegt sind, wollte ich euch nochmal fragen:
Kann mir jemand sagen, ob man auch seine Praktika- und Arbeitszeugnisse, Sprachzertifikate und Ähnliches einsenden und beglaubigen muss und wenn nicht, ob es trotzdem von Vorteil ist oder wird das garnicht berücksichtigt ? Ich bewerbe mich ja für Fallgruppe 3 und habe noch keine medizinsch relevanten Tätigkeiten vorzuweisen ! Auf der anderen Seite muss ich ja meine im Lebenslauf aufgeführten Angaben und meinen Werdegang belegen, egal ob fachrelevant oder nicht oder ?

Und schreibt ihr oder habt ihr extra ein Motivationsschreiben verfasst oder kann das mit in die Begründung reinfließen ?

propodoxus
17.05.2013, 15:51
test 123...

propodoxus
17.05.2013, 16:15
Halli Hallo,

sorry wegen dem Vorbeitrag. Meine letzte Antwort wurde aber komischer Weise nicht upgeloadet.

Also ich habe mich bei HSS schlau gemacht bezüglich der Beglaubigungen und der Meldebescheinigung.

Beglaubigungen müssen ein rundes "Dienstsiegel" enthalten. Dienstsiegel enthalten in der Regel ein Emblem. Ein einfacher Schriftstempel genügt daher nicht. Von den Krankenkassen besitzen die Zentralstellen ein Solches.
Habe daraufhin die AOK angerufen. Diese hat sich bereit erklärt, meine bereits dort beglaubigten Kopien nochmals mit dem Dienstsiegel der AOK zu versehen. Welch Großzügigkeit ! :-)

Was die Meldebescheinigung anbelangt: Diese muss den Bewerbungsunterlagen hinzugefügt werden sofern man a.) noch bei den Eltern wohnt oder b.) mit seiner eigenen (selbst gegründeten!) Familie wohnt.

Da ich so schlau war und vergessen habe meine anderen Fragen zu stellen und HSS danach aufgrund der dauernd besetzten Leitungen heute nicht mehr zu erreichen war, möchte ich euch nochmal fragen:

Habt Ihr oder werdet Ihr auch eure Praktika- und Arbeitszeugnisse, Sprachzertifikate und Ähnliches mitschicken. Wenn ja, müssen diese natürlich auch beglaubigt werden oder ?

Desweiteren wollte ich eins noch fragen. Ich habe die verehrte Aufgabe von meinem Professor bekommen, meinen Wunschtext für das Empfehlungsschreiben selber zu verfassen. :)
Wie würdet ihr das Empfehlungsschreiben verfassen ? Würdet ihr die Aspekte, die in meiner Begründung für Fallgruppe 3 aufgeführt werden in der Empfehlung wiedergeben und somit meine Begründung damit direkt untermauern, heißt... Professor bestätigt, dass das Erststudium sinnvoll durch das Zweitstudium ergänzt wird etc... oder würdet ihr nur ein allgemeines typisches Empfehlungsschreiben verfassen ? Ich denke das Erstgenannte macht mehr Sinn, was meint Ihr ?

Feuerblick
17.05.2013, 16:31
Nach dem Crash des Forenservers kann es immer noch dazu kommen, dass Beiträge zuerst von Moderatoren oder Admins freigeschaltet werden müssten. Falls also ein Beitrag nicht sofort erscheint, bitte einfach kurz abwarten. Wir bemühen uns um zeitnahes Freischalten...

Grüße
Feuerblick
Medi-Learn-Moderatorin

Fimbulvetr89
17.05.2013, 18:33
Desweiteren wollte ich eins noch fragen. Ich habe die verehrte Aufgabe von meinem Professor bekommen, meinen Wunschtext für das Empfehlungsschreiben selber zu verfassen. :)
Wie würdet ihr das Empfehlungsschreiben verfassen ? Würdet ihr die Aspekte, die in meiner Begründung für Fallgruppe 3 aufgeführt werden in der Empfehlung wiedergeben und somit meine Begründung damit direkt untermauern, heißt... Professor bestätigt, dass das Erststudium sinnvoll durch das Zweitstudium ergänzt wird etc... oder würdet ihr nur ein allgemeines typisches Empfehlungsschreiben verfassen ? Ich denke das Erstgenannte macht mehr Sinn, was meint Ihr ?

Ich denke das wirkt natürlich sehr verlockend nun für dich, bedenke aber dass dein Empfehlungsschreiben glaubwürdig bleiben muss. Also an sich kannst das Schreiben natürlich deinen Wunsch nach der Doppelqualifikation unterstützen und begrüßen, aber ich würde nicht zu sehr übertreiben, damit HSS das nicht kritisch hinterfragt oder gleich mitkriegt, dass es eigentlich von dir stammt, bzw.der Prof. das nur aus gefallen schreibt.
Oder sieht das hier jemand anders?

LotF
17.05.2013, 21:04
Empfehlungsschreiben immer so lobend wie möglich, wenn dem Prof. das zuviel ist, sodass er das nicht mehr vertreten möchte, dann wird er das schon selbst umschreiben. Die unterschreiben ja auch nicht einfach alles blind.

Quelle für die Zeugnisgeschichte ist das Gutachten der Hochschule bzgl. wissenschaftlicher Gründe, was mir in Kopie vorliegt. Ich hatte nämlich auch kein Zeugnis beigelegt und die Hochschule argumentierte, dass sie deshalb meinen Antrag schon aus formalen Gründen ablehnen könnten.

Zu den wissenschaftlichen Gründen und der "Messlatte" von HSS: Das ist auch so nicht ganz richtig. HSS behält sich zwar das Recht vor ein positives Gutachten der Hochschule zu ignorieren, andersrum machen sie es aber bspw. nicht, also wird man von der Hochschule aufgrund irwitziger Gründe abgelehnt, stuft HSS einen nicht hoch. Einige Hochschulen sind jedoch nun dazu übergegangen eben solche irwitzigen Gründe zu verlangen, die weder in der Vergabeverordnung stehen noch HSS (laut eigener Aussage) fordert, nur weil HSS mal (wohl begründet) gegen soetwas vorgegangen ist. Die Vergabe von wissenschaftlichen Gründen ist daher sehr inkonsequent und intransparent gestaltet und falls jemanden langweilig sein sollte und er bereits wissenschaftlich tätig war, könnte man sowas natürlich dann auch mal rechtlich angehen. Ob das nachher gut oder schlecht für die (wissenschaftlichen) Zweitstudienbewerber ist, wäre aber ziemlich offen.

Granada
17.05.2013, 22:48
Kann mir eigentlich jmd sagen, warum HSS wissenschaftliche Tätigkeiten während des Studiums nicht anerkennt? Ich habe mit Absicht in Forschungsabteilungen gearbeitet um die Gründe zu untermauern. Allerdings wird nur auf das Rücksicht genommen was nach dem Bachelor o.ä. geleistet wurde. Da fällt denn natürlich leider einiges weg... -.-

Ich glaube nicht, dass es so ist. Ich hatte auch "nur" wissenschaftliche Gründ im Rahmen von Bachelor und Master Studium angegeben und habe den Medizin-Studienplatz bekommen. Alle anderen Zweitstudenten aus wiss. Gründen, die ich kenne, haben bei der Bewerbung auch nur Bachelor oder Master gehabt.

LotF
18.05.2013, 09:30
liegt eben wie gesagt nicht an HSS, sondern an der Hochschule.