Voraussetzungen fürs 'Hammerexamen'
Welche Scheine, welche Unterlagen?
Christian Weier
Laut aktuell gültiger Approbationsordnung vom 27. Juni 2002 müssen zu folgenden Fächern Leistungsnachweise für die Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung vorgelegt werden:
- Allgemeinmedizin
- Anästhesiologie
- Arbeitsmedizin, Sozialmedizin
- Augenheilkunde
- Chirurgie
- Dermatologie, Venerologie
- Frauenheilkunde, Geburtshilfe
- Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
- Humangenetik
- Hygiene, Mikrobiologie, Virologie
- Innere Medizin
- Kinderheilkunde
- Klinische Chemie, Laboratoriumsdiagnostik
- Neurologie
- Orthopädie
- Pathologie
- Pharmakologie, Toxikologie
- Psychiatrie und Psychotherapie
- Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
- Rechtsmedizin
- Urologie
- Wahlfach
In den folgenden Querschnittsbereichen sind ebenfalls Leistungsnachweise zu erbringen - wie diese Leistungsnachweise genau aussehen regeln die Universitäten und Landesprüfungsämter:
- Epidemiologie, medizinische Biometrie und medizinische Informatik
- Geschichte, Theorie, Ethik der Medizin
- Gesundheitsökonomie, Gesundheitssystem, Öffentliche Gesundheitspflege
- Infektiologie, Immunologie
- Klinisch-pathologische Konferenz
- Klinische Umweltmedizin
- Medizin des Alterns und des alten Menschen
- Notfallmedizin
- Klinische Pharmakologie/Pharmakotherapie
- Prävention, Gesundheitsförderung
- Bildgebende Verfahren, Strahlenbehandlung, Strahlenschutz
- Rehabilitation, Physikalische Medizin, Naturheilverfahren
Diese Aufzählung wurde der aktuell gültigen Approbationsordnung vom 27. Juni 2002 entnommen. Medi-Learn übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit. Bitte fragt zur Sicherheit beim zuständigen Landesprüfungsamt nach, welche Nachweise benötigt werden. Laut Approbationsordnung sind mindestens drei Leistungsnachweise fächerübergreifend ausgestaltet werden. Welche Fächer mit welchen kombiniert werden obliegt der jeweiligen Universität. Zusätzlich kommt der Leistungsnachweis über fünf Blockpraktika hinzu:
- Innere Medizin
- Chirurgie
- Kinderheilkunde
- Frauenheilkunde
- Allgemeinmedizin
Weiterhin muss die "regelmäßige" und "ordnungsgemäße" Ableistung des Praktischen Jahres bei der Meldung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (Hammerexamen) vorliegen.
Zusätzliche Bescheinigungen - Aller Voraussicht nach werden die Landesprüfungsämter neben den Scheinen werden noch einige andere Dinge zur Anmeldung fordern:
- Geburtsurkunde
- ggf. Heiratsurkunde
- Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife
- Studienbuch (Nachweis für das absolvierte Studium)
- Nachweis der Ersten Hilfe
- Nachweis über das 2-monatige Pflegepraktikum
Auch diese Aufstellung ist exemplarisch und kann von Landesprüfungsamt zu Landesprüfungsamt variieren.