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Prüfungsrücktritt

Wann und wie kann ich von der Prüfung zurücktreten

Reinhard Karasek

Rechtsanwalt Reinhard Karasek antwortet:

Vor der Zulassung zur Prüfung ist der Rücktritt sehr einfach ausgestaltet: Man kann dann noch mit einem Telefonanruf aus der Prüfung aussteigen, wenn man die offizielle Einladung zur Prüfung (schriftlich und/oder mündlich) noch nicht erhalten hat.

Danach wird es schwierig: Man kann nur aussteigen, wenn man einen sogenannten wichtigen Grund nachweist. Im Fall der Krankheit muss ein (z. T. amtsärztliches) Attest vorgelegt werden, das sich auf den Prüfungszeitpunkt bezieht und eine ausführliche Diagnose enthält, die belegt, dass man nicht teilnehmen kann oder darf.

Wichtig: Auf jeden Fall in die Ladung zur Prüfung schauen. Wir können verstehen, dass man sich in erster Linie für die wichtigsten Daten in der Ladung interessiert (wer prüft und wann). Man sollte hier aber auch das Kleingedruckte lesen. Die Landesprüfungsämter informieren die Kandidaten inzwischen ausführlich über die Dinge, die man im Falle eines Rücktritts beachten muss. Wichtig ist noch, dass man sich auf die Vorlage des Attestes nicht blind verlassen sollte. Man muss den Rücktritt gegenüber dem Prüfungsamt zunächst telefonisch und meistens dann noch einmal schriftlich erklären. Überhaupt ist es sehr wichtig, dass man im Falle des Rücktritts so lange den telefonischen Kontakt zum Prüfungsamt sucht, bis alle Formalitäten erledigt sind.

 

Wir haben die Erfahrung gemacht, dass die Prüfungsämter die Atteste inzwischen sehr streng prüfen. Wenn man sich beim Amtsarzt vorstellt, muss man diesen fragen, ob man wirklich krankgeschrieben wird. Falls nicht, muss man an der Prüfung teilnehmen, um nicht durchzufallen.

Wenn man vor der Prüfung gefragt wird, ob man sich gesund fühlt, kann man sich nur noch auf frisch aufgetretene Erkrankungen berufen. Der nachträgliche Rücktritt ist nur unter ganz schwierigen Voraussetzungen möglich; insbesondere, wenn man das Ergebnis bereits erfahren hat.


Rechtsanwalt Reinhard Karasek

Wilhelm Roserstr. 25
35037 Marburg
Tel: 06421/1 68 96 - 0
Fax: 06421/1 68 96 - 78

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