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Impftermin vergessen - was tun? Praxistipps rund um die FSME-Impfung

Gastartikel MMW Fortschritte der Medizin bei MEDI-LEARN

MMW Fortschritte der Medizin

 

Wir freuen uns, den Besuchern unserer Webseite an dieser Stelle in regelmäßiger Reihenfolge lesenswerte Gastartikel aus der renommierten Zeitschrift MMW Fortschritte der Medizin präsentieren zu können. Am Ende des Artikel findet sich ein Hinweis auf volle 12 Ausgaben eines unverbindlichen und kostenlosen Testabos.



Heutiger Gastbeitrag:
Impftermin vergessen - was tun? Praxistipps rund um die FSME-Impfung

Quelle: MMW Fortschritte der Medizin
Heft 11, 2009, S. 38


Impftermin vergessen – was tun?

Der Patient kommt zur FSME-Auffrisch­impfung. Sie stellen fest, dass das empfohlene Impfintervall seit Monaten überschritten ist. Müssen Sie jetzt erneut grundimmunisieren? Oder: Ein Patient kommt nach Zeckenstich zu Ihnen und fragt, ob Sie ihn nachträglich impfen können. Hat eine Boosterimpfung jetzt noch Sinn? Klare Antworten auf diese und andere Praxisfragen rund um die FSME-Impfung gibt Ihnen unser Beitrag.

Die zahlreichen Anfragen von Kollegen aus der Praxis zeigen, dass es nach wie vor Unsicherheiten gibt zum Prozedere


* bei unvollständiger Grundimmunisierung gegen FSME,

* bei vergessener Auffrischimpfung und

* hinsichtlich der Austauschbarkeit der Impfstoffe.

Hinzu kommt, dass die nationalen Impfempfehlungen (des RKI und des PEI) schnell an politische und damit juristische Grenzen stoßen, da in den Deutsch sprechenden Nachbarländern z.T. andere Meinungen zur FSME-Impfprophylaxe vertreten werden.
Unvollständige Grundimmunisierung
Naturgemäß existiert keine von einem Impfstoffhersteller geplante Studie zum Prozedere bei unvollständiger Grund­immunisierung, da das „Vergessen“ der einzelnen Teilimmunisierungen nicht zum empfohlenen Verhalten gehört. Im Rahmen einer bislang noch nicht veröffentlichten Anwendungsbeobachtung (AWB) mit FSME-Immun Erwachsene® konnte gezeigt werden, dass selbst nach nur einer ein­zigen, ersten Teilimmunisierung im Rahmen der Grundimmunisierung auch noch Jahre später durch einen einzelnen Booster anschließend hohe Konzentrationen an schützenden Antikörpern erzeugt werden können. Allerdings ist unklar, wie lange der Impfschutz dann anhält, sodass man in Analogie zur üblichen Grundimmunisierung eine weitere Impfung spätes­tens ein Jahr danach empfehlen würde. Weitere Auf­frisch­impfungen sollten dann nach den für die FSME-Impfungen geltenden Emp­fehlungen erfolgen..


Vergessene Auffrischimpfung
Das Überschreiten der empfohlenen Intervalle für die Auffrisch­impfungen nach der FSME-Grund­immunisierung kommt in der Praxis leider häufiger vor [1]. Bislang war unklar, wie in solchen Fällen verfahren werden soll. Im Rahmen der oben zitierten AWB konnte eindrücklich gezeigt werden, dass auch noch zehn Jahre nach vollständiger Grund­immuni­sierung durch einen einzelnen Booster wieder ein vollständiger Impfschutz erzeugt werden kann.

Allerdings bestand bei zahlreichen Probanden mit irregulärem Impfabstand vor der aktuellen Auffrischimpfung kein ausreichender Schutz mehr gegen die Erkrankung, sodass im Umkehrschluss nicht gefolgert werden darf, dass der Impfschutz zehn Jahre anhalte. Eine Untersuchung zeigte, dass die Schutzrate nach irregulären Impfintervallen deutlich unter derjenigen von Personen mit regulären Impfintervallen liegt [2].
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