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Die Zeit zwischen Approbation und Arbeitsbeginn

Tipps für die Zwischenzeit vor dem Berufsstart

Trojan Urban (MEDI-LEARN)

Oft ist es der Fall, dass zwischen Erlangung der Approbation und Arbeitsbeginn eine mehr oder weniger große Zeitlücke klafft. Dann stellt sich die Frage, wie man in dieser Zeit zu seinem Lebensunterhalt kommen soll, da das Bafög ausgelaufen ist und man vielfach die Vergünstigungen, die Studenten gewährt werden, nicht mehr erhält.

Arbeitsamt
 

Das Arbeitsamt oder, korrekter gesagt, die „ Bundesagentur für Arbeit“, ist eine staatliche Anlaufstelle für Arbeitssuchende. Hier werden geschulte Berater tätig, die Profile der Arbeitssuchenden herausarbeiten und versuchen, ihnen so die passenden Stellen zu vermitteln. Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Dienste ist, dass man sich vorher als arbeitssuchend gemeldet hat. Dann hat man auch Anspruch auf
Kostenübernahme für die Fahrt zu Vorstellungsgesprächen durch die Agentur. Auch die übrigen Bewerbungskosten für Foto, Mappen, Kopien und Porto werden auf Antrag erstattet; hierzu sind sämtliche Quittungen vorzulegen.

Surftipp

Berufsstart

Hartz IV und Sozialhilfe

Jede erwerbsfähige in Deutschland lebende Person hat bei Mittellosigkeit den Anspruch auf „Hilfe zum Lebensunterhalt“. Was bis zum 31.12.2004 schlicht als „Sozialhilfe“ bezeichnet wurde, ist nun zusammen mit der sogenannten Arbeitslosenhilfe im „Arbeitslosengeld II“ aufgegangen, im Volksmund kurz „Hartz IV“ genannt. Den Anspruch kann man bei den jeweiligen Anlaufstellen der „Bundesagentur für Arbeit“ geltend machen. Es sind vielfältige Nachweise zu erbringen (Mietvertrag, Nebenkostennachweis, Kontoauszüge etc.) und ein formeller Antrag ist zu stellen. Nach Prüfung wird dann bei Bedürftigkeit die Zahlung von Arbeitslosengeld II gewährt. Der Empfänger erhält ca. 340 EUR zur Bestreitung seines Lebensunterhaltes, die Miete wird ebenfalls getragen. Kosten für Strom und Telefon sind jedoch vom Empfänger selber aufzubringen. 

Studienendfinanzierung und Rente

Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank bietet für Studenten in der Vorbereitungsphase auf das 2. Staatsexamen und im PJ sowie für die Phase danach bis zum 3. Staatsexamen kostengünstige Kreditprogramme an. Man erhält während des ersten halben Jahres monatlich 300 EUR und kann diesen Betrag auf bis zu 700 EUR während des Praktischen Jahres aufstocken. Dazu muss der Student im PJ Mitglied einer der Ärtzevereinigungen sein (Hartmannbund oder Marburger Bund).
Sicherheiten werden nicht verlangt, die Höhe des Bafög-Satzes bleibt unbeeinflußt.
Man muss sich jedoch verpflichten, eine Zeit lang sein Gehaltskonto bei der Apotheker- und Ärztebank zu führen.
Je nach Einzelfall kann die Bank auch einen weiteren Kredit gewähren, wenn es nach dem 3. Staatsexamen immer noch finanziell „klemmt“.

Gelauscht (Foren)

Studienfinanzierung

Rente

Der Rententräger der Ärzteschaft ist das „Ärztliche Versorgungswerk“.
Nach Anmeldung bei der Ärztekammer wird jeder Arzt automatisch Pflichtmitglied.
Es besteht die Möglichkeit, sich in der Phase zwischen Approbation und Studienbeginn von den zu leistenden Beitragszahlungen befreien zu lassen. Wenn der Befreite unter 45 Jahre alt ist, wird er auf Antrag im Anschluss an diese Zeit wieder aufgenommen; vergeht zwischen Befreiung und Antrag zur Wiederaufnahme mehr als ein halbes Jahr, kann eine ärztliche Untersuchung gefordert werden, deren Kosten man selbst zu tragen hat.