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Ausgleich für vermindertes Eltern-Einkommen

Bis zu 1800 Euro monatlich im ersten Jahr nach der Niederkunft

Redaktion (MEDI-LEARN)

Wurden vorher im Monatsdurchschnitt weniger als 1000 Euro netto verdient, erhöht sich der Anspruch pro 20 Euro um je ein Prozent, also bei 980 Euro netto von 65 auf 66 Prozent, bei 960 auf 67 Prozent und so weiter. In jedem Fall werden mindestens 300 und maximal 1800 Euro monatlich bis zum ersten Geburtstag des Kindes regelmäßig überwiesen. Bis zu 30 Stunden pro Woche darf außerdem während des Elterngeld-Bezugs gearbeitet werden. Ausgezahlt werden in diesem Fall zwei Drittel der Differenz zwischen dem Nettoeinkommen in den zwölf Monaten vor der Geburt und dem danach.

Falls beide Eltern bereit sind, wegen des Kindes ganz oder teilweise zu Hause zu bleiben, erhöht sich ihr gemeinsamer Anspruch auf 14 Monate. Diesen können sie fast beliebig unter sich aufteilen, also beispielsweise gleichzeitig je sieben Monate nehmen oder nacheinander verschieden lange Zeiträume. Jedoch darf jeder Elternteil die Leistungen für höchstens zwölf Monate beantragen – wenigstens zwei sind für den Partner reserviert. In der Praxis stammt aber nur etwa jeder zehnte Antrag von einem Mann.

Gezahlt wird faktisch zumeist für zehn Monate, denn das Elterngeld wird mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet. Da dieses in den ersten acht Wochen nach der Niederkunft in der Regel die höhere Leistung darstellt, wirkt sich der Anspruch auf Elterngeld nicht aus. Das kann nach Mehrlings-geburten anders sein: Wer Zwillinge bekommt, erhält 300 Euro – bei Drillingen 600 Euro – mehr. Hat der Antragsteller außerdem
• mindestens ein weiteres Kind unter 3 Jahren oder
• mindestens zwei weitere Kinder unter 6 Jahren oder
• mindestens ein behindertes Kind unter 14 Jahren 
dann wird zusätzlich ein Geschwisterbonus in Höhe von 10 Prozent (mindestens 75 Euro) gewährt.  

Alleinerziehende Mütter und Väter können für insgesamt 14 Monate Elterngeld erhalten, also die beiden „Partner-Monate“ zusätzlich für sich beanspruchen. Voraussetzung ist, dass sie das alleinige Sorgerecht für das Kind haben, im Jahr vor der Geburt über ein eigenes Einkommen verfügten und auf dieses nun ganz oder teilweise verzichten. Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, haben auch Alleinerziehende lediglich den regulären Anspruch auf Elterngeld bis zum ersten Geburtstag ihres Kindes. 

Singles wie Paare haben die Möglichkeit, nur die Hälfte der ihnen zustehenden Zahlungen in Anspruch zu nehmen und dadurch den Bezug des Elterngeldes auf die doppelte Zeit – in der Regel also auf zwei Jahre – zu strecken. Alle Anträge sind schriftlich beim zuständigen Versorgungsamt zu stellen. Die Adresse und weitere Informationen findest du unter www.elterngeld.net. Zahlungen werden für bis zu drei Monate rückwirkend geleistet. Die Beantragung hat also ein bisschen Zeit. Frisch gebackene Eltern haben in den ersten Tagen und Wochen schließlich Wichtigeres zu tun als Formulare auszufüllen

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