Zweitwohnungssteuer am Hochschulort
Im Durchschnitt zehn Prozent der Kaltmiete
MEDI-LEARN Redaktion
Luxussteuer/Zweitwohnsteuer
Leere Kassen machen Städte und Gemeinden erfinderisch, und besonders gerne schicken sie Steuerbescheide an ihre vergleichsweise gut betuchten Einwohner. Dafür werden zum Beispiel die gehalten, die sich eine Zweitwohnung leisten können, worauf in vielen Kommunen eine spezielle Abgabe erhoben wird. Falls es sich bei der zusätzlichen Bleibe um eine Ferienwohnung handelt, mag das einsehbar sein: Wenn viele Wohnungen fast das ganze Jahr leer stehen und die Eigentümer oder Mieter ihre Steuern andernorts entrichten, muss die Gemeinde trotzdem zum Beispiel den Schnee von den Straßen räumen und bei Glatteis den Streudienst finanzieren.
Nicht ganz zu Unrecht gilt die Zweitwohnungssteuer daher als „Luxussteuer“ und kann in bestimmten Fällen bei den Einnahmen und Ausgaben der Kommunen für gerechten Ausgleich sorgen. Dass aber auch ihr WG-Zimmer in der Uni-Stadt besteuert werden soll, fanden viele Studenten überhaupt nicht gerecht und zogen vor ein paar Jahren dagegen sogar vor Gericht. Genützt hat es nichts, denn 2008 wurde höchstrichterlich erklärt, dass Zweitwohnungen grundsätzlich besteuert werden dürfen – auch wenn der Bewohner an einer Hochschule eingeschrieben ist.
Widerspruch gegen den Bescheid vom Finanzamt ist also in aller Regel zwecklos. Trotzdem hast du mehrere Möglichkeiten, die Zahlungsverpflichtung von vornherein zu vermeiden, falls deine Uni-Stadt eine Zweitwohnungssteuer erhebt:
1. Im einfachsten Fall meldest du am Hochschulort den Erstwohnsitz an und bei Bedarf am Wohnort deiner Eltern einen Zweitwohnsitz. Letzteres macht natürlich nur Sinn, falls es die Abgabe dort nicht gibt.
2. Bei der Beantragung deines Studienplatzes gibst du Orte ohne Zweitwohnsteuer als Präferenz an bzw. nennst für den Fall der Teilnahme am Auswahlverfahren der Hochschulen vorzugsweise diese Städte.
3. Erhältst du letztlich doch einen Studienplatz an einem „steuerpflichtigen“ Ort, kannst du möglicherweise deinen Wohnsitz in einer Nachbargemeinde anmelden. Nicht selten sind dort die Mieten ohnehin erschwinglicher als direkt in der Uni-Stadt.
Wenn Zweitwohnungssteuer zu zahlen ist, werden etwa zehn Prozent der Jahreskaltmiete fällig. Bei Eigentumswohnungen wird die ortsübliche Vergleichsmiete angenommen. Mancherorts spielt bei der Berechnung der Abgabe jedoch nicht nur der Preis, sondern auch die Wohnfläche eine Rolle – vorteilhaft für jene, die als Studentenbude nicht gerade eine Lagerhalle gemietet haben.