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Approbation, Überbrückung, Arbeitsvertrag

Formalitäten zum Berufsstart

Redaktion (MEDI-LEARN)

An der Uniklinik kannst du auch in Lehre oder Forschung arbeiten

Im Arbeitsvertrag wird festgelegt, was die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers sind. Oft ist es ein Mustervordruck, den der frischgebackene Assistenzarzt unterzeichnet.
Im Arbeitsvertrag wird zum Beispiel der Tätigkeitsbereich umrissen, die Wochenarbeitszeit festgelegt, Gehaltsbezüge angegeben und unter Umständen die Laufzeit genannt. Es gibt Arbeitsverträge, die auf Wunsch des Arbeitgebers und/oder Arbeitnehmers von Anfang an befristet sind; das Arbeitsverhältnis endet dann automatisch zum angegebenen Zeitpunkt, wenn man sich nicht um eine Verlängerung bemüht.
Die Tätigkeitsbereiche, die im Vertrag fixiert werden, fallen unterschiedlich aus, je nachdem, wo du tätig bist. In jedem Krankenhaus ist Stationsarbeit obligat. An Unikliniken können andere Tätigkeiten hinzukommen, z.B. Forschung, Lehre oder Gutachtertätigkeit. Gut zu wissen: Der Chef alleine kann niemanden einstellen – dazu muss auch der Personalrat zustimmen. Häufig ist das aber eine Formsache.   


Einstellungsuntersuchung ist keine Hürde

Bevor es mit der Arbeit losgehen kann, wird oft eine Einstellungsuntersuchung gefordert. Diese wird in der Regel beim Betriebsarzt des Klinikums vorgenommen.
Die Impfungen werden aufgefrischt, eine körperliche Untersuchung samt Anamnese wird durchgeführt und routinemäßige Blutuntersuchungen vorgenommen. Die Einstellungsuntersuchung ist in der Regel kein Hindernis zum Antritt der Stelle und dient nur der Absicherung der Klinik.  


Die Lücke 

Je nachdem, wann du dich bewirbst, wann die Doktorarbeit fertig ist und was noch für Dinge nach dem Examen anstehen, wirst du nicht immer nahtlos vom Studium in den ersten Job gehen können. Neben der zeitlichen Lücke im Lebenslauf hast du vor dem Antritt der Stelle hauptsächlich ein finanzielles Problem: Nicht nur, dass du kein Gehalt bekommst, auch BAfög, Studentenrabatte und eventuelle Stipendien fehlen dir jetzt. Neben eigenen Ersparnissen und Unterstützung durch Verwandte gibt es andere Optionen, die du in Erwägung ziehen kannst. Falls du bisher einen Studienkredit bezogen hast, gibt es ab und zu die Möglichkeit, diesen über das Studienende hinaus noch für ein paar Monate weiterlaufen zu lassen. Dabei kann es hilfreich sein, wenn du Mitglied in einer Ärztevereinigung bist (Hartmannbund oder Marburger Bund).   

Übernahme der Bewerbungskosten

Wenn es nicht anders von vornherein in der Stellenausschreibung aufgeführt ist, hast Du einen Anspruch auf Erstattung der Anfahrtskosten zum Bewerbungsgespräch von Seiten des Arbeitgebers. Da es in der medizinischen Branche jedoch nicht so üblich ist wie in der freien Wirtschaft, solltest du abwägen, ob du deine Fahrkarte zur Abrechnung einreichst. Hierbei kann die Überlegung miteinspielen, wie gerne du diese Stelle hättest.
Eine weitere Option ist der Gang zum Arbeitsamt oder, korrekter gesagt, die „Bundesagentur für Arbeit.“ Sie ist eine staatliche Anlaufstelle für Arbeitssuchende, also ggf. auch für dich. Das Arbeitsamt berät, arbeitet die Profile der Arbeitssuchenden heraus und versucht, ihnen eine passende Stelle zu vermitteln. Damit du diese Dienste in Anspruch nehmen kannst, musst du dich als arbeitsuchend melden. Dann hast du auch Anspruch auf Kostenübernahme für die Fahrt zu Vorstellungsgesprächen. Auf Antrag werden dir auch Kosten für Bewerbungsfotos, Mappen, Kopien und Porto erstattet – hierzu musst du sämtliche Quittungen vorlegen. 

Die Krankenversicherung 

Insgesamt ist das Thema Krankenversicherung recht vielschichtig, sodass man nicht allen möglichen Konstellationen hier gerecht werden kann. Mit dem Studium enden auch einige Versicherungsermäßigungen, z.B. die für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Im Studium hast du vielleicht überhaupt keine Beiträge zahlen müssen, da du familienversichert warst. Oder du warst „studentisch pflichtversichert“ mit einem monatlichen Beitrag von aktuell 64,77 Euro. Nach dem Studium muß man sich nun wie jeder andere Arbeitnehmer gesetzlich pflichtversichern. Die Beiträge dafür sind natürlich höher. Nach einem Jahr über der Beitragsbemessungsgrenze kann man sich auf Wunsch privat oder freiwillig gesetzlich versichern lassen. Erkundige dich auch nach einer Privathaftpflicht-, Berufshaftpflicht und Berufsunfähigkeitsversicherung und verschwende den einen oder anderen Gedanken an die private Altersvorsorge.

Trotz der ganzen neuen Beiträge bist du jetzt Arzt und kein Student mehr und hast damit sehr wahrscheinlich mehr Geld zur Verfügung. Herzlichen Glückwunsch zur Approbation!
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