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Gut für die Karriere

Persönlicher Gewinn: Praktisches Jahr im Ausland

MEDI-LEARN (Redaktion)

Kostenlose Länderinformationen der Deutschen Ärzteversicherung: Adressen, Erfahrungsberichte, Tipps zu Organisation und Zeitplan, notwendige Impfungen und einiges mehr, das dir hilft, deinen Auslandsaufenthalt zu planen. Bisher stehen „Länderinfos“ für 29 Länder zur Auswahl.

Zwei wichtige Zettel

Da das PJ ein Teil deines Studiums ist, müsstest du eigentlich an der zum Krankenhaus gehörigen Universität eingeschrieben sein. Da dies häufig nicht möglich ist, musst du dir stattdessen vom Dekanat (!!!) der dortigen medizinischen Fakultät einen Zettel unterschreiben lassen, der dir „die gleichen Rechte und Pflichten“ wie den dortigen Studenten bescheinigt. Zweites wichtiges Formular ist die Äquivalenzbescheinigung deiner Uniklinik. Du kannst sie dir vom PJ-Beauftragten des Fachbereiches unterschreiben lassen. Das ist meistens kein Problem, solange das Krankenhaus in der LPA-Liste auftaucht. Frag im Zweifelsfall aber VOR deinem Auslandsaufenthalt bei der entsprechenden Person nach, ob sie dir die Äquivalenzbescheinigung ausfüllen würde!

Geldsorgen gibt es nicht

Geld spielt eine Rolle

Die Vorbereitung ist nicht damit getan, die Anerkennung sicherzustellen. Eine große Rolle spielt die Finanzierung. Anreise, Unterkunft, Freizeit und ein eventuell erforderliches Visum kosten Geld. Weil du offiziell noch im Studium bist, können sogar Studiengebühren anfallen. Das kannst du manchmal umgehen, indem du das Tertial splittest. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du dich um ein Stipendium bewerben. Zum Beispiel kannst du dir deinen Aufenthalt als Praktikum anerkennen lassen. Damit ist eine Erasmus-Förderung möglich. Bei Zielen außerhalb Europas kannst du das Gleiche über das Promos-Programm des DAAD versuchen.
Damit du zum Einreisezeitpunkt alle erforderlichen Dokumente hast, solltest du dich rechtzeitig um folgende Dinge kümmern: Einreisebestimmungen, Aufenthaltsgenehmigung, Visa, Versicherungen und nicht zuletzt alle medizinischen Kontrollen und Impfungen.

Vergiss nicht, dir am Ende deines Auslandsaufenthaltes ein PJ-Zeugnis ausstellen zu lassen. Damit, sowie mit
  • der Bescheinigung vom Dekanat der ausländischen Uni und
  • der Äquivalenzbescheinigung deiner Uni
kannst du beim LPA den Antrag auf „Anrechnung von im Ausland absolvierten Zeiten“ stellen. Für all diese Anträge und Bescheinigungen stellt fast jedes LPA mehrsprachige Vordrucke zur Verfügung, die du verwenden kannst.
Lass dich von all diesen Formalitäten nicht abschrecken. Wenn du dich gut informierst und die wichtigsten Dinge beachtest, steht deinem Abenteuer nichts im Wege. Schon viele Studenten vor dir haben sich im PJ ins Ausland gewagt und es nicht bereut.
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