Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Was ich von meinen Patienten lernte
RS-USER-Hoffi
07.12.2009, 18:08
Wenn die Person, die fotografiert/gefilmt wird nicht zu erkennen ist und das Material nur für dienstliche Zwecke verwendet wird, sollte das ganze ohne Probleme möglich sein. Oder wie dokumentiert ihr Verletzungen?
RDPfleger
07.12.2009, 19:05
Wenn die Person, die fotografiert/gefilmt wird nicht zu erkennen ist und das Material nur für dienstliche Zwecke verwendet wird, sollte das ganze ohne Probleme möglich sein. Oder wie dokumentiert ihr Verletzungen?
Also ich bin kein Medienrechtler, aber das ist primär sicher so OK.
Wobei es bei uns im RD primär egal ist was oder wie gefilmt/fotografiert wird. Allein die Benutzung eines Aufnahmegerätes (Handy, Kamera, usw) im Dienst ohne genannte Genehmigung verstößt gegen die Dienstanweisung für das Rettungsdienstpersonal. In Großschadensfällen gibt es extra befugte Personen die dazukommen und Aufnahmen tätigen dürfen (also mit Erlaubnis der Vorgesetzten).
Was Ärzte selber dokumentieren / machen ist deren eigene Sache.
Meine persönliche Meinung:
Leider dokumentieren wir bildtechnisch außer in Großschadensfällen nichts (normal halt Standard: mdl. Übergabe und schriftliche Doku). Wir haben auch keine Kamera an Bord. Wobei ich denke es wäre für die weitere Versorgung des jeweiligen Patienten und ggf. auch für Schulungen sicher sinnvoll. Es gibt ja Notaufnahmen die die Bilder vom Einsatzort direkt in den Schockraum einspielen können, so können sich die Ärzte im Krankenhaus während der Versorgung ein besseres Bild vom Verletzungsmuster und vorallem von der Verletzungsentstehung machen. (VU, Stichkanal bei Pfählungen und und und....). Also zu wäre es zum Wohle des Patienten.
:-meinung
Innerklinisch gibt es Foto-Dokumentationen keine Frage. Aber das ist ein anderes Thema. Hier geht es ja um die präklinische Seite.
Maulwurff
07.12.2009, 21:46
http://www.youtube.com/watch?v=pzd6WL2tt84
Die Dame hat sich einfach schon auf den Klimawandel vorbereitet.
Dame? Reinhard Grebe, egal:confused: Trotzdem ich versteh den Witz nicht:)
LG Maulwurff
RS-USER-Küchenhexe
07.12.2009, 22:34
Dame? Reinhard Grebe, egal:confused: Trotzdem ich versteh den Witz nicht:)
LG Maulwurff
Ich glauge, die "Dame" bezog sich auf die Guteste, die sich in einer gewissen sächsischen Stadt nackt auf die Leiter begab, wegen der Glühbirne, Du weißt schon... so wie das Klima da demnächst wird (laut Reinhard Grebe, siehe krumel's Link :)), muß sie sich wohl schon an den permanent kleidungslosen Zustand (Lendenschurz gilt als Smokingersatz :grins:) gewöhnen...
RS-USER-gnuff
07.12.2009, 22:39
...Wobei es bei uns im RD primär egal ist was oder wie gefilmt/fotografiert wird. Allein die Benutzung eines Aufnahmegerätes (Handy, Kamera, usw) im Dienst ohne genannte Genehmigung verstößt gegen die Dienstanweisung für das Rettungsdienstpersonal. ...Hier geht es ja um die präklinische Seite.
erstmal alles verbieten, so kommt man ans Ziel... :-keule
bei uns ist es völlig üblich, dass die "anliefernde" RTW-Besatzung z.B. bei einem VU mit dem Mobiltelefon Fotos von allen Seiten macht, damit sich das Trauma-Team ein Bild vom Unfallort und damit ggf. von den einwirkenden Kräften, dem Unfallhergang usw. machen kann. Da schreit kein Mensch "Das is' aber verboten! Böser Rettungsdienst! Kündigung!"
Mann kann auch aus jedem Scheiss eine Dienstvorschrift basteln und hinter jeder Ecke das Böse vermuten.
Manchmal kann man fast glauben, dass Menschen, die solche Regeln erstellen, automatisch annehmen, dass es sich bei Ihren Mitarbeitern ausschliesslich um Idioten handelt, sehr traurig.
Just my two cents...
RS-USER-Küchenhexe
07.12.2009, 22:58
@gnuff: *applaudier*
RDPfleger
08.12.2009, 03:53
erstmal alles verbieten, so kommt man ans Ziel... :-keule
bei uns ist es völlig üblich, dass die "anliefernde" RTW-Besatzung z.B. bei einem VU mit dem Mobiltelefon Fotos von allen Seiten macht, damit sich das Trauma-Team ein Bild vom Unfallort und damit ggf. von den einwirkenden Kräften, dem Unfallhergang usw. machen kann. Da schreit kein Mensch "Das is' aber verboten! Böser Rettungsdienst! Kündigung!"
Mann kann auch aus jedem Scheiss eine Dienstvorschrift basteln und hinter jeder Ecke das Böse vermuten.
Manchmal kann man fast glauben, dass Menschen, die solche Regeln erstellen, automatisch annehmen, dass es sich bei Ihren Mitarbeitern ausschliesslich um Idioten handelt, sehr traurig.
Just my two cents...
@gnuff: *applaudier*
Ich sehe das genauso.
Das soll jetzt keine Verteidigungsversuch sein, sondern nur die Vermutung was die Dienstanweisung sonst noch begründen könnte: Evtl. ein schlechtes Bild wenn RD-Personal fotografierend "rumsteht" anstatt was zu tun / zu arbeiten.
Wie gesagt, ich sehe es auch so, dass ein medizinisch berechtigte Fotodokumentation dem Patienten so wie von Dir beschrieben sicher eine sehr gute Möglichkeit ist und kann Dir auch nur zustimmen.
Auch wenn ich jetzt nicht glaube dass es gleich beim ersten kleinen Foto an die Kündigung geht.
Hin und wieder entstehen bei uns auch Dienstanweisungen weil viele viele Kilometer weiter (100 und mehr) auf einer Rettungswache etwas passierte und man das hier versuchen will dies zu vermeiden. Ob es sich dann trotzdem vermeiden lässt stelle ich mal in Frage.
Wenn ich in der Garage meinen RTW nicht absperre obwohl die Dienstanweisung es so verlangt, werden halt trotzdem Medis o.ä. gestohlen wenn wer Unbefugtes in die Garage kommt. Da ist es wurscht, wenn ich es nicht mache oder vergesse, ob es wo geschrieben steht oder nicht.
Manchmal macht man ja auch von lustigen Aktionen Fotos. Wie als unser RTW mal im Krankenhaus an der Notaufnahme stand und das Tor vom Vordach des selbigen nicht mehr auf ging. Also kam die Feuerwehr und eine Zugmaschine mit Gabelstableraufsatz und hat das ganze aufgestemmt und gesichert. Das war mal was lustiges und auch da sind Fotos / Videos entstanden...
Oder auch der ein oder andere Spass auf der Wache wenn so mancher Streich für Kollegen vorbereitet wurde... Natürlich alles Dinge die die Einsatz/Betriebsfähigkeit nicht in dem Sinne beeinträchtigen aber trotzdem für Überraschungen und/oder erstaunten Gesichter sorgt. :)
erstmal alles verbieten, so kommt man ans Ziel... :-keule
bei uns ist es völlig üblich, dass die "anliefernde" RTW-Besatzung z.B. bei einem VU mit dem Mobiltelefon Fotos von allen Seiten macht, damit sich das Trauma-Team ein Bild vom Unfallort und damit ggf. von den einwirkenden Kräften, dem Unfallhergang usw. machen kann. Da schreit kein Mensch "Das is' aber verboten! Böser Rettungsdienst! Kündigung!"
Mann kann auch aus jedem Scheiss eine Dienstvorschrift basteln und hinter jeder Ecke das Böse vermuten.
Manchmal kann man fast glauben, dass Menschen, die solche Regeln erstellen, automatisch annehmen, dass es sich bei Ihren Mitarbeitern ausschliesslich um Idioten handelt, sehr traurig.
Just my two cents...
Moin !
Deinem Standpunkt kann ich mich anschließen, aber ich sehe hinter dieser Regulierungswut auch den Versuch der Verantwortlichen, den eigenen Arsch an die Wand zu kriegen, bevor irgendein Staatsanwalt oder Richter der schlecht geschlafen hat (alternativ auch der klagegeile Rechtsanwalt irgendeines Beteiligten) ihn auf ne Verhandlung "einlädt".
Leider ist ja das dt. Rechtssystem häufig so gestrickt, das nicht die Hilfe an sich im Vordergrund steht, sondern das für evtl. mögliche, manchmal auch nicht zu vermeidende Folgeschäden ein anderer Zahler als die Stattskasse gefunden werden soll (auf in amerikanische Verhältnisse !) *wuerg*
Ich hätte auch nichts gegen eine lockerere Foto-Dokumentation unter den geschilderten Bedingungen (Betroffene unkenntlich, Hilfeleistung nicht beeinträchtigt), fürchte aber das da ratzfatz irgendwer mit Anwalt auf der Matte steht und bekenne mich schuldig, das die Dienstanweisung von mir hätte sein können...
Gruß
EEG
RS-USER-DocMezzoMix
08.12.2009, 11:47
Es geht manchmal nicht darum, seinen Arsch zu retten, es ist aber doch immer wieder erstaunlich, was manche Leute so zustande bringen. Da hört man das Verbot und fragt nach und bekommt dann die Entstehungsgeschichte erzählt, die man mit "Nee, das hat der nicht wirklich gemacht" kommentiert.
BSP hierfür: Das wechseln des Personals auf dem Weg zur Klinik mit Patient.
Grüße
RS-USER-Autolyse
08.12.2009, 20:08
[...]
Wenn ich in der Garage meinen RTW nicht absperre obwohl die Dienstanweisung es so verlangt, werden halt trotzdem Medis o.ä. gestohlen wenn wer Unbefugtes in die Garage kommt. Da ist es wurscht, wenn ich es nicht mache oder vergesse, ob es wo geschrieben steht oder nicht.
[...]
Das stimmt so nicht ganz.
Maulwurff
08.12.2009, 20:14
Ich glauge, die "Dame" bezog sich auf die Guteste, die sich in einer gewissen sächsischen Stadt nackt auf die Leiter begab, wegen der Glühbirne, Du weißt schon... so wie das Klima da demnächst wird (laut Reinhard Grebe, siehe krumel's Link :)), muß sie sich wohl schon an den permanent kleidungslosen Zustand (Lendenschurz gilt als Smokingersatz :grins:) gewöhnen...
erwischt man sollte nicht so lange Lernen und dann schon gar nicht posten. Da kommt nur ... sinnfreies Zeug raus. Ja so wars ich merks jetzt auch.
Lg Maulwurff
RS-USER-Küchenhexe
08.12.2009, 20:30
Ja, den Zustand kenn' ich... einige meiner Posts hier sind so entstanden. Das gibt 'nen Zustand, als hätte man gesoffen!
Letzten Samstag habe ich 4 Stunden SOP's gelernt. Ergebnis: nach 1 Flasche Bier (über die gesamten 4 Stunden verteilt) bin ich mir vorgekommen, als würde ich lallen und schwanken. Furchtbar!
Fallobst
09.12.2009, 00:42
Pfui, eine Flasche Bier über 4 Stunden... die war am Ende bestimmt richtig lecker....:prost:
RDPfleger
09.12.2009, 03:14
Folgendes Teilzitat wurde von Autolyse mit untenstehendem Kommentar zitiert:
[...]
Wenn ich in der Garage meinen RTW nicht absperre obwohl die Dienstanweisung es so verlangt, werden halt trotzdem Medis o.ä. gestohlen wenn wer Unbefugtes in die Garage kommt. Da ist es wurscht, wenn ich es nicht mache oder vergesse, ob es wo geschrieben steht oder nicht.
[...]
zugehöriger Kommentar von Autolyse:
Das stimmt so nicht ganz.
Die gestohlenen Medikamente sind trotzdem weg, und nur darum ging es mir mit dem Satz.
Die Dienstanweisung bringt nur dem Mitarbeiter der das absperren vergaß ihm nachhinein noch mehr Probleme als er durch das Abhandenkommen der Medikamente eh schon hat.
Und das die Dienstanweisung dienstrechtlich bzw. bei einem evtl. Disziplinarverfahren die Sache nur brisanter macht, ist richtig. Das will ich auch nicht abstreiten und habe ich auch nie in Frage gestellt.
Darum ging es mir aber mit der von Autolyse zitierten Teilaussage nicht.
Nochmal in Bild und Ton zur Verdeutlichung was ich sagen wollte:
Variante 1:
Unbefugte Person verschafft sich Zugang zur RTW Garage: Ja
RTW unversperrt: Ja
Unbefugte Person entwendet Medikamente/techn. Gerät aus RTW: Ja
Dienstanweisung das der RTW in der Garage versperrt abgestellt werden soll vorhanden: ja
FAZIT: Medikamente/techn. Gerät weg: Ja
Variante 2:
Unbefugte Person verschafft sich Zugang zur RTW Garage: Ja
RTW unversperrt: Ja
Unbefugte Person entwendet Medikamente/techn. Gerät aus RTW: Ja
Dienstanweisung das der RTW in der Garage versperrt abgestellt werden soll vorhanden: nein
FAZIT: Medikamente/techn. Gerät weg: Ja
Fällt der Groschen? Es ging mir nicht um die Dienstanweisung an sich, sondern darum dass sich der Sachverhalt / das primäre Ergebniss nicht ändert.
:peace:
RS-USER-Autolyse
09.12.2009, 21:46
Ich wollte damit darauf hinweisen, dass es einen großen Unterschied im subjektiven Vorsatz macht, wenn du etwas vergisst und damit fahrlässig handelst oder es bewusst ignorierst und damit im bedingten Vorsatz(=billigende Inkaufnahme) bist. Die alleinige Existenz der Dienstanweisung ist ein nachrangiges Kriterium, da es an den Umständen gemessen immer noch leichte, maximal aber normale Fahrlässigkeit ist und somit eine Haftung allerhöchstens bis zur Höhe der fiktiven Selbstbeteiligung in Frage käme. Im Übrigen liegt die Beweislast, dass der Schaden bei verschlossenem Kfz nicht eingetreten wäre beim Arbeitgeber und diesen Nachweis zu führen, wenn der Zutritt zum Gebäude unter Überwindung von Sicherungsmaßnahmen erfolgte, dürfte kaum erfolgreich verlaufen.
RDPfleger
10.12.2009, 23:01
Ich wollte damit darauf hinweisen, dass es einen großen Unterschied im subjektiven Vorsatz macht, wenn du etwas vergisst und damit fahrlässig handelst oder es bewusst ignorierst und damit im bedingten Vorsatz(=billigende Inkaufnahme) bist. Die alleinige Existenz der Dienstanweisung ist ein nachrangiges Kriterium, da es an den Umständen gemessen immer noch leichte, maximal aber normale Fahrlässigkeit ist und somit eine Haftung allerhöchstens bis zur Höhe der fiktiven Selbstbeteiligung in Frage käme. Im Übrigen liegt die Beweislast, dass der Schaden bei verschlossenem Kfz nicht eingetreten wäre beim Arbeitgeber und diesen Nachweis zu führen, wenn der Zutritt zum Gebäude unter Überwindung von Sicherungsmaßnahmen erfolgte, dürfte kaum erfolgreich verlaufen.
Vom bewussten ignorieren war nie die Rede. Aber das habe ich auch nicht ausdrücklich geschrieben. Ich ging immer vom unabsichtlichen vergessen aus.
Na dann sind wir ja einer Meinung.
RS-USER-Pronto Soccorso
14.12.2009, 12:59
Scheint ein heisses Thema zu sein, also warum nicht eigenen Thread eröffnen und die ganze Diskussion da hin zu verlagern, ob wohl man lernt ja von Patienten immer abzuschweifen und Dinge zu erzählen, die garnicht zum Thema passen :grins:
RS-USER-Pronto Soccorso
14.12.2009, 13:03
http://www.nuffy.net/articles/top-10-bizarre-x-ray-images.html
http://myamazingfact.blogspot.com/2009/08/most-bizarre-x-ray-pictures.html
Da sind wohl wieder ein paar Leute versehentlich nackisch ausgerutscht.
Aber die Schlange beeindruckt mich echt.
RS-USER-gnuff
20.12.2009, 10:59
Wenn man sich sein Gehirn durch langjährigen Drogenmissbrauch schon soweit weggeschossen hat, dass man es fuer eine gute Idee hält eine halbe Packung Diazepam-Tabletten aufzulösen um sich das Gebräu dann zu spritzen, dann sollte man das wenigstens intravenös tun und nicht arteriell. Letzteres schadet nämlich dem Aussehen der Hand die den Dreck abbekommen hat :-keule und darueber hinaus dem Nachtschlaf des diensthabenden Anästhesisten...
Die entstehenden Schmerzen sind quasi nicht berrschbar, auch Plexusanästhesien in utopischen Dosierungen helfen nur kurze Zeit und den Ketanest-Perfusor hätte ich auch in den Gulli hängen können...
chrissitier
21.12.2009, 13:21
Wenn Iren keine Briten mögen, ist das normale inneruropäische Völkerfreundschaft.
Wenn man aber irischer Tourist in Deutschland ist und eine Gruppe Engländer auf der Straße trifft, sollte man nicht lauthals My little Armalite (http://www.youtube.com/watch?v=tGgD8TmI96o) singen, die verprügeln einen sonst :-keule
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