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Das Kernstück eines jeden Arbeitsverhältnisses

Der Arbeitsvertrag

von Ass. jur. Christina Baden, LL.M. (Hartmannbund)

Nebentätigkeiten

Viele Arbeitsverträge enthalten (ggf. auch unter Bezugnahme auf eine entsprechende tarifvertragliche Klausel) ein Nebentätigkeitsverbot. Ein generelles Nebentätigkeitsverbot ist wegen des Grundrechts auf Berufsfreiheit gemäß Art. 12 des Grundgesetzes und wegen des Grundsatzes, dass jeder Arbeitnehmer nur die „vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung schuldet und in der Gestaltung seiner außerdienstlichen Zeit frei sei“ (Weth, Arbeitsrecht im Krankenhaus, Teil 3 E, Rn.50), unzulässig. Allerdings kann eine Nebentätigkeit untersagt werden, wenn dein Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse am Unterlassen einer Nebentätigkeit hat. Dies gilt insbesondere in folgenden Fällen:
- Beeinträchtigung deiner Arbeitsleistung durch Ausübung der Nebentätigkeit
- Entgegenstehende Wettbewerbsinteressen deines Hauptarbeitgebers
- Nebentätigkeit mindert deine Arbeitskraft
- Nebentätigkeit wirft ein schlechtes Licht auf deinen Hauptarbeitgeber
- Verstoß gegen gesetzliche Regelungen (z. B. Verstoß gegen die gesetzlich bestimmte Höchstarbeitszeit, Arbeiten während des Urlaubs) etc. 

Im Öffentlichen Dienst besteht in der Regel ein strengerer Maßstab als im privaten Arbeitsverhältnis. Solltest du bereits vor Vertragsunterzeichnung eine Nebenbeschäftigung in Aussicht haben oder planen, ist es vorteilhaft, diese bereits in den Vertrag aufzunehmen.

Sonstiges

Folgende weitere Fragen werden idealerweise vor Vertragsunterzeichnung/
Arbeitsantritt geklärt und ggf. schriftlich festgehalten:
- Gibt es ein Zeiterfassungssystem bzw. wie werden Überstunden dokumentiert?
- Wie hoch ist die durchschnittliche Anzahl von monatlichen Bereitschaftsdiensten?
- Werden Überstunden in der Regel ausbezahlt oder durch Freizeit abgegolten? 
- Wer kommt als zuständiger Weiterbilder in Frage und wie lange hat dieser die Befugnis?
- Existiert eine Stationssekretärin zur Reduzierung eigener bürokratischer und administrativer Aufgaben?
- Wie ist die Personalstruktur und der Altersdurchschnitt der Abteilung/ Klinik? Wie hoch ist die Fluktuation?
- Beteiligt sich der Arbeitgeber an Fortbildungskosten (z. B. Fachkunde Strahlenschutz)?
- Gibt es eine Fahrtkostenbeteiligung?
- Gewährt der Arbeitgeber einen Zuschuss zu vermögenswirksamen Leistungen?
- Welche Fachliteratur wird gestellt? Gibt es Online-Accounts zu kostenpflichtigen Fachzeitschriften? 
- Ggf. wie gut sind die Voraussetzungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf?

Diese Fragen irritieren dich wahrscheinlich beim ersten Lesen. Bedenke aber, dass du als Weiterbildungsassistent den Großteil deiner Weiterbildung voraussichtlich im Krankenhaus und/oder in der Arztpraxis verbringen wirst. Du bist auf das Erreichen der Weiterbildungsziele angewiesen und dem täglichen Stress von Station oder Praxis ausgesetzt. In Zeiten des Ärztemangels und der daraus resultierenden häufigen Überlastung der Kliniken ist es von großem Vorteil, sich vorher ein Bild der Lage zu machen – bevor du drohst, im Berufsalltag unterzugehen oder deine Arbeit ohne die erforderliche Freude auszuüben!

unser Tipp

TIPP der Rechtsexperten vom Hartmannbund

Eine Überprüfung deines Arbeitsvertrages durch einen Volljuristen erfolgt für dich als Mitglied im Hartmannbund kostenfrei. Bist du in einer Klinik beschäftigt, wende dich bitte an das speziell für Krankenhausärzte eingerichtete Referat „Stationäre Versorgung und Tarifangelegenheiten“. Leistest du deine Weiterbildung in der ambulanten Versorgung (inklusive MVZ) ab, richte deine Anfrage bitte an die Rechtsabteilung des Hartmannbundes. Sende dem Hartmannbund dafür einfach deinen Arbeitsvertrag per Fax, E-Mail oder auf dem Postwege zu (Kontaktdaten: www.hartmannbund.de).

Surftipp

Hartmannbund - Verband der Ärzte Deutschlands e.V.
 
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