Fast jeder Mediziner und auch immer mehr Studenten schließen frühzeitig eine Versicherung gegen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit ab. Heute gibt Peter Dahlhausen einen profunden Überblick zu einer Versicherungsform, die heutzutage beinahe als Pflichtversicherung einzustufen ist. Zwar ist sie nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben, es sei jedoch jedem angeraten, sich über diese Form der Absicherung ausführlich zu informieren.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung
Mittlerweile ist sie längst zu einer Art von "Pflichtversicherung" geworden: Die private Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV). Was Fachleute aus der Versicherungsbranche seit vielen Jahren empfehlen, wird heute von den meisten Ärzten genauso gesehen und gehandhabt: Fast jeder Mediziner und auch immer mehr Studenten schließen frühzeitig eine Versicherung gegen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit ab.
Was bedeutet das denn überhaupt, "berufsunfähig"?
Der Begriff "berufsunfähig" spricht für sich: Wer seinen Beruf ganz oder teilweise nicht mehr ausüben kann, der ist berufsunfähig. Berufsunfähigkeit kann durch Krankheiten oder Unfälle ausgelöst werden. Mit zunehmendem Alter überwiegen Krankheiten (vor allem am Bewegungsapparat, Herz-/Kreislaufsystem, Krebs, psychische Erschöpfung), in jungen Jahren sind es eher Unfälle (z.B. beim Sport).
Nicht das "ob" ist die Frage, sondern das "wie"
Die private Vorsorge ergänzt in idealer Weise auch die spätere Grundversorgung der Mediziner über seine Pflichtmitgliedschaft im sogenannten ärztlichen Versorgungswerk. Leistet das Versorgungswerk beispielsweise i. d. R. erst dann, wenn der Arzt gar nicht mehr in der Lage ist, ärztlich tätig zu sein und seine gesamte ärztliche Tätigkeit einstellt, so springt die private BUV bereits bei einer Teil-Berufsunfähigkeit von z.B. 50% ein. Angesichts dieser "Verzahnung" von gesetzlicher und privater Vorsorge erübrigt sich die Frage, ob überhaupt eine BUV abgeschlossen werden sollte. Die Frage lautet viel mehr, wie diese BUV gestaltet sein muss, um den Bedarf eines Medizinstudenten bzw. angehenden Arztes genau zu treffen.
Risiko oder Kapital?
Eine grundsätzliche Frage bei Vertragsabschluss ist die Entscheidung der Tarifform, mit der die Berufsunfähigkeit abgesichert werden soll. Die Versicherungswirtschaft unterscheidet grundsätzlich zwischen drei Varianten:
Selbständige BUV
Hierbei wird ausschließlich das Berufsunfähigkeits-Risiko versichert. Tritt ein Leistungsfall ein, wird die vereinbarte Berufsunfähigkeit -Rente fällig, tritt keine Berufsunfähigkeit ein, wird - auch bei Ablauf des Vertrages - keine Leistung fällig. Das bedeutet, dass der zu zahlende Beitrag als Risikoprämie "verbraucht" ist und keine Auszahlung am Ende der Vertragslaufzeit fällig wird.
BUV in Verbindung mit einer Risiko Lebensversicherung
Hier ist gleichzeitig auch ein Todesfallschutz vorgesehen. Zwar sind auch bei dieser Vertragsform die Beiträge am Ende "verloren", wenn der Vertrag schadensfrei bleibt, dennoch lassen sich die existentiellen Risiken Berufsunfähigkeit und Tod mit dieser Kombination zu preisgünstigen Konditionen absichern.
BUV in Verbindung mit einer Kapital oder einer Fondsgebundenen Lebens-/ Rentenversicherung
Hier wird die BUV mit einem Sparvorgang kombiniert, der dem Arzt am Ende der Vertragslaufzeit eine zusätzliche Kapitalzahlung oder Altersrente bringt, unabhängig davon, ob Berufsunfähigkeit bestand oder nicht.
Bei einer Beratung sollte man alle drei Varianten daraufhin überprüfen, inwiefern sie zu der persönlichen beruflichen und privaten Lebenssituation passen und wie flexibel sie an Veränderungen der Rahmenbedingungen angepasst werden können.
Am Anfang steht die Gesundheitsprüfung
Eine Berufsunfähigkeits-Rente kommt einen Versicherer teuer zu stehen. Da kommen schnell viele 100.000 Euro zusammen. Deshalb erfährt die Risikoprüfung bei der Antragstellung einer besonderen Aufmerksamkeit. Der Versicherer behält sich vor, seine zukünftigen Kunden im wahrsten Sinne des Wortes auf "Herz und Nieren zu prüfen". Dazu wird nicht nur gefragt, ob denn die gewünschte Berufsunfähigkeits-Rente der Höhe nach angemessen ist, d.h. zu dem Einkommen passt - das ist die sogenannte finanzielle Risikoprüfung, nach der z.B. Medizinstudenten zu Recht oft nicht mehr als 1.000 EUR versichern dürfen. Daneben stehen die eigentlichen Fragen zum Gesundheitszustand, zu Vorerkrankungen, chronischen Erkrankungen, dauerhaften Schädigungen, körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen.
Bei diesen Fragen ist unbedingt auf wahrheitsgemäße und vollständige Beantwortung zu achten. Wenn im Antrag risikorelevante Tatbestände wie z.B. Hinweise auf Herz-/Kreislauferkrankungen oder Störungen des Bewegungsapparates auftauchen, wird der Versicherer Rückfragen bei behandelnden Ärzten durchführen, um das Risiko genauer beurteilen zu können. Möglicherweise bietet er dann Versicherungsschutz mit einem Zuschlag oder auch einem Ausschluß für die benannte Krankheit an. Daher ein ganz wichtiger Tipp: Nichts verschweigen oder verharmlosen. "Falschaussagen" können später den Versicherungsschutz gefährden, wenn eine Berufsunfähigkeits-Rente beantragt wird. Dann wird nämlich die "Krankenakte" aufgerollt und wenn sich herausstellt, dass schon bei Antragstellung eine die jetzige Berufsunfähigkeit begünstigende Erkrankung vorlag, diese aber bewußt verschwiegen wurde, dann kann es u.U. zu einer Leistungsverweigerung des Versicherers kommen.
Fallstricke im Kleingedruckten: Die Versicherungsbedingungen
Mindestens genauso wichtig wie der Preis, der sich über die gewählte Tarifform, die gewünschte Absicherung und den Gesundheitszustand ermittelt, sind allerdings die Bedingungen eines solchen Vertrages, genauer die Frage: Wie definiert sich Berufsunfähigkeit? Was so einfach klingt, ist es in Wirklichkeit nicht.
Kann mich ein Versicherer zum Beispiel in einen anderen Beruf verweisen? Muss ich ggf. als Gutachter arbeiten? Kann man von mir bestimmte Operationen verlangen? Sind bestimmte Risiken als Auslöser von Berufsunfähigkeit ausgeschlossen? Wird die Berufsunfähigkeits-Rente dauerhaft gezahlt oder werde ich laufend überprüft?Der Service-Tipp
Um den Kunden bei Vertragsabschluss mehr Sicherheit zu geben, haben unabhängige Institute die BU-Bedingungen der Versicherer unter die Lupe genommen und bewertet. Tipp: Lassen Sie sich die Bewertung Ihrer Versicherung vor dem Abschluss zeigen. Zur Hilfe hat die Stiftung Warentest eine Checkliste entwickelt, die beim Abschluss eines Vertrages zurate gezogen werden kann. Diese Checkliste kann gegen 2,50 Euro Gebühr unter
www.finanztest.de abgerufen werden oder gratis bei der Deutschen Ärzteversicherung über
[email protected] Stichwort "BUZ-Checkliste".