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Das Medizinstudium und die Approbationsordnung

Zweiter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung

Jens Plasger

6. Ach so, irgendwo habe ich mal etwas von Wahlfächern auch im Zweiten Studienabschnitt gehört. Wenn ich das richtig verstanden habe, sind die Fächer, die ihr oben beschrieben habt - wie Innere Medizin, Chirurgie usw. - ja Pflichtfächer, bei der man keine Wahl hat. Was hat es mit den Wahlfächern auf sich?


Redaktion: Bei den Wahlfächern hast du sozusagen die freie Auswahl aus einem Katalog an Fächern. Du musst jeweils in den ersten zwei und in den letzten 4 Studienjahren - allerdings vor dem Praktischen Jahr - ein Wahlfach belegen. In den ersten beiden Studienjahren wird dieser Fächerkatalog von den Universitäten gestellt, für das Wahlfach im Zweiten Abschnitt des Studiums gibt es einen Katalog in der Approbationsordnung. Das Schöne an den Wahlfächer ist, dass man sie zwar belegen muss, aber zum einen die freie Auswahl hat und - last but not least: die Wahlfächer erscheinen zwar im Zeugnis, gehen jedoch nicht in die Gesamtbenotung des Studiums ein. Hier noch die entsprechenden Passagen aus dem Gesetzestext:
§ 2 Unterrichtsveranstaltungen (hier: Wahlfächer)
(8) Bis zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung und bis zum Beginn des Praktischen Jahres ist jeweils ein Wahlfach abzuleisten. Für den Ersten Abschnitt kann aus den hierfür angebotenen Wahlfächern der Universität frei gewählt, für den Zweiten Abschnitt können ein in der Anlage 3 zu dieser Verordnung genanntes Stoffgebiet oder Teile davon gewählt werden, soweit sie von der Universität angeboten werden. Die Leistungen im Wahlfach werden benotet. Die Note wird für das erste Wahlfach in das Zeugnis nach dem Muster der Anlagen 11 und 12 zu dieser Verordnung, für das zweite Wahlfach nach dem Muster der Anlage 12 zu dieser Verordnung aufgenommen, ohne bei der Gesamtnotenbildung berücksichtigt zu werden.

Anlage 3 (zu § 2 Abs. 8 Satz 2)
Als Wahlfächer für die Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach § 2 Abs. 8 Satz 2 kommen, soweit sie von der Universität angeboten werden, insbesondere in Betracht:
Allergologie, Allgemeinmedizin, Anästhesiologie, Angiologie, Arbeitsmedizin, Augenheilkunde, Balneologie und Medizinische Klimatologie, Betriebsmedizin, Bluttransfusionswesen, Chirotherapie, Chirurgie, Diagnostische Radiologie, Endokrinologie, Flugmedizin, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Gastroenterologie, Gefäßchirurgie, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Hämatologie und Internistische Onkologie, Handchirurgie, Haut und Geschlechtskrankheiten, Herzchirurgie, Homöopathie, Humangenetik, Hygiene und Umweltmedizin, Innere Medizin, Kardiologie, Kinder und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Kinderchirurgie, Kinderheilkunde, Kinderkardiologie, Kinderradiologie, Klinische Pharmakologie, Laboratoriumsmedizin, Medizinische Genetik, Medizinische Informatik, Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie, Mund--Kiefer-Gesichtschirurgie, Naturheilverfahren, Neonatologie, Nephrologie, Nervenheilkunde, Neurochirurgie, Neurologie, Neuropathologie, Neuroradiologie, Nuklearmedizin, Öffentliches Gesundheitswesen, Orthopädie, Pathologie, Pharmakologie und Toxikologie, Phlebologie, Phoniatrie und Pädaudiologie, Physikalische Therapie, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Plastische Chirurgie, Plastische Operationen, Pneumologie, Psychiatrie und Psychotherapie, Psychoanalyse, Psychotherapeutische Medizin, Psychotherapie, Rechtsmedizin, Rehabilitationswesen, Rheumatologie, Sozialmedizin, Sportmedizin, Stimm und Sprachstörungen, Strahlentherapie, Thoraxchirurgie, Transfusionsmedizin, Tropenmedizin, Umweltmedizin, Unfallchirurgie, Urologie, Visceralchirurgie
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